Aufteilungspläne in Paderborn — aus zwei möglichen Bauakten oder per Vor-Ort-Vermessung

Ein Aufteilungsplan folgt überall in Deutschland derselben Anforderung nach § 7 WEG: eine bemaßte, durchgehend nummerierte Zeichnung, die jede Einheit eindeutig abgrenzt. Wonach sich in Paderborn richtet, wo dafür überhaupt eine Bauakte zu finden ist, hängt zunächst von einer einfachen Frage ab: Liegt das Gebäude im Stadtgebiet, führt das städtische Bauordnungsamt die Akte; liegt es im übrigen Kreisgebiet, ist stattdessen das kreiseigene Amt für Bauen und Wohnen der richtige Adressat. In der Innenstadt kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Wo Keller- oder Souterrainräume Teil einer aufzuteilenden Einheit werden sollen, lohnt sich wegen des hohen Grundwasserstands rund um die Paderquellen eine gesonderte Prüfung, ob diese Räume überhaupt als vollwertige Einheit taugen.

Wann Sie in Paderborn einen Aufteilungsplan brauchen

Der Aufteilungsplan selbst ist keine genehmigungspflichtige Leistung, sondern die Grundlage für zwei andere Verfahren:

  • Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung des zuständigen Amts oder eines Sachverständigen, ohne die keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch möglich ist.
  • Für die notarielle Teilungserklärung, die in Nordrhein-Westfalen ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung auskommt.
  • Bei Neubauten entsteht der Plan meist direkt aus der Genehmigungsplanung und lässt sich ohne Archivrecherche erstellen.
Wenn eine Kellereinheit auf den Grundwasserstand trifft

<p>Soll ein Kellergeschoss in der Paderborner Innenstadt als eigenständige Einheit – etwa als Hobbyraum, Lager oder sogar Wohnraum – in den Aufteilungsplan aufgenommen werden, lohnt sich vor der Nummerierung ein Blick auf den örtlichen Grundwasserstand. Rund um die mehr als 200 Paderquellen liegt der Grundwasserspiegel vielerorts so hoch, dass ein Kellergeschoss dauerhaft feucht bleiben oder nur mit erheblichem Aufwand gegen drückendes Wasser abgedichtet werden kann. Für den Aufteilungsplan selbst ändert das nichts an der reinen Vermessung und Abgrenzung der Einheit – wohl aber an der Frage, wie diese Einheit später sinnvoll beschrieben und genutzt werden kann. Wer schon beim Aufteilungsplan eine realistische Nutzungsbeschreibung mitliefert, erspart sich spätere Diskussionen mit Käufern oder der finanzierenden Bank.</p>

Woher Ihr Paderborner Aufteilungsplan stammt

Je nach Lage des Grundstücks und Zustand der Unterlagen kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der Bauakte des zuständigen Amts

Existiert eine verwertbare Bauakte und stimmt sie mit dem heutigen Bestand überein, lässt sich der Aufteilungsplan direkt daraus ableiten.

Per Vor-Ort-Vermessung

Ist keine verwertbare Akte auffindbar oder weicht der Bestand vom Plan ab, wird das Gebäude direkt aufgenommen.

Aus vorhandener Genehmigungsplanung bei Neubauten

Bei jüngeren Neubauten lässt sich der Plan meist unmittelbar aus den bereits eingereichten Bauunterlagen ableiten.

Welche Unterlagen für Ihren Paderborner Aufteilungsplan hilfreich sind

Abhängig davon, welcher Weg zum Ziel führt:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis

    Für die Akteneinsicht wird ein aktueller Eigentumsnachweis verlangt – beim städtischen Bauordnungsamt oder beim Amt für Bauen und Wohnen des Kreises, je nach Lage.

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung

    Welche Räume zu welcher künftigen Einheit gehören sollen, muss vor der Nummerierung feststehen.

  • Einschätzung zum Zustand von Kellereinheiten

    In grundwassernaher Lage hilfreich, um die spätere Nutzungsbeschreibung realistisch zu halten.

Aufteilungspläne in Paderborn – Beispiele aus der Praxis

Mehrfamilienhaus im Stadtgebiet

Die Bauakte liegt beim städtischen Bauordnungsamt und lässt sich, ergänzt um die Einheiten-Nummerierung, direkt als Grundlage nutzen.

Wohnhaus im übrigen Kreisgebiet

Hier ist für die Bauakte das kreiseigene Amt für Bauen und Wohnen zuständig.

Kellereinheit in einem Innenstadthaus nahe den Paderquellen

Vor der Nummerierung als eigenständige Einheit wird geprüft, ob der Kellerraum angesichts des Grundwasserstands realistisch als Hobby- oder Lagerraum beschrieben werden kann.

So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Paderborn

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Paderborn liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, welches Amt überhaupt zuständig ist:

  1. Zuständiges Amt ermitteln

    Je nach Lage des Grundstücks das städtische Bauordnungsamt oder das kreiseigene Amt für Bauen und Wohnen.

  2. Bauakte prüfen

    Wir klären, ob beim zuständigen Amt eine vollständige, aktuelle Akte vorliegt.

  3. Fehlende Grundlage vor Ort aufnehmen

    Passt keine Akte oder ist keine auffindbar, wird das Gebäude direkt vermessen.

  4. Einheiten festlegen und nummerieren

    Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer, inklusive einer realistischen Einschätzung zu Kellereinheiten.

  5. Plan für Bauaufsicht und Notar übergeben

    Der fertige Aufteilungsplan geht als Grundlage an die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Paderborn beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Vollständigkeit der Bauakte

    Eine lückenlose, aktuelle Akte ist der günstigste Fall; fehlt sie, wird eine Vor-Ort-Vermessung nötig.

  • Zugehörigkeit zum Stadt- oder Kreisgebiet

    Bestimmt, bei welchem Amt überhaupt eine Bauakte zu finden ist.

  • Anzahl und Zuschnitt der Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand.

  • Prüfbedarf bei Kellereinheiten

    In grundwassernaher Lage kann eine zusätzliche Einschätzung zur realistischen Nutzung nötig sein.

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