Aufteilungspläne in Bonn — bemaßt und nummeriert, zwischen Amt 63 und der Vorgeschichte als Bundesbau
Ein Aufteilungsplan ist überall in Deutschland dieselbe bemaßte, durchgehend nummerierte Zeichnung nach § 7 WEG. In Bonn kommt zur üblichen Frage nach der Aktenlage eine zweite hinzu, die kaum eine andere Stadt in dieser Form kennt: Für Gebäude, die einst als Bundesbauten errichtet wurden, ist nicht auf den ersten Blick klar, ob die vollständige Planung beim städtischen Amt 63 liegt oder ob Teile davon seinerzeit bei einer Bundesbehörde geführt wurden. Hinzu kommt eine reale, im Vergleich zu stärker zerstörten Ruhrgebietsstädten aber moderatere Kriegslücke: Beim Luftangriff vom 18. Oktober 1944 wurde die Bonner Altstadt zwischen Zweiter Fährgasse und Wachsbleiche fast vollständig zerstört, von rund 700 Häusern blieben dort allenfalls Trümmer. Für den Aufteilungsplan zählt am Ende nur eines: dass die Zeichnung den tatsächlichen, heutigen Zuschnitt zeigt – unabhängig davon, aus welcher der möglichen Quellen er stammt.
Wann Sie in Bonn einen Aufteilungsplan brauchen
Wie überall ist der Aufteilungsplan selbst keine genehmigungspflichtige Leistung, sondern die technische Grundlage für zwei andere Verfahren:
- Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Amts 63, ohne die keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch möglich ist.
- Für die notarielle Teilungserklärung, die in Bonn ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung auskommt, aber trotzdem einen vollständigen, bemaßten Plan voraussetzt.
- Bei einem Neubau, etwa auf einer der jüngeren Flächen im Bundesviertel, liegt die Planung meist von Beginn an digital vor und lässt sich ohne Archivrecherche zum Aufteilungsplan weiterverarbeiten.
Für ein gewöhnliches Wohnhaus ist die Antwort in Bonn klar: Zuständig ist zentral das Amt 63 im Stadthaus am Berliner Platz, ohne Aufteilung nach Stadtbezirken. Bei einem Gebäude, das ursprünglich als Bundesbau entstand – ein Ministerium, eine nachgeordnete Behörde, ein diplomatisches Kanzleigebäude –, war die Bauherrin dagegen oft nicht die Stadt, sondern der Bund, vertreten durch eine eigene Bauverwaltung. Ob und in welchem Umfang die vollständige Planung eines solchen Gebäudes trotzdem beim Amt 63 archiviert wurde oder ob Teile davon bei einer Bundesbehörde verblieben, ließ sich bei der Recherche zu dieser Seite nicht pauschal beantworten und muss von Fall zu Fall geklärt werden. Sicherer Boden ist demgegenüber das städtische Bauaktenarchiv für regulär genehmigte Bonner Bauvorhaben, ergänzt um den historischen Bestand des Stadtarchivs Bonn, das auf eine mehr als 700-jährige Geschichte zurückblickt und unter anderem Verwaltungsunterlagen aus der Zeit der Bundeshauptstadt verwahrt. Für ältere oder nicht mehr existierende Gebäude lohnt sich dort ein zweiter Blick, wenn die laufende Akte beim Amt 63 an ihre Grenzen stößt.
Woher Ihr Bonner Aufteilungsplan stammt
Je nach Gebäude und Vorgeschichte kommt einer von drei Wegen infrage:
Aus der laufenden Bauakte des Amts 63
Für die meisten Bonner Wohngebäude lässt sich der Aufteilungsplan direkt aus der zentral geführten Bauakte ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten.
Aus dem historischen Bestand des Stadtarchivs Bonn
Für ältere oder nicht mehr bestehende Gebäude führt das Stadtarchiv einen eigenen, deutlich weiter zurückreichenden Bestand – ein Weg, der sich lohnt, wenn die laufende Amtsakte nicht weiterhilft.
Per Vor-Ort-Vermessung, auch bei ehemaligen Bundesbauten
Lässt sich weder beim Amt 63 noch im Stadtarchiv eine vollständige, zum heutigen Zustand passende Planung finden – etwa weil ein Gebäude einst über eine Bundesbehörde geplant wurde –, wird direkt vor Ort vermessen.
Welche Unterlagen für Ihren Bonner Aufteilungsplan hilfreich sind
Abhängig vom Weg zum Ziel:
- Bauakten-Anfrage mit Eigentumsnachweis
Für die Einsicht beim Amt 63 oder beim Stadtarchiv Bonn wird üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis verlangt, bei Beauftragung durch Dritte zusätzlich eine Vollmacht.
- Vorhandene Grundrisse oder Skizzen
Bereits bemaßte Pläne aus einem früheren Aufmaß verkürzen die Erstellung erheblich, auch wenn ihnen die für den Aufteilungsplan nötige Nummerierung noch fehlt.
- Angaben zur Gebäudehistorie
Wurde ein Gebäude früher als Bundesbau oder diplomatische Vertretung genutzt, hilft jede bekannte Angabe zur damaligen Bauherrin, die Suche nach der richtigen Quelle gezielter anzusetzen.
Aufteilungspläne in Bonn – Beispiele aus der Praxis
Altstadthaus im Bereich des Luftangriffs vom Oktober 1944
Für ein Grundstück im damals fast vollständig zerstörten Abschnitt zwischen Zweiter Fährgasse und Wachsbleiche existiert nur eine Nachkriegsakte. Der Aufteilungsplan entsteht direkt aus dem seit dem Wiederaufbau bestehenden Zuschnitt, unabhängig vom verlorenen Vorkriegsplan.
Frühere Kanzleivilla mit unklarer Planungszuständigkeit
Für ein Gebäude, das bis in die 1990er-Jahre einer Auslandsvertretung als Kanzlei diente, lässt sich beim Amt 63 zunächst keine durchgehende Bauakte finden. Erst eine gezielte Rückfrage klärt, dass die maßgeblichen Umbauten seinerzeit über eine andere Stelle liefen – bis zur Klärung liefert eine Vor-Ort-Vermessung die verlässlichere Grundlage.
Nachkriegsbau mit vollständiger, aktueller Akte
Die Bauakte beim Amt 63 ist vollständig und bildet den heutigen Zustand zutreffend ab. Der Aufteilungsplan lässt sich direkt daraus ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten.
So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Bonn
Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Bonn liegt das Gewicht früh darauf, die richtige Quelle zu finden – besonders bei Gebäuden mit einer Vorgeschichte als Bundesbau:
- Bauakte beim Amt 63 prüfen
Wir klären, ob eine vollständige, zum heutigen Bestand passende Akte vorliegt.
- Bei Bedarf Herkunft und Bauherrschaft klären
Bei ehemaligen Bundesbauten prüfen wir, ob Teile der Planung möglicherweise nicht beim Amt 63, sondern bei einer Bundesbehörde geführt wurden.
- Stadtarchiv Bonn einbeziehen, wo sinnvoll
Für ältere oder nicht mehr bestehende Gebäude kann der historische Bestand des Stadtarchivs weiterhelfen.
- Fehlende Grundlage vor Ort aufnehmen
Führt keine der Quellen zum Ziel, wird das Gebäude direkt vermessen – als vollwertiger Ersatz, nicht nur als Ergänzung.
- Einheiten festlegen, nummerieren und übergeben
Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer; der fertige Plan geht an Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung.
Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Bonn beeinflusst
In Bonn entscheidet vor allem, wie schnell sich die richtige Quelle finden lässt – nicht allein die Gebäudegröße:
- Vollständigkeit der Akte beim Amt 63
Eine lückenlose, aktuelle Akte ist der günstigste Fall. Fehlt sie oder passt sie nicht mehr zum heutigen Zustand, wird zusätzliche Recherche oder eine Vermessung nötig.
- Frühere Nutzung als Bundesbau
Bei Gebäuden mit einer Vorgeschichte als Ministerium, Behörde oder diplomatische Vertretung kann die Klärung der ursprünglichen Planungszuständigkeit einen zusätzlichen Rechercheschritt bedeuten.
- Anzahl und Zuschnitt der Einheiten
Mehr Einheiten und unregelmäßig geschnittene Grundrisse bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand.
- Getrennt liegende Nebenräume
Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.
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