Aufteilungspläne erstellen lassen
Wir erstellen die bemaßten Grundrisse, Ansichten und Schnitte, die Ihre Teilungserklärung als Aufteilungsplan nach § 7 WEG benötigt – mit durchgehender Nummerierung der Einheiten, vorbereitet für die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Wann brauchen Sie einen Aufteilungsplan?
Ein Aufteilungsplan wird immer dann benötigt, wenn ein Gebäude rechtlich in einzelne Sondereigentums-Einheiten aufgeteilt werden soll – bei laufender Vermietung, im Neubau oder nachträglich im Bestand.
Umwandlung in Eigentumswohnungen
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus soll wohnungsweise verkauft werden. Der Aufteilungsplan weist jede Einheit einzeln aus und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch.
Neubauprojekte mit mehreren Einheiten
Bevor einzelne Einheiten eines Neubaus an unterschiedliche Käufer vermarktet werden können, benötigt die Teilungserklärung einen geprüften Aufteilungsplan.
Nachträgliche Aufteilung im Bestand
Auch bestehende Gebäude lassen sich nachträglich in Sondereigentum aufteilen – etwa bei einer Erbengemeinschaft oder zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse.
Was ein Aufteilungsplan enthalten muss
Der Aufteilungsplan ist eine amtlich zu prüfende Bauzeichnung aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten – mit klaren Vorgaben, was er zeigen und wie er beschriftet sein muss.

Grundrisse, Ansichten und Schnitte in einem Plan
Der Aufteilungsplan zeigt die waagerechte und senkrechte Abgrenzung aller Einheiten in einer maßstabsgetreuen Bauzeichnung – Grundlage für die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde.
✓ Durchgehende Nummerierung je Sondereigentums-Einheit
✓ Farbliche Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
✓ Maßstabsgetreu und zur Prüfung vorbereitet
✓ Digitale Abwicklung und persönlicher Kontakt

Grundlage für Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbuch
Gemeinsam mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde und der notariellen Teilungserklärung bildet der Aufteilungsplan die Grundlage für die Eintragung ins Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch.
✓ Abgestimmt auf die Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde
✓ Passend zu Neubau, Umwandlung oder nachträglicher Aufteilung
✓ Vorlage für Notar und Grundbuchamt geeignet
✓ Bundesweit verfügbar
Noch keine Teilungserklärung? Wir liefern die technische Grundlage.
Die rechtliche Teilungserklärung erstellt und beurkundet Ihr Notar – wir liefern den dazugehörigen Aufteilungsplan, geprüft und vorbereitet zur Einreichung.
Was macht Planprofi24 besser?
Für einen reibungslosen Aufteilungsplan zählen vor allem korrekte Nummerierung, vollständige Bemaßung und eine Vorbereitung, mit der die Bauaufsichtsbehörde direkt arbeiten kann.
Vier einfache Schritte
In wenigen klaren Schritten kommen Sie zu einem geprüften Aufteilungsplan für Ihre Teilungserklärung.
Anfrage stellen
Wählen Sie den Aufteilungsplan als Zusatzoption im Aufmaß-Service und beschreiben Sie Ihr Vorhaben.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen die Einheiten Ihres Gebäudes – digital oder direkt vor Ort.
Erstellung des Aufteilungsplans
Grundrisse, Ansichten und Schnitte werden bemaßt, nummeriert und zur Prüfung vorbereitet.
Fertige Unterlagen
Sie erhalten den geprüften Aufteilungsplan – bereit für Bauaufsichtsbehörde, Notar und Grundbuchamt.
So profitieren Sie von Planprofi24
Bei uns bekommen Sie Planungssicherheit, klare Abläufe und Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können. Wir strukturieren Ihr Vorhaben, erklären verständlich und sorgen für saubere Abwicklung.
Geprüfte Qualität
Alle Leistungen folgen klaren Qualitätsstandards und bewährten Abläufen. So entstehen Ergebnisse, die fachlich sauber sind bei Behörden Bestand haben.
Transparente Abläufe
Sie wissen jederzeit, wo Ihr Projekt steht und was als Nächstes passiert. Ohne Rätselraten, ohne unnötige Schleifen.
Zeitersparnis
Klare Anforderungen und strukturierte Prozesse helfen, Verzögerungen zu vermeiden. Das spart Zeit und bringt Ihr Vorhaben zügig voran.
Lassen Sie uns anfangen!
Starten Sie die Erstellung Ihres Aufteilungsplans ganz einfach hier.
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