360-Grad-Luftaufnahmen in Ingelheim am Rhein — Lage zeigen, Regeln einhalten

Manche Eigenschaften einer Immobilie zeigen sich erst von oben. Wie ein Grundstück zugeschnitten ist, wie die Gebäude auf ihm stehen, wie weit die Nachbarbebauung entfernt ist, was hinter der Grundstücksgrenze beginnt — Bodenfotos beantworten das nicht, Grundrisse auch nicht. Für Objekte, deren Wert wesentlich an der Lage hängt, ist eine Rundumaufnahme aus der Luft deshalb oft das aussagekräftigste Bild im gesamten Exposé.

Für Ingelheim am Rhein gilt das in doppelter Hinsicht. Zum einen sind die typischen Objekte hier vielteilig: Ein Winzeranwesen besteht aus mehreren Baukörpern um einen Hof, und wie diese zueinanderstehen, lässt sich am Boden kaum fotografieren. Zum anderen ist die Umgebung ein Argument — Rebflächen, die Lage zwischen Rhein und den Hügeln Rheinhessens, die Nähe zu den historischen Ortskernen.

Was dabei nicht in der Entscheidung des Auftraggebers steht, ist die Frage, ob und wie geflogen werden darf. Der Betrieb unbemannter Fluggeräte ist unionsrechtlich und national geregelt, und zusätzlich gibt es geografische Gebiete, in denen der Betrieb eingeschränkt ist oder eine Erlaubnis voraussetzt. Diese Prüfung steht vor jedem Termin, nicht danach.

Was vor dem Flug geprüft wird

Diese Punkte klären wir für jede Adresse einzeln:

  • Liegt das Grundstück in einem geografischen Gebiet mit Einschränkungen?
  • Befindet sich in der Nähe ein Flugplatz oder ein Landeplatz mit Startbeschränkung?
  • Grenzen Bahnanlagen, Bundesfernstraßen oder Wasserstraßen unmittelbar an?
  • Liegen Betriebsbereiche der Industrie oder andere sensible Anlagen im Umfeld?
  • Sind Naturschutzgebiete betroffen, in denen der Betrieb eingeschränkt ist?
  • Lässt sich der Flug so führen, dass keine fremden Grundstücke erkennbar erfasst werden?
Warum es die Adresse braucht und nicht die Stadt

Eine pauschale Aussage darüber, ob in Ingelheim geflogen werden darf, wäre unseriös. Geografische Gebiete für unbemannte Fluggeräte folgen keiner Gemeindegrenze, sie folgen Anlagen und Schutzzwecken: der Nähe zu einem Flugplatz, dem Verlauf einer Bahnstrecke, der Ausdehnung eines Naturschutzgebiets, der Lage eines Betriebsbereichs. Zwei Häuser in derselben Straße können deshalb unterschiedlich zu beurteilen sein, und die Grenzen dieser Gebiete ändern sich. Verbindlich ist immer der aktuelle Stand der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt, die von der Deutschen Flugsicherung im Auftrag des Bundes betrieben wird — nicht eine Erinnerung an den letzten Flug im selben Ortsteil. Wichtig ist dabei ein Unterschied, der oft verwischt wird: Ein geografisches Gebiet ist nicht dasselbe wie ein Flugverbot. In vielen dieser Gebiete ist ein Aufstieg möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt oder eine Erlaubnis eingeholt ist; zuständige Stelle dafür ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität. Für die Terminplanung heißt das: Wo eine Erlaubnis nötig ist, braucht sie Vorlauf, und dieser Vorlauf gehört in die Absprache, nicht in eine Improvisation am Aufnahmetag. Für Ingelheim spielen daneben die üblichen Ingelheimer Randbedingungen eine Rolle — Bahnanlagen, das Rheinufer im Norden, Industrie- und Werksflächen sowie geschützte Bereiche. Welche davon eine konkrete Adresse tatsächlich betreffen, sagt nur die Prüfung dieser Adresse.

Was die Aufnahmen zeigen

Aus der Luft werden Eigenschaften sichtbar, die sonst erklärt werden müssen:

Grundstückszuschnitt und Bebauung

Wie viel Fläche zum Objekt gehört, wo die Grenzen verlaufen und wie viel davon bebaut ist.

Anordnung mehrteiliger Anwesen

Bei Hofanlagen die entscheidende Aufnahme: Sie zeigt in einem Bild, wie Wohnhaus, Hofgebäude und Nebengebäude zusammenhängen.

Umgebung und Nachbarschaft

Abstände zur Nachbarbebauung, angrenzende Flächen und die Einbettung in den Ortsteil.

Dachflächen und Zustand von oben

Dacheindeckung, Aufbauten und Anschlüsse lassen sich dokumentieren, ohne ein Gerüst zu stellen.

Was wir vor dem Termin klären

  • Prüfung der Adresse gegen die aktuellen Zonendaten

    Grundlage ist der zum Flugtag gültige Stand, nicht eine ältere Auskunft.

  • Erforderliche Erlaubnisse

    Wo eine Erlaubnis oder Ausnahme nötig ist, wird sie mit ausreichendem Vorlauf beantragt.

  • Abstimmung mit dem Eigentümer

    Zugang zum Grundstück, geeigneter Startplatz und Zeitfenster für gute Lichtverhältnisse.

  • Bildausschnitt und Perspektiven

    Vorab festgelegt, damit die Aufnahmen das zeigen, worauf es bei der Vermarktung ankommt.

Aufnahmesituationen in Ingelheim

Winzeranwesen mit Innenhof

Erst von oben wird erkennbar, wie groß das Grundstück tatsächlich ist und wie die Gebäude es umschließen.

Objekt am Ortsrand mit Blick auf die Rebflächen

Die Lage ist das Verkaufsargument — und aus der Luft belegbar statt nur behauptet.

Grundstück vor der Bebauung

Zuschnitt, Zufahrt und Nachbarbebauung in einem Bild, hilfreich für Kaufinteressenten und für die Vorplanung.

Dachdokumentation vor einer Sanierung

Schadensbilder auf der Dachfläche lassen sich aus geringer Höhe erfassen, ohne dass jemand aufs Dach steigt.

So läuft ein Aufnahmetermin ab

  1. Adresse prüfen

    Abgleich der Lage mit den aktuellen Daten zu geografischen Gebieten und Startbeschränkungen.

  2. Erlaubnisse klären

    Falls erforderlich, wird die zuständige Stelle rechtzeitig einbezogen, bevor ein Termin fest zugesagt wird.

  3. Fliegen und aufnehmen

    Rundumaufnahmen und Einzelperspektiven in der abgestimmten Höhe und mit dem vereinbarten Bildausschnitt.

  4. Bearbeiten und übergeben

    Auswahl, Bildbearbeitung und Ausgabe in den Formaten, die für Exposé und Portale gebraucht werden.

Was den Aufwand bestimmt

Der Aufwand hängt weniger an der Flugzeit als am Umfeld:

  • Lage der Immobilie

    Ist eine Erlaubnis oder eine Abstimmung nötig, kommt der Verwaltungsvorlauf zum eigentlichen Termin hinzu.

  • Umfang der gewünschten Aufnahmen

    Eine Rundumaufnahme ist schneller erledigt als ein Satz aus mehreren Höhen und Perspektiven.

  • Größe und Gliederung des Grundstücks

    Mehrteilige Anwesen brauchen mehr Positionen, damit alle Gebäudeteile erfassbar sind.

  • Witterung und Termintreue

    Wind und Sicht bestimmen, ob geflogen werden kann; Ausweichtermine gehören zur Planung.

Alle Leistungen in Ingelheim am Rhein

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