Planprofi24 in Ingelheim am Rhein
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Ingelheim am Rhein — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Ingelheim am Rhein ist eine Stadt mit gut 36.000 Einwohnern, die aus drei Dörfern zusammengewachsen ist. Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim und Frei-Weinheim wurden 1939 zur Stadt Ingelheim am Rhein vereinigt; heute gliedert sich das Stadtgebiet in Ingelheim-Mitte, -Nord, -Süd und -West sowie Groß-Winternheim und Sporkenheim. Wer das nicht weiß, wundert sich über den Zuschnitt: Es gibt keinen einen Ortskern, sondern mehrere gewachsene Kerne mit eigenen Gassen, eigenen Höfen und sehr unterschiedlichem Bestand. Das Stadtgebiet reicht vom Rheinufer bei Frei-Weinheim bis in die Rebhänge oberhalb von Ober-Ingelheim und Groß-Winternheim.
Wirtschaftlich stehen zwei Dinge nebeneinander, die selten zusammen vorkommen. Ingelheim gilt als Rotweinstadt und ist die siebtgrößte Weinbaugemeinde Rheinhessens, mit dem Spätburgunder als stärkster Sorte — entsprechend prägen Winzerhöfe mit Kelterhäusern, Scheunen und Gewölbekellern die alten Ortslagen. Zugleich ist die Stadt Stammsitz und Zentralstandort eines der größten Pharmaunternehmen des Landes, was Arbeitsplätze, Pendler und Nachfrage nach Wohnraum bringt. Aus dieser Mischung folgt der typische Ingelheimer Auftrag: ein alter Hof, der neu genutzt werden soll, oder ein Bestandsgebäude, das aufgeteilt, ausgebaut oder verkauft wird.
Die dritte Schicht liegt unter der Erde. Ingelheim war Standort einer karolingischen Kaiserpfalz, und die Reste dieser Anlage sind zu großen Teilen nicht abgeräumt, sondern im Boden erhalten. Das ist keine museale Randnotiz, sondern ein handfester Faktor für Bauvorhaben: Wo gegraben wird — für einen Keller, eine Bodenplatte, einen Aufzugsschacht oder einen Leitungsgraben —, kann in Ingelheim ein denkmalrechtlicher Vorgang neben dem baurechtlichen entstehen. Das gehört zur Planung dazu, und zwar von Anfang an und nicht erst, wenn der Bagger steht.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Ingelheim am Rhein
Ingelheim am Rhein ist große kreisangehörige Stadt nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und führt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde deshalb selbst. Zuständig ist die Abteilung 60/2 Bauaufsicht im Amt für Bauen und Planen der Stadtverwaltung. Bauantrag, Bauvoranfrage, Nutzungsänderung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baulastenverzeichnis laufen damit über das Rathaus und nicht über den Landkreis.
Genau hier entsteht die häufigste Verwechslung. Ingelheim ist zugleich Kreisstadt: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat ihren Sitz in der Konrad-Adenauer-Straße 34 mitten in der Stadt, samt eigener Bauaufsicht und unterer Denkmalschutzbehörde. Für Grundstücke im Ingelheimer Stadtgebiet ist sie trotzdem nicht die Bauaufsichtsbehörde. Verschärft hat sich das zum 1. Januar 2026: Seither reichen die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, Gau-Algesheim, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen sowie die verbandsfreie Gemeinde Budenheim ihre Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung ein, statt wie zuvor bei ihrer Gemeindeverwaltung. Für die Stadtgebiete Ingelheim und Bingen ändert diese Umstellung nichts — dort bleibt es beim bisherigen Weg über die jeweilige Stadtverwaltung, die den Antrag auch in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Ausgenommen von der Neuregelung bleiben außerdem Freistellungsverfahren, die weiterhin bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingehen.
Seit dem 29. September 2025 steht in Rheinland-Pfalz landesweit ein elektronisches Bauportal bereit, über das Anträge eingereicht und im Bearbeitungsstand verfolgt werden können; die Anmeldung läuft für Privatpersonen über die BundID, für Büros und Unternehmen über das Unternehmenskonto. Wichtiger als der Einreichungsweg ist in Ingelheim aber die Vorarbeit: Weil dieselbe Stadtverwaltung Bauleitplanung, Bauaufsicht und die Forschungsstelle Kaiserpfalz unter einem Dach hat, wird ein Vorhaben früh aus mehreren Richtungen gleichzeitig betrachtet.
Bauordnung und Besonderheiten in Ingelheim am Rhein
Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025. Die materiellen Erleichterungen dieser Novelle gelten seit dem 1. November 2025 — darunter der Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnraum, der durch Anbau, Aufstockung, Dachgeschossausbau oder Nutzungsänderung neu entsteht; die verfahrensrechtlichen Anpassungen folgten zum 1. Januar 2026. Für die Frage, in welchem Verfahren gebaut wird, stehen drei Wege nebeneinander: genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 LBauO, das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO und das Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO, das nur im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans bei gesicherter Erschließung offensteht und mit keiner Baugenehmigung endet, sondern mit dem Ablauf einer Monatsfrist.
Die Besonderheit, die Ingelheim von jeder anderen Stadt in Rheinhessen unterscheidet, steht nicht in der Bauordnung, sondern im Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG). Eine Rechtsverordnung von 1992 stellt das Saalgebiet als Denkmalzone unter Schutz und verlangt die Erhaltung und Pflege der eng und untrennbar miteinander verbundenen Reste der karolingischen und ottonischen Pfalzanlage einschließlich ihrer im Boden und in Gebäuden erhaltenen Reste. Zwei Regelungen des DSchG werden dadurch für Bauherrschaften praktisch relevant: Nach § 22 DSchG können abgegrenzte Flächen, unter denen Kulturdenkmäler vermutet werden, durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten erklärt werden — Vorhaben, die dort verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, brauchen die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, und Funde aus solchen Gebieten fallen nach § 20 DSchG unter das Schatzregal und werden Eigentum des Landes. Und nach § 17 DSchG ist ein bei Erdarbeiten entdeckter Gegenstand, bei dem ein Kulturdenkmal anzunehmen ist, unverzüglich anzuzeigen; Fund und Fundstelle sind bis zu einer Woche nach der Anzeige unverändert zu erhalten und, soweit erforderlich und möglich, zu sichern.
Ingelheim geht damit systematischer um als die meisten Kommunen. Die Stadt unterhält seit 1993 eine eigene Forschungsstelle Kaiserpfalz, die im selben Jahr die Grabungen in der Archäologischen Zone Kaiserpfalz wieder aufnahm. Seit 2012 arbeitet sie mit einem Archäologischen Stadtkataster als Planungsinstrument; seither gehören Rettungsgrabungen neben den reinen Forschungsgrabungen zu ihren Aufgaben, und Baumaßnahmen in historisch relevanten Bereichen des Stadtgebiets werden archäologisch begleitet. Praktisch heißt das: Die Eingriffstiefe eines Vorhabens ist in Ingelheim eine planungsrelevante Größe. Ein aufgeständerter Anbau ohne Unterkellerung, eine flache Bodenplatte und eine Tiefgarage lösen völlig verschiedene Abläufe aus. Dazu kommt der oberirdische Denkmalbestand: die Burgkirche in Ober-Ingelheim, eine der besterhaltenen Kirchenburganlagen im süd- und westdeutschen Raum, mit Wehrmauern, an die beidseitig die Ortsbefestigung anschließt.
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