Bauantrag in Ingelheim am Rhein — das Verfahren oben, die Archäologie darunter

Ein Bauantrag in Ingelheim am Rhein hat zwei Ebenen, und die zweite wird gern unterschätzt. Oben steht das gewohnte Programm: Welches Verfahren greift, welche Bauvorlagen gehören dazu, hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Unten liegt der Boden — und in dieser Stadt ist der Boden ein Sachverhalt für sich, weil dort Reste einer karolingischen Kaiserpfalz und weiterer früher Siedlungsphasen liegen.

Für die Antragstellung selbst ist die Lage in Ingelheim angenehm klar. Die Stadt führt ihre Bauaufsicht in eigener Zuständigkeit, der Vorgang bleibt also im Rathaus und wandert nicht zur Kreisebene. Das verkürzt Wege, verschiebt aber auch nichts: Was unvollständig eingereicht wird, fällt sofort demselben Haus auf, das später entscheidet.

Der eigentliche Ingelheimer Unterschied entsteht bei der Eingriffstiefe. Ein Vorhaben, das nichts als eine Dachfläche verändert, berührt den Untergrund nicht. Ein Anbau mit Streifenfundament schon ein wenig, eine Unterkellerung deutlich, eine Tiefgarage massiv. Diese Abstufung sollte im Entwurf begründet und in den Unterlagen ablesbar sein, weil sie in Ingelheim über einen zweiten, denkmalrechtlichen Strang mitentscheidet, der neben dem Baugenehmigungsverfahren läuft.

Wann Ihr Ingelheimer Vorhaben ein Verfahren auslöst

Die Schwelle liegt niedriger, als viele Eigentümer annehmen:

  • Bei Neubau, Anbau, Aufstockung und beim Ersatz eines abgebrochenen Gebäudes.
  • Beim Ausbau von Dach- oder Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen.
  • Bei jeder Änderung der Nutzung, an die andere Anforderungen gestellt werden — auch ohne einen einzigen neuen Stein.
  • Bei Eingriffen in tragende Bauteile, etwa beim Öffnen einer Innenwand in einem alten Hofgebäude.
  • Bei Vorhaben, die von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans abweichen.
  • Zusätzlich denkmalrechtlich, wenn ein Kulturdenkmal betroffen ist oder wenn Erdarbeiten in einem Bereich anstehen, in dem Bodendenkmäler vermutet werden.
Warum der Aushub in Ingelheim mitgeplant werden muss

Das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz kennt zwei Mechanismen, die in Ingelheim regelmäßig greifen. Der erste ist vorausschauend: Abgegrenzte Flächen, unter denen mit gutem Grund Kulturdenkmäler vermutet werden, lassen sich nach § 22 DSchG durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten erklären. Ein Vorhaben, das dort verborgene Kulturdenkmäler gefährden kann, braucht dann die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde — zusätzlich zu allem, was das Baurecht verlangt. Funde aus solchen Gebieten unterliegen zudem nach § 20 DSchG dem Schatzregal und werden Eigentum des Landes; wer auf sie stößt, erwirbt sie nicht. Der zweite Mechanismus greift, wenn niemand mit etwas gerechnet hat: Nach § 17 DSchG ist ein bei Erdarbeiten entdeckter Gegenstand, bei dem ein Kulturdenkmal anzunehmen ist, unverzüglich anzuzeigen, und Fund wie Fundstelle sind bis zu einer Woche nach der Anzeige unverändert zu erhalten und, soweit erforderlich und möglich, zu sichern. Für ein Bauvorhaben heißt das: Der Bagger steht, und zwar nicht wegen einer Behördenlaune, sondern weil das Gesetz es so vorsieht. Ingelheim behandelt dieses Thema aktiv. Die Stadt unterhält eine eigene Forschungsstelle für die Kaiserpfalz, die seit 2012 mit einem Archäologischen Stadtkataster als Planungsinstrument arbeitet und Baumaßnahmen in historisch bedeutsamen Bereichen archäologisch begleitet. Für die Bauherrschaft folgt daraus eine schlichte Konsequenz: Je genauer die geplante Eingriffstiefe im Antrag steht — Gründungsart, Kellersohle, Leitungstrassen, Aushubvolumen —, desto früher lässt sich klären, ob und in welchem Umfang ein archäologischer Vorlauf einzuplanen ist. Wir liefern dafür die Bauunterlagen und die Mengen; die Grabung selbst ist Sache der Denkmalfachbehörde beziehungsweise einer Grabungsfirma.

Welcher Weg für Ihr Vorhaben infrage kommt

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sortiert Vorhaben in mehrere Spuren:

Genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 LBauO

Ein abschließender Katalog kleinerer Anlagen. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bauplanungsrecht, Abstandsflächen und Denkmalrecht gelten unverändert weiter.

Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO

Nur im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans bei gesicherter Erschließung. Es ergeht keine Baugenehmigung; gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen, wenn die Gemeinde in dieser Frist kein Genehmigungsverfahren verlangt.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO

Der übliche Weg für Wohngebäude außerhalb der Freistellung. Der Prüfumfang ist gegenüber dem umfassenden Verfahren begrenzt, am Ende steht aber ein Bescheid, auf den man sich berufen kann.

Bauvorbescheid als Vorstufe

Wo eine einzelne Frage den ganzen Entwurf trägt, lässt sie sich vorab klären, bevor der vollständige Antrag entsteht. Der Vorbescheid gilt vier Jahre und ist verlängerbar.

Was zum Ingelheimer Bauantrag gehört

  • Lageplan auf Katastergrundlage

    Mit Vorhaben, Abstandsflächen, Erschließung und den vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab, aus einem gemeinsamen Bestandsaufmaß abgeleitet.

  • Baubeschreibung

    Vorhaben, Konstruktion und Nutzung in der von der Bauaufsicht vorgegebenen Form.

  • Berechnungen zum Maß der Nutzung

    Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Wohnflächen und je nach Vorhaben weitere Flächen- und Rauminhaltsangaben.

  • Angaben zur Gründung und Eingriffstiefe

    Kellersohle, Gründungsart und Aushubvolumen gehören in Ingelheim nicht ans Ende, sondern in die erste Fassung der Unterlagen.

  • Nachweis der Erschließung

    Zufahrt, Wasser und Abwasser; in den engen Hofdurchfahrten der alten Ortslagen ist auch die Erreichbarkeit ein Thema.

Typische Ausgangslagen in Ingelheim

Neubau in einem Baugebiet am Stadtrand

Rechtsverbindlicher Bebauungsplan, eingehaltene Festsetzungen, gesicherte Erschließung — der klassische Fall für das Freistellungsverfahren.

Unterkellerter Anbau an ein Haus im alten Ortskern

Baurechtlich überschaubar, aber der Aushub ist die eigentliche Frage. Die Gründung wird hier zum Entwurfsthema.

Ausbau eines Winzerhofs zu Wohnungen

Mehrere Gebäudeteile aus verschiedenen Jahrhunderten, ein Gewölbekeller, keine belastbaren Bestandspläne — Aufmaß vor Antrag.

Aufstockung eines Zweifamilienhauses

Kein Eingriff in den Boden, dafür Höhenentwicklung und Nachbarschaftsbezug im Vordergrund; Stellplätze müssen für den neuen Wohnraum nicht mehr nachgewiesen werden.

So entsteht Ihr Antrag

  1. Rechtliche Ausgangslage prüfen

    Bebauungsplan oder Einfügungsgebot, Denkmalbezug und Erschließung entscheiden zusammen, welcher Weg überhaupt offensteht.

  2. Bestand aufnehmen

    Im Bestandsbau die Grundlage aller Zeichnungen; ohne reale Maße lässt sich weder ein Schnitt noch eine Flächenberechnung belegen.

  3. Eingriffstiefe festlegen

    Gründung, Kellersohle und Leitungsführung werden bewusst entschieden, nicht nebenbei — das ist der Ingelheimer Schritt.

  4. Bauvorlagen zeichnen und rechnen

    Zeichnungen, Beschreibung und Berechnungen entstehen bei uns im Haus durch eigene Architekten und werden gegeneinander abgeglichen.

  5. Einreichen und begleiten

    Der Vorgang geht an die Stadtverwaltung; Rückfragen und Nachforderungen beantworten wir aus denselben Unterlagen heraus.

Was den Aufwand in Ingelheim bestimmt

Vier Größen bestimmen, wie umfangreich die Antragsunterlagen werden:

  • Art und Größe des Vorhabens

    Ein einzelner Anbau erzeugt wenige Blätter, ein umgebauter Hof mit mehreren Gebäudeteilen sehr viele.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Liegt eine brauchbare Bauakte vor, ist der Weg kurz. Fehlt sie oder stimmt sie nicht mehr, beginnt alles beim Aufmaß.

  • Eingriff in den Untergrund

    Je tiefer gegründet wird, desto genauer müssen Sohlen, Höhen und Massen dargestellt werden.

  • Denkmalbezug des Gebäudes

    Ist ein Kulturdenkmal betroffen, kommt eine zweite Darstellungsebene für die denkmalrechtliche Seite hinzu.

Alle Leistungen in Ingelheim am Rhein

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