Aufteilungspläne in Bad Homburg — Eigentumsgrenzen in einem Haus, das sie nie hatte

Ein Aufteilungsplan ist eine Zeichnung mit Rechtsfolgen. Über die Nummerierung legt er fest, welcher Raum zu welcher Einheit gehört – und was keine Nummer trägt, ist Gemeinschaftseigentum. Diese Festlegung geht über die Teilungserklärung ins Grundbuch und lässt sich danach nur mit Zustimmung aller Eigentümer ändern.

Bei einem Neubau, der von vornherein als Mehrparteienhaus geplant wurde, ist das eine Formsache: Jede Wohnung hat ihren Keller, ihren Stellplatz, ihren Anteil am Treppenhaus. Bei einem Bad Homburger Altbau ist es das nicht. Diese Häuser wurden für einen Haushalt gebaut, oft mit Personal, und ihre Raumfolge kennt keine Eigentumsgrenzen: den Speicher, den alle nutzen, die Waschküche mit Anschlüssen für das ganze Haus, die Kammer neben der Küche, den Gartenzugang über die Terrasse einer Wohnung. Der Aufteilungsplan muss all das entscheiden, was die Bauherren des 19. Jahrhunderts offengelassen haben – und zwar bevor er gezeichnet wird.

Wann in Bad Homburg ein Aufteilungsplan gebraucht wird

Immer bei der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum:

  • Bei der Aufteilung einer Villa oder eines Etagenhauses in Eigentumswohnungen.
  • Vor der Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Stadt.
  • Für die notarielle Teilungserklärung und ihren Vollzug im Grundbuch.
  • Bei nachträglicher Änderung einer bestehenden Aufteilung.
  • Wenn ein alter Aufteilungsplan den heutigen Zustand nicht mehr abbildet.
Vier Räume, über die im Altbau immer entschieden werden muss

Erstens der Speicher. In Villen und Etagenhäusern ist er häufig ein einziger, ungeteilter Raum über allen Wohnungen. Er kann aufgeteilt und zugeordnet oder als Gemeinschaftseigentum geführt werden – beides ist möglich, aber es muss im Plan stehen. Zweitens die Waschküche. Wo die Anschlüsse für das ganze Haus liegen, ist eine Zuordnung zu einer einzelnen Einheit praktisch schwierig, auch wenn sie rechtlich denkbar wäre. Drittens die Nebentreppe. Sie erschließt oft mehrere Ebenen und gehört damit zur Erschließung, nicht zu einer Wohnung – es sei denn, sie führt nur noch zu einer einzigen Einheit, dann ist die Zuordnung naheliegend. Viertens der Garten. Bei Villengrundstücken ist er groß genug, dass Sondernutzungsrechte sinnvoll sind; sie gehören dann in die Teilungserklärung und müssen im Plan nachvollziehbar sein. Keine dieser vier Fragen beantwortet sich von selbst, und keine sollte stillschweigend durch die Zeichnung entschieden werden. Wir stellen sie deshalb ausdrücklich, bevor die Nummerierung vergeben wird – das ist der Moment, in dem Korrekturen noch nichts kosten.

Was der Aufteilungsplan enthält

Mehrere aufeinander abgestimmte Darstellungen:

Grundrisse aller Geschosse

Vom Souterrain bis zum Speicher, jeweils mit Nummerierung und Maßen – im Altbau geschossweise aufzunehmen.

Schnitte

Zeigen die Zuordnung über die Geschosse hinweg, besonders wichtig bei Einheiten, die sich über mehrere Ebenen erstrecken.

Ansichten

Ergänzen die Darstellung und ordnen die Öffnungen den Einheiten zu.

Nummerierungskonzept

Die Systematik, nach der alle Räume einer Einheit dieselbe Nummer tragen – einschließlich Keller, Speicheranteil und Stellplatz.

Was für die Erstellung gebraucht wird

  • Maßhaltige Bestandsaufnahme

    Aller Geschosse einschließlich Nebenräumen; im historischen Bestand neu zu erstellen.

  • Entscheidung über die Aufteilung

    Welche Räume gehören zu welcher Einheit, was bleibt gemeinschaftlich? Diese Festlegung treffen die Eigentümer.

  • Klärung der vier Altbau-Fragen

    Speicher, Waschküche, Nebentreppe, Garten – jeweils mit einer bewussten Entscheidung.

  • Angaben zur Erschließung

    Wie ist jede Einheit erreichbar, wo liegt die abschließbare Trennung?

  • Lage der Haustechnik

    Bestimmt mit, welche Räume zwingend Gemeinschaftseigentum sein müssen.

  • Grundbuchauszug

    Klärt Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen.

Typische Bad Homburger Fälle

Ungeteilter Speicher über vier Wohnungen

Wird er aufgeteilt, braucht jeder Anteil eine Abtrennung und eine Nummer. Bleibt er gemeinschaftlich, muss das ausdrücklich so dargestellt sein – sonst entsteht Streit über faktische Alleinnutzung.

Garten auf einem großen Villengrundstück

Sondernutzungsrechte für Teilflächen sind üblich. Sie gehören in die Teilungserklärung und müssen im Plan nachvollziehbar abgegrenzt sein.

Nebentreppe, die nur noch eine Wohnung erschließt

Hier ist die Zuordnung zu dieser Einheit naheliegend – anders als bei einer Treppe, die mehrere Ebenen bedient und damit zur Erschließung gehört.

Ersetzung eines alten Aufteilungsplans

Wurde seither umgebaut oder ausgebaut, passt der alte Plan nicht mehr zu den tatsächlichen Verhältnissen. Eine Änderung erfordert die Mitwirkung aller Eigentümer.

So entsteht der Aufteilungsplan

  1. Aufteilung festlegen

    Wir gehen Raum für Raum durch, welche Zuordnung gewollt ist – mit besonderem Blick auf Speicher, Waschküche, Nebentreppe und Garten.

  2. Bestand aufnehmen

    Maßhaltige Aufnahme aller Geschosse, Nebenräume und Erschließungswege.

  3. Zeichnung erstellen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit durchgehender Nummerierung nach der festgelegten Aufteilung.

  4. Abgleich mit den Flächen

    Die Flächenberechnung setzt auf demselben Bestand auf, damit Plan und Miteigentumsanteile zueinander passen.

  5. Weitergabe

    An die Stadt Bad Homburg für die Abgeschlossenheitsbescheinigung und an den Notar für die Beurkundung.

Was den Aufwand in Bad Homburg bestimmt

Umfang der Zeichnung und Klärungsbedarf im Bestand:

  • Zahl der Geschosse

    Im Altbau ist jedes einzeln aufzunehmen; Souterrain und Speicher kommen zu den Wohngeschossen hinzu.

  • Zahl der Einheiten

    Mehr Einheiten bedeuten mehr Zuordnungen und eine aufwendigere Nummerierung.

  • Einzeln zuzuordnende Nebenräume

    Speicheranteile, Kellerabteile und Stellplätze einzeln darzustellen erhöht den Zeichenaufwand.

  • Sondernutzungsrechte am Grundstück

    Abgegrenzte Gartenflächen müssen im Plan nachvollziehbar dargestellt werden.

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