Aufteilungspläne in Stuttgart — bemaßt, nummeriert und aus dem Bestand des Stadtarchivs rekonstruiert

Ein Aufteilungsplan folgt in Stuttgart denselben bundesweiten Anforderungen nach § 7 WEG wie überall. Schwieriger als die Norm ist oft die Quellenlage: Die Bauakten der Landeshauptstadt werden zentral im Stadtarchiv Stuttgart verwahrt, doch die massive Zerstörung der Innenstadt bei 53 Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg hat dafür gesorgt, dass viele ältere Gebäude heute anders aussehen als in ihrer historischen Akte dokumentiert – wer sich blind auf einen alten Planstand verlässt, baut auf einer Grundlage, die mit der Wirklichkeit oft nicht mehr übereinstimmt. Anders als bei der Teilungserklärung geht es beim Aufteilungsplan nicht um eine rechtliche Genehmigungsfrage, sondern rein um die technische Frage, woher eine belastbare, maßhaltige Zeichnung überhaupt kommt.

Wann Sie in Stuttgart einen Aufteilungsplan brauchen

Der Aufteilungsplan selbst ist keine genehmigungspflichtige Leistung, sondern die technische Grundlage für zwei andere Verfahren:

  • Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baukontrolle im Baurechtsamt, ohne die keine Eintragung ins Wohnungsgrundbuch möglich ist.
  • Für die notarielle Teilungserklärung, die in Stuttgart innerhalb eines der vier Milieuschutzgebiete zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung voraussetzen kann.
  • Bei Neubauten entsteht der Plan meist direkt aus der Genehmigungsplanung und lässt sich ohne Archivrecherche erstellen.
Wenn die historische Bauakte nicht zum heutigen Bestand passt

Bei 53 Luftangriffen im Zweiten Weltkrieg wurde der historische Stuttgarter Stadtkern zu großen Teilen zerstört; zahlreiche Gebäude entstanden beim Wiederaufbau der Nachkriegsjahre in veränderter Form neu. Für den Aufteilungsplan bedeutet das: Selbst wo eine Bauakte aus der Vorkriegszeit erhalten ist, zeigt sie oft einen Zuschnitt, der mit dem heutigen Gebäude nicht mehr übereinstimmt. Hinzu kommt, dass die systematische, laufende Ablieferung der Bauakten an das Stadtarchiv erst 1980 begann – für ältere Bestände sind Verzeichnung und Erschließung nicht überall auf demselben Stand, sodass eine einzelne Akte nicht immer auf Anhieb auffindbar ist. In beiden Fällen tritt an die Stelle der Akte eine Vor-Ort-Vermessung des tatsächlichen Bestands.

Woher Ihr Stuttgarter Aufteilungsplan stammt

Je nach Baualter und Zustand der Unterlagen kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der Bauakte des Stadtarchivs Stuttgart

Ist die im Stadtarchiv verwahrte Akte vollständig und bildet sie den heutigen Zustand noch korrekt ab, lässt sich der Aufteilungsplan direkt daraus ableiten – die Maße müssen dann nur noch um die Einheiten-Nummerierung ergänzt werden.

Aus jüngeren, laufend seit 1980 gelieferten Unterlagen

Für Gebäude mit Baurecht oder Umbauten aus jüngerer Zeit ist der Aktenbestand am vollständigsten erschlossen – dieser Weg ist meist der schnellste.

Per Vor-Ort-Vermessung

Ist keine verwertbare Akte auffindbar oder weicht der Bestand erkennbar vom historischen Plan ab – etwa nach einem improvisierten Wiederaufbau –, wird das Gebäude direkt aufgenommen.

Welche Unterlagen für Ihren Stuttgarter Aufteilungsplan hilfreich sind

Abhängig vom Weg zum Ziel:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis und Vollmacht

    Für die Akteneinsicht beim Stadtarchiv Stuttgart werden üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis und eine Vollmacht verlangt.

  • Vorhandene Grundrisse oder Schnitte

    Bereits bemaßte Pläne aus einem früheren Aufmaß verkürzen die Erstellung erheblich, auch wenn sie noch nicht die für den Aufteilungsplan nötige Nummerierung tragen.

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung

    Welche Räume zu welcher künftigen Einheit gehören sollen, muss vor der Nummerierung feststehen – insbesondere bei Kellerräumen und Stellplätzen, die räumlich von der Wohnung getrennt liegen.

Aufteilungspläne in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis

Innenstadtgebäude mit Wiederaufbau-Bestand aus den 1950er-Jahren

Die Vorkriegsakte zeigt einen Grundriss, der mit dem beim Wiederaufbau abweichend errichteten Gebäude nicht mehr übereinstimmt. Der Aufteilungsplan entsteht deshalb per Vor-Ort-Vermessung des tatsächlichen Bestands, statt sich auf die veraltete Zeichnung zu verlassen.

Nachkriegsbau mit vollständiger, laufend erschlossener Akte

Die Bauakte wurde seit den 1980er-Jahren systematisch ans Stadtarchiv geliefert und ist vollständig erschlossen. Der Aufteilungsplan lässt sich direkt daraus ableiten, ergänzt um die durchgehende Nummerierung der Einheiten – ohne erneute Vermessung vor Ort.

Gründerzeithaus in Stuttgart-West mit lückenhaft erschlossener Altakte

Für ein Gebäude aus der Zeit vor 1919 lässt sich die vorhandene Akte im Stadtarchiv nicht ohne Weiteres auffinden. Ein Aufmaß vor Ort klärt den Bestand unabhängig vom Erschließungsstand der Archivakte und liefert eine Zeichnung, auf die sich Notar und Baukontrolle gleichermaßen verlassen können.

So entsteht Ihr Aufteilungsplan in Stuttgart

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Stuttgart liegt das Gewicht auf dem ersten Schritt – der Prüfung, ob die vorhandene Quelle mit dem heutigen Bestand übereinstimmt:

  1. Bauakte beim Stadtarchiv Stuttgart prüfen

    Wir klären, ob eine vollständige, aktuelle Akte vorliegt und ob sie sich auf Anhieb im zentralen Stadtarchiv in Bad Cannstatt auffinden lässt.

  2. Abgleich mit dem heutigen Bestand

    Gerade bei Gebäuden mit Kriegs- oder Wiederaufbaubezug wird geprüft, ob der historische Plan mit der tatsächlichen Bausubstanz noch übereinstimmt.

  3. Datengrundlage festlegen

    Reicht die Akte nicht aus oder weicht sie vom Bestand ab, planen wir eine Vor-Ort-Vermessung als Ersatz oder Ergänzung.

  4. Einheiten festlegen und nummerieren

    Jede Einheit erhält eine durchgehende Nummer über alle Geschosse hinweg, einschließlich zugehöriger Keller- und Stellplatzflächen.

  5. Plan für Baukontrolle und Notar übergeben

    Der fertige Aufteilungsplan geht als Grundlage an die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung.

Was den Aufwand eines Aufteilungsplans in Stuttgart beeinflusst

In Stuttgart entscheidet vor allem die Übereinstimmung von Akte und Bestand über den Aufwand, nicht nur die Gebäudegröße:

  • Übereinstimmung von Bauakte und heutigem Bestand

    Bei Gebäuden mit Kriegs- oder Wiederaufbaubezug weicht der historische Plan häufiger vom tatsächlichen Zuschnitt ab als bei jüngerer, ungestörter Bebauung.

  • Erschließungsstand der Bauakte

    Für laufend seit 1980 gelieferte Akten ist die Recherche meist zügig; bei älteren Beständen kann ein höherer Rechercheaufwand beim Stadtarchiv nötig werden.

  • Anzahl und Zuschnitt der Einheiten

    Mehr Einheiten und unregelmäßig geschnittene Altbaugrundrisse bedeuten mehr Nummerierungs- und Abgrenzungsaufwand.

  • Getrennt liegende Nebenräume

    Keller- oder Stellplatzflächen, die vom Hauptgebäude räumlich getrennt liegen, müssen zusätzlich eindeutig der richtigen Einheit zugeordnet werden.

  • Umfang der Archivrecherche beim Stadtarchiv

    Muss über die reguläre Akteneinsicht hinaus in älteren, noch nicht vollständig erschlossenen Beständen recherchiert werden, verlängert das die Vorbereitungszeit gegenüber einer direkt auffindbaren Akte.

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