Aufteilungspläne in Fürth — wenn die alte Bauakte existiert, aber hundert Jahre Umbau nicht kennt

Ein Aufteilungsplan ist überall in Deutschland dieselbe Bauzeichnung mit denselben Anforderungen nach § 7 WEG. In Fürth stellt sich dabei aber ein anderes Ausgangsproblem als in vielen stärker zerstörten Großstädten: Weil nur rund 9,9 Prozent der Bausubstanz im Zweiten Weltkrieg verloren gingen, existiert für die meisten Gebäude tatsächlich eine alte Bauakte in der städtischen Bauregistratur – die Frage ist selten, ob sie überhaupt vorliegt, sondern ob sie nach über hundert Jahren Umbaugeschichte noch zum heutigen Zustand passt. Ein Gründerzeithaus, das mehrere Eigentümergenerationen und ebenso viele Modernisierungswellen überstanden hat, zeigt in der Originalzeichnung häufig eine Raumaufteilung, die längst nicht mehr existiert.

Wann Sie in Fürth einen Aufteilungsplan brauchen

Für sich genommen ist der Aufteilungsplan keine genehmigungspflichtige Leistung. Seinen Zweck erfüllt er als Grundlage für zwei andere Verfahren:

  • Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, ohne die keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch beim Amtsgericht Fürth möglich ist.
  • Für die notarielle Teilungserklärung, die in Fürth bei Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Wohnungen zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB voraussetzt.
  • Bei Neubauten lässt sich der Plan meist direkt aus der Genehmigungsplanung ableiten, ganz ohne Archivrecherche.
Vorhandene Akte, veraltete Aufteilung

Das klingt zunächst widersprüchlich, trifft die Fürther Situation aber ziemlich genau: Für ein Gebäude, das die Zerstörung des Zweiten Weltkriegs überstanden hat, existiert in der Bauregistratur meist tatsächlich eine Zeichnung – oft sogar aus der Zeit der ursprünglichen Errichtung im 19. oder frühen 20. Jahrhundert. Nur beschreibt diese Zeichnung fast nie den heutigen Zustand: In über hundert Jahren wurden Wohnungen zusammengelegt oder geteilt, Dachböden ausgebaut und Grundrisse verändert, ohne dass jede dieser Maßnahmen seinerzeit angezeigt wurde. Anders als in einer Stadt, in der eine fehlende Akte sofort ins Auge fällt, wirkt eine vorhandene, aber veraltete Fürther Bauakte auf den ersten Blick vertrauenswürdig – und genau das macht sie tückisch, wenn sie ungeprüft als Grundlage für einen neuen Aufteilungsplan übernommen wird. Ein aktuelles Aufmaß schafft hier Sicherheit, bevor die durchgehende Nummerierung der Einheiten beginnt.

Woher Ihr Fürther Aufteilungsplan stammt

Je nach Zustand der vorhandenen Unterlagen kommt einer von zwei Wegen infrage:

Aus der Bauregistratur, ergänzt um ein Kontrollaufmaß

Liegt eine Akte vor, dient sie als Ausgangspunkt – bei einem über hundert Jahre alten Gebäude wird aber grundsätzlich geprüft, ob spätere Umbauten die ursprüngliche Aufteilung verändert haben, bevor die Maße für den neuen Plan übernommen werden.

Vollständig per Vor-Ort-Vermessung

Fehlt eine verwertbare Akte oder weicht der heutige Zustand erkennbar stark ab, liefert eine Vermessung vor Ort den verlässlichsten Abgleich zwischen Plan und tatsächlichem Bestand.

Welche Unterlagen für Ihren Fürther Aufteilungsplan hilfreich sind

Abhängig vom Weg zum Ziel:

  • Eigentumsnachweis und Vollmacht

    Für die Akteneinsicht in der Bauregistratur wird üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis verlangt, bei Beauftragung Dritter zusätzlich eine Vollmacht.

  • Vorhandene alte Pläne oder Skizzen

    Selbst eine über hundert Jahre alte Zeichnung hilft, die ursprüngliche Raumaufteilung nachzuvollziehen, bevor bei Bedarf vor Ort nachgemessen wird.

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung

    Welche Räume zu welcher künftigen Einheit gehören sollen, muss vor der Nummerierung feststehen – insbesondere bei Kellerräumen und Stellplätzen, die räumlich von der Wohnung getrennt liegen.

Aufteilungspläne in Fürth – Beispiele aus der Praxis

Gründerzeithaus mit erhaltener Vorkriegsakte an der Hornschuchpromenade

Die Bauregistratur führt eine Zeichnung aus der Errichtungszeit um 1900. Ein Kontrollaufmaß zeigt, dass zwei ehemals getrennte Wohnungen im Erdgeschoss inzwischen zusammengelegt wurden – der neue Aufteilungsplan bildet den heutigen Zustand ab.

Einzeldenkmal im Ensemble Altstadt

Vor der endgültigen Nummerierung der Einheiten stimmt sich der Aufteilungsplan mit der Bauaufsicht in ihrer Rolle als untere Denkmalschutzbehörde ab, insbesondere wenn Gemeinschaftsflächen an geschützter Bausubstanz liegen.

Mehrfach umgebautes Mietshaus ohne verwertbare Akte

Die vorhandene Registratur-Zeichnung ist unvollständig und lässt sich nicht mehr eindeutig zuordnen. Der Aufteilungsplan entsteht deshalb vollständig neu aus einer Vor-Ort-Vermessung.

Neubauprojekt außerhalb der Innenstadt

Aus der digital vorliegenden Genehmigungsplanung lässt sich der Aufteilungsplan unmittelbar ableiten, ohne Registratur-Recherche oder zusätzliches Aufmaß.

So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Fürth

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Fürth liegt das Gewicht darauf, eine vorhandene, aber möglicherweise veraltete Akte richtig einzuordnen:

  1. Bauregistratur auf vorhandene Unterlagen prüfen

    Geklärt wird, ob eine Akte vorliegt und aus welcher Bauphase sie stammt.

  2. Abgleich mit dem heutigen Bestand

    Auch bei vorhandener Akte wird geprüft, ob spätere, möglicherweise nicht dokumentierte Umbauten die ursprüngliche Aufteilung verändert haben.

  3. Fehlende oder überholte Grundlagen vor Ort aufmessen

    Weicht der heutige Zustand erkennbar ab oder fehlt eine verwertbare Akte, wird das Gebäude direkt vermessen.

  4. Einheiten festlegen, nummerieren und abgrenzen

    Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer über alle Geschosse hinweg; Treppenhaus, Dach und tragende Bauteile werden eindeutig als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnet.

  5. Plan für Bauaufsicht und Notar übergeben

    Der fertige Aufteilungsplan geht als Grundlage an die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Fürth beeinflusst

In Fürth entscheidet vor allem, wie zuverlässig eine vorhandene Akte den heutigen Zustand noch abbildet – nicht, ob überhaupt eine Akte existiert:

  • Übereinstimmung von Akte und heutigem Bestand

    Eine Vorkriegsakte, die noch zum heutigen Zustand passt, ist der günstigste Fall. Weicht der Bestand durch spätere Umbauten ab, wird zusätzlich vor Ort vermessen.

  • Zahl nicht dokumentierter Umbauten

    Je mehr Veränderungen ein Gebäude über ein Jahrhundert erfahren hat, ohne dass sie angezeigt wurden, desto mehr Abgleichsaufwand steckt im neuen Plan.

  • Anzahl und Zuschnitt der Einheiten

    Mehr Einheiten und unregelmäßig geschnittene Altbaugrundrisse bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand.

  • Getrennt liegende Nebenräume

    Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.

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