Aufteilungspläne für Ingelheim am Rhein — die Zeichnung, die das Eigentum definiert

Der Aufteilungsplan ist die Zeichnung, die festlegt, wem was gehört. Nicht der Kaufvertrag, nicht das Exposé, nicht die Übung der letzten Jahrzehnte — der Plan. Jeder Raum, der einer Einheit zugeordnet ist, trägt deren Nummer; alles, was keine Nummer trägt, ist gemeinschaftliches Eigentum. Diese schlichte Regel entscheidet später darüber, wer eine Wand versetzen darf, wer den Speicher nutzt und wer die Instandhaltung eines Bauteils bezahlt.

Weil das so ist, wiegen Ungenauigkeiten schwer. Weicht der Plan vom tatsächlich errichteten Gebäude ab, entsteht an der betroffenen Stelle kein Sondereigentum — der Raum bleibt gemeinschaftlich, unabhängig davon, wer ihn seit Jahren nutzt. Das fällt oft erst beim Verkauf einer Einheit auf, wenn jemand die Unterlagen zum ersten Mal genau liest.

In Ingelheim am Rhein sind solche Abweichungen im Bestand keine Seltenheit. Die alten Anwesen wurden über Generationen umgebaut, Zwischenwände kamen und gingen, Nebengebäude wurden angebaut oder abgerissen. Wo ein Aufteilungsplan aus den siebziger oder achtziger Jahren vorliegt, zeigt er häufig ein Gebäude, das so nicht mehr existiert.

Wann ein Aufteilungsplan neu erstellt oder korrigiert werden muss

Diese Anlässe machen eine neue Zeichnung nötig:

  • Bei der erstmaligen Bildung von Wohnungseigentum an einem Gebäude.
  • Wenn ein vorhandener Plan den tatsächlichen Zustand nicht mehr abbildet.
  • Wenn eine Einheit geteilt oder mit einer anderen zusammengelegt werden soll.
  • Wenn Räume dauerhaft einer anderen Einheit zugeordnet werden sollen.
  • Wenn Stellplätze oder Gartenflächen nachträglich geregelt werden.
  • Wenn beim Verkauf einer Einheit Widersprüche zwischen Plan und Gebäude auffallen.
Wenn der alte Plan nicht mehr zum Haus passt

Der häufigste Anlass für unsere Arbeit an einem Aufteilungsplan ist nicht die erstmalige Aufteilung, sondern die Feststellung, dass der vorhandene Plan nicht mehr stimmt. Typischer Ablauf: Eine Einheit soll verkauft werden, jemand zieht die Unterlagen aus der Verwaltung, und dann steht auf dem Blatt eine Wand, die es nicht mehr gibt, oder ein Speicherraum trägt keine Nummer, obwohl er seit dreißig Jahren zu einer bestimmten Wohnung gehört. Rechtlich ist das kein Detail. Sondereigentum entsteht nur dort, wo Plan und Bauausführung übereinstimmen; wo sie auseinanderfallen, bleibt der Bereich gemeinschaftlich, ganz gleich, was alle Beteiligten seit Jahrzehnten annehmen. In Ingelheimer Altbeständen kommt eine zweite Schwierigkeit hinzu: Viele Anwesen wurden erst nachträglich aufgeteilt, oft anhand vereinfachter Zeichnungen, die Nebengebäude, Gewölbekeller und Hofflächen entweder gar nicht oder nur schematisch enthielten. Wo die Einfriedung eines Hofs, die Zufahrt zum hinteren Grundstücksteil und die Stellplätze im Plan fehlen, gibt es zu genau diesen Punkten später keine belastbare Regelung — und sie sind erfahrungsgemäß der Stoff, aus dem Konflikte in Eigentümergemeinschaften entstehen. Der Weg aus dieser Lage ist unspektakulär: das Gebäude vollständig neu aufmessen, den tatsächlichen Zustand zeichnen und die Zuordnung so darstellen, dass sie mit der beabsichtigten Rechtslage übereinstimmt. Ob die Anpassung anschließend rechtlich umgesetzt wird, klären Eigentümergemeinschaft und Notar; die zeichnerische Grundlage dafür liefern wir.

Wie ein Aufteilungsplan aufgebaut ist

Vier Darstellungsregeln machen den Plan lesbar:

Fortlaufende Nummerierung

Jede Einheit erhält eine Nummer, die auf allen zu ihr gehörenden Räumen wiederkehrt — in jedem Geschoss und in jedem Gebäudeteil.

Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Treppenhaus, Hauseingang, Heizungsraum und tragende Bauteile bleiben gemeinschaftlich und werden entsprechend gekennzeichnet.

Darstellung von Nebenräumen

Kellerabteile, Speicherräume und Abstellflächen tragen dieselbe Nummer wie die zugehörige Wohnung.

Sondernutzungsrechte

Gartenflächen, Terrassen und Stellplätze bleiben Gemeinschaftseigentum, werden aber flächenscharf dargestellt, damit die Nutzungsrechte eindeutig zuzuordnen sind.

Was der Plansatz enthält

  • Grundrisse aller Geschosse

    Vom Keller bis zum Dachraum, mit Nummerierung, Bemaßung und Raumbezeichnungen.

  • Schnitte und Ansichten

    In dem Umfang, den die Bauaufsicht für die Beurteilung verlangt — bei mehrgeschossigen Einheiten unverzichtbar.

  • Lageplan mit Außenflächen

    Grundstück, Gebäude, Zufahrt und Stellplätze, soweit Nutzungsrechte daran geregelt werden sollen.

  • Legende zur Kennzeichnung

    Erläutert Nummerierung und Farbgebung, damit der Plan auch ohne Vorwissen lesbar bleibt.

  • Flächenaufstellung je Einheit

    Ergänzend zur Zeichnung, damit sich Größenverhältnisse und Miteigentumsanteile nachvollziehen lassen.

Planaufgaben aus Ingelheim

Erstaufteilung eines Mehrfamilienhauses

Klarer Fall, wenn Geschosse und Zugänge eindeutig sind — die Sorgfalt steckt in der Zuordnung der Kellerabteile.

Korrektur eines Plans aus den achtziger Jahren

Zwischenwände wurden entfernt, ein Bad versetzt, ein Speicher ausgebaut. Der Plan zeigt ein anderes Haus.

Hofanlage mit Stellplätzen

Die Flächen im Hof bleiben gemeinschaftlich; erst eine flächenscharfe Darstellung macht Sondernutzungsrechte zuordenbar.

Zusammenlegung zweier Einheiten

Aus zwei Nummern wird eine. Das verlangt eine neue Zeichnung und eine Anpassung der zugrunde liegenden Unterlagen.

So entsteht der Plansatz

  1. Vorhandene Unterlagen sichten

    Alter Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Bestandspläne werden gegen das tatsächliche Gebäude gehalten.

  2. Aufmaß am Objekt

    Alle Räume aller Einheiten werden aufgenommen, einschließlich Keller, Dachraum und Nebengebäuden.

  3. Zuordnung festlegen

    Gemeinsam mit Ihnen wird entschieden, welche Räume zu welcher Einheit gehören und was gemeinschaftlich bleibt.

  4. Plan zeichnen und kennzeichnen

    Nummerierung, Farbgebung und Legende entstehen als durchgängiger Satz über alle Geschosse.

  5. Weitergabe

    Der Plansatz geht zur Bescheinigung an die Bauaufsicht und anschließend an den Notar.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans bestimmt

Der Umfang richtet sich nach Gebäude und Aufteilungstiefe:

  • Zahl der Einheiten und Geschosse

    Jede Einheit und jedes Geschoss erhöht den Zeichen- und Prüfaufwand unmittelbar.

  • Umfang der Nebenräume

    Viele einzelne Kellerabteile und Speicherräume bedeuten viele einzelne Zuordnungen.

  • Abweichung vom vorhandenen Plan

    Je weiter der Bestand vom alten Plan abweicht, desto mehr muss neu aufgenommen und neu gezeichnet werden.

  • Regelung von Außenflächen

    Sollen Stellplätze, Hof- oder Gartenflächen geregelt werden, kommt deren flächenscharfe Darstellung hinzu.

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