Aufteilungspläne in Saarbrücken — zwischen städtischem Archiv und Vor-Ort-Vermessung

Ein Aufteilungsplan ist überall in Deutschland dieselbe Bauzeichnung mit denselben Anforderungen nach § 7 WEG. Was seine Erstellung in Saarbrücken im Einzelfall erschweren kann, ist nicht die Norm, sondern die Quellenlage: Die Luftangriffe von 1944, allein 32 davon auf die Stadt selbst, zerstörten nach übereinstimmenden Angaben zwischen rund 70 und knapp 80 Prozent der damaligen Bausubstanz – am stärksten betroffen waren die heutigen Stadtteile Burbach, Malstatt und St. Johann sowie die Moltkestraße in Alt-Saarbrücken. Für Gebäude, die vor diesem Zeitpunkt errichtet wurden, muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt – dessen Bauaktenarchiv Teil des ältesten und größten Kommunalarchivs des Saarlands ist – noch eine vollständige, dem heutigen Zustand entsprechende Akte führt.

Wann Sie in Saarbrücken einen Aufteilungsplan brauchen

Der Aufteilungsplan selbst ist keine genehmigungspflichtige Leistung, sondern die technische Grundlage für zwei andere Schritte:

  • Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauaufsichtsamts der Landeshauptstadt, ohne die keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch möglich ist.
  • Für die notarielle Teilungserklärung, für die in Saarbrücken – anders als in mehreren anderen deutschen Großstädten – nach heutigem Stand keine zusätzliche Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB erforderlich ist.
  • Bei Neubauten entsteht der Plan meist direkt aus der Genehmigungsplanung und lässt sich ohne Archivrecherche erstellen.
Wenn die Bauakte lückenhaft ist

Für das Bauaktenarchiv der Landeshauptstadt Saarbrücken selbst liegt keine gesondert dokumentierte Aussage zu konkreten Kriegsverlusten vor. Angesichts des Ausmaßes der Zerstörung von 1944 – zwischen rund 70 und knapp 80 Prozent der damaligen Bausubstanz – ist es aber naheliegend, dass die Dokumentation für vor diesem Zeitpunkt errichtete Gebäude nicht überall lückenlos bis zur ursprünglichen Bauzeit zurückreicht, insbesondere in den am stärksten getroffenen Stadtteilen. Für im Wiederaufbau errichtete Gebäude liegt dagegen meist ein Genehmigungsplan aus der Nachkriegszeit vor, der jedoch nicht zwingend jeden späteren Umbau abbildet. In beiden Fällen zeigt sich die tatsächliche Aktenlage nur am konkreten Gebäude, nicht pauschal für die ganze Stadt.

Woher Ihr Saarbrücker Aufteilungsplan stammt

Je nach Zustand der vorhandenen Unterlagen kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der Bauakte des Bauaufsichtsamts

Ist die Akte vollständig und bildet sie den heutigen Zustand noch korrekt ab, lässt sich der Aufteilungsplan direkt daraus ableiten – ergänzt um die für die Teilung nötige Nummerierung.

Per Vor-Ort-Vermessung

Ist keine verwertbare Akte auffindbar oder weicht der Bestand erkennbar vom Plan ab, wird das Gebäude direkt aufgenommen – der zuverlässigste Weg, wenn einzelne Gebäudeteile im Lauf der Zeit unterschiedlich verändert wurden.

Aus einer digitalen Neubau-Genehmigungsplanung

Für Neubauten, die über die seit 2022 im Regelbetrieb laufende digitale Plattform genehmigt wurden, liegen die Planunterlagen meist bereits digital und maßhaltig vor.

Welche Unterlagen für Ihren Saarbrücker Aufteilungsplan hilfreich sind

Abhängig vom Weg zum Ziel:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis

    Für die Akteneinsicht beim Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt wird üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis verlangt.

  • Vorhandene Grundrisse oder Schnitte

    Bereits bemaßte Pläne aus einem früheren Aufmaß verkürzen die Erstellung erheblich, auch wenn sie noch nicht die für den Aufteilungsplan nötige Nummerierung tragen.

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung

    Welche Räume zu welcher künftigen Einheit gehören sollen, muss vor der Nummerierung feststehen, insbesondere bei Kellerräumen und Stellplätzen.

Aufteilungspläne in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis

Vorkriegsgebäude in Malstatt ohne durchgehende Bauakte

In einem der am stärksten von den Angriffen 1944 betroffenen Stadtteile reicht die Akte häufig nicht lückenlos bis vor den Krieg zurück. Der Aufteilungsplan entsteht dann per Vor-Ort-Vermessung, unabhängig davon, was die Akte hergibt.

Erhaltenes Altbaugebäude mit vollständiger Akte

Für ein den Krieg überstandenes Gebäude kann die Bauakte deutlich weiter zurückreichen und den heutigen Zustand bereits zutreffend abbilden – dann genügt die Ergänzung um die Einheiten-Nummerierung.

Wiederaufbau-Mehrfamilienhaus mit vollständiger, aktueller Akte

Ist die Akte vollständig und aktuell, lässt sich der Aufteilungsplan direkt daraus ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten – ohne erneute Vermessung.

So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Saarbrücken

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Saarbrücken liegt das Gewicht auf dem ersten Schritt – der Prüfung, ob überhaupt eine verwertbare Quelle existiert:

  1. Bauakte prüfen

    Wir klären beim Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt, ob eine vollständige, aktuelle Akte für das Gebäude vorliegt.

  2. Datengrundlage festlegen

    Reicht die Akte nicht aus, planen wir eine Vor-Ort-Vermessung als Ersatz oder Ergänzung.

  3. Einheiten festlegen und nummerieren

    Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer über alle Geschosse hinweg, einschließlich zugehöriger Keller- und Stellplatzflächen.

  4. Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgrenzen

    Treppenhaus, Dach und tragende Bauteile werden eindeutig als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnet.

  5. Plan für Bauaufsichtsamt und Notar übergeben

    Der fertige Aufteilungsplan geht als Grundlage an die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Saarbrücken beeinflusst

In Saarbrücken entscheidet vor allem die Quellenlage über den Aufwand, nicht nur die Gebäudegröße:

  • Vollständigkeit der Bauakte

    Eine lückenlose, aktuelle Akte ist der günstigste Fall. Fehlt sie oder weicht sie vom heutigen Zustand ab, wird eine Vor-Ort-Vermessung nötig.

  • Baualter und Kriegsschicksal des Gebäudes

    Für Gebäude in den am stärksten von 1944 betroffenen Stadtteilen ist häufiger mit einer lückenhafteren Aktenlage zu rechnen als für später errichtete oder besser dokumentierte Bauten.

  • Anzahl und Zuschnitt der Einheiten

    Mehr Einheiten und unregelmäßig geschnittene Grundrisse bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand.

  • Getrennt liegende Nebenräume

    Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.

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