Aufteilungspläne in Heilbronn — bemaßt, nummeriert und dort neu erstellt, wo die Bauakte fehlt

Die Anforderungen an einen Aufteilungsplan legt § 7 WEG bundesweit einheitlich fest – dieselbe Bauzeichnung mit derselben Nummerierungspflicht, egal in welcher Stadt. Was die Erstellung in Heilbronn im Einzelfall aufwendiger macht als anderswo, ist nicht das Gesetz, sondern die Quellenlage: Der Luftangriff vom 4. Dezember 1944 zerstörte nicht nur weite Teile der Innenstadt, sondern traf auch das damalige Stadtarchiv direkt, dessen Ruine seither als Gedenkhalle dient. Für Gebäude aus der Zeit davor oder aus den ersten Nachkriegsjahren ist eine lückenlose Bauakte deshalb keine Selbstverständlichkeit. Auf dem seit 2019 wachsenden Neckarbogen dagegen liegen die Planungsunterlagen neuer Gebäude von Beginn an digital vor.

Wann Sie in Heilbronn einen Aufteilungsplan brauchen

Ein Aufteilungsplan löst selbst keine Genehmigungspflicht aus, bildet aber die Basis für zwei nachgelagerte Verfahren:

  • Das Planungs- und Baurechtsamt braucht ihn, um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erteilen – ohne diese lässt sich keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch vornehmen.
  • Der Notar braucht ihn für die Teilungserklärung, die in Heilbronn nach verfügbaren Quellen ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung auskommt, weil kein dem Milieuschutz dienendes Erhaltungssatzungsgebiet bekannt ist.
  • Bei einem Neubau, etwa im Neckarbogen, ergibt sich der Plan meist unmittelbar aus der Genehmigungsplanung, ohne dass eine Archivrecherche nötig wäre.
Wenn die Bauakte lückenhaft ist

Das alte Heilbronner Stadtarchiv befand sich in einem Gebäude, das der Luftangriff vom 4. Dezember 1944 selbst zerstörte. Rund 70 Prozent der nicht rechtzeitig ausgelagerten Bestände gingen dabei nach eigenen Angaben des Stadtarchivs verloren; auch die Archive der damals noch eigenständigen Vororte Böckingen, Neckargartach und Sontheim brannten größtenteils am selben Tag. Für Gebäude, die diesen Angriff überstanden haben, führt seither ohnehin das Planungs- und Baurechtsamt die eigentliche Bauakte weiter – bei früh errichteten Bauten reicht deren Lückenhaftigkeit von einzelnen fehlenden Planblättern bis zu einer insgesamt unsicheren Aktenlage. Fehlt eine belastbare Grundlage, wird stattdessen direkt vor Ort vermessen.

Woher Ihr Heilbronner Aufteilungsplan stammt

Je nach Zustand der vorhandenen Unterlagen kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der Bauakte des Planungs- und Baurechtsamts

Bildet die Akte den heutigen Zustand noch korrekt ab, lässt sich der Aufteilungsplan direkt daraus ableiten – ergänzt nur noch um die Nummerierung der Einheiten.

Per Vor-Ort-Vermessung

Ist keine verwertbare Akte auffindbar oder weicht der Bestand erkennbar vom Plan ab, wird das Gebäude direkt aufgenommen – bei unsicherer Vorkriegs- oder Nachkriegsakte regelmäßig der zuverlässigere Weg.

Aus der digitalen Neubauplanung

Für Gebäude im Neckarbogen oder am Bildungscampus liegen die Bauunterlagen meist von Beginn an digital vor und lassen sich unmittelbar übernehmen.

Welche Unterlagen für Ihren Heilbronner Aufteilungsplan hilfreich sind

Abhängig vom Weg zum Ziel:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis und Vollmacht

    Für die Akteneinsicht beim Planungs- und Baurechtsamt werden üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis und eine Vollmacht verlangt.

  • Vorhandene Grundrisse oder Schnitte

    Bereits bemaßte Pläne aus einem früheren Aufmaß verkürzen die Arbeit erheblich, selbst wenn ihnen noch die für den Aufteilungsplan nötige Nummerierung fehlt.

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung

    Vor der Nummerierung muss feststehen, welche Räume künftig zu welcher Einheit gehören sollen – gerade bei räumlich getrennten Kellern und Stellplätzen wichtig.

Aufteilungspläne in Heilbronn – Beispiele aus der Praxis

Gebäude aus der unmittelbaren Nachkriegszeit ohne verwertbare Bauakte

Für ein kurz nach 1944 wiederaufgebautes Haus liefert die Akte nur einen groben Genehmigungsplan. Der Aufteilungsplan entsteht komplett neu per Vor-Ort-Vermessung.

Vorkriegsbau mit lückenhafter Aktenlage

Für ein Gebäude, das den Krieg überstanden hat, endet die Bauakte teils in den 1930er-Jahren. Was seither verändert wurde, wird eigens vor Ort erfasst, bevor der Aufteilungsplan entsteht.

Nachkriegsbau mit vollständiger, aktueller Akte

Für ein jüngeres, unverändertes Gebäude ist die Bauakte vollständig. Der Aufteilungsplan lässt sich direkt daraus ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten.

Neubau im Neckarbogen

Die digitale Genehmigungsplanung liefert unmittelbar die Grundlage für den Aufteilungsplan, eine gesonderte Vermessung entfällt.

Mehrfamilienhaus nahe dem Bildungscampus

Eine größere Wohnanlage aus den 1960er-Jahren soll in Einzeleigentum aufgeteilt werden. Weil einzelne Wohnungen im Lauf der Jahrzehnte zusammengelegt und wieder geteilt wurden, wird der heutige Bestand vor Ort überprüft, bevor die endgültige Nummerierung feststeht.

So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Heilbronn

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Heilbronn liegt das Gewicht auf dem ersten Schritt – der Prüfung, ob überhaupt eine verwertbare Quelle existiert:

  1. Bauakte prüfen

    Wir klären, ob beim Planungs- und Baurechtsamt eine vollständige, aktuelle Akte vorliegt.

  2. Datengrundlage festlegen

    Reicht die Akte nicht aus, planen wir eine Vor-Ort-Vermessung als Ersatz oder Ergänzung.

  3. Einheiten festlegen und nummerieren

    Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer über alle Geschosse hinweg, einschließlich zugehöriger Keller- und Stellplatzflächen.

  4. Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgrenzen

    Treppenhaus, Dach und tragende Bauteile werden eindeutig als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnet, auch wenn sie durch eine Einheit hindurch verlaufen.

  5. Plan für Amt und Notar übergeben

    Der fertige Aufteilungsplan geht als Grundlage an die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Heilbronn beeinflusst

In Heilbronn entscheidet vor allem die Quellenlage über den Aufwand, nicht nur die Gebäudegröße:

  • Vollständigkeit der Bauakte

    Eine lückenlose, aktuelle Akte beim Planungs- und Baurechtsamt ist der günstigste Fall. Fehlt sie oder weicht sie vom heutigen Zustand ab, wird eine Vor-Ort-Vermessung nötig.

  • Baualter des Gebäudes

    Bei Gebäuden aus der Zeit um den 4. Dezember 1944 ist mit einer weniger vollständigen Aktenlage zu rechnen als bei jüngeren Nachkriegsbauten oder Neubauten.

  • Anzahl und Zuschnitt der Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand, unabhängig vom Baualter.

  • Getrennt liegende Nebenräume

    Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.

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