Energieausweis in Ingelheim am Rhein — Pflicht, Ausnahme und was im Altbau daraus folgt

Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss dem Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen — spätestens bei der Besichtigung, und übergeben wird er dem, der am Ende unterschreibt. Schon die Anzeige, mit der die Immobilie angeboten wird, muss bestimmte Angaben daraus enthalten: Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und, sofern vorhanden, die Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, ist das nicht bloß unschön, sondern ein Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetz.

Zwei Ausweisarten stehen nebeneinander. Der Verbrauchsausweis rechnet mit den tatsächlichen Verbrauchsdaten der zurückliegenden Jahre und bildet damit auch das Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis geht vom Gebäude selbst aus: Bauteile, Flächen, Fenster, Anlagentechnik werden erfasst und daraus der rechnerische Bedarf ermittelt. Für kleinere ältere Wohngebäude schreibt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen den Bedarfsausweis vor; in anderen Fällen darf gewählt werden.

Für Ingelheim am Rhein ist beides von Belang, dazu eine dritte Frage: Ein Teil des Bestands in den alten Ortslagen steht unter Denkmalschutz — und für Baudenkmäler gelten sowohl bei der Ausweispflicht als auch bei den energetischen Anforderungen eigene Regeln.

Wann Sie in Ingelheim einen Ausweis brauchen

Diese Anlässe lösen die Pflicht aus:

  • Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung.
  • Bei jeder Neuvermietung oder Verpachtung.
  • Bei einem Neubau, für den ein Nachweis der energetischen Anforderungen zu führen ist.
  • Nach einer umfassenden Sanierung, wenn der bisherige Ausweis den Zustand nicht mehr abbildet.
  • Wenn der vorhandene Ausweis älter als zehn Jahre ist.
  • Bei Aufteilung eines Hauses in Einheiten, sobald einzelne davon verkauft oder vermietet werden.
Baudenkmäler und dicke Bruchsteinwände — die Ingelheimer Sonderfälle

In den alten Ortskernen von Ober-Ingelheim und Nieder-Ingelheim stehen Gebäude, die als Kulturdenkmal geführt werden. Für sie sieht das Gebäudeenergiegesetz eine ausdrückliche Ausnahme vor: Ein Energieausweis muss für Baudenkmäler nicht ausgestellt werden. Wer ein solches Haus verkauft, braucht also keinen — sollte sich aber vergewissern, ob das Gebäude tatsächlich in der Denkmalliste geführt wird oder ob es lediglich in einem historisch geprägten Umfeld steht. Das ist nicht dasselbe, und die Auskunft dazu erteilt die zuständige Denkmalstelle. Eine zweite Regelung betrifft nicht die Ausweispflicht, sondern die energetischen Anforderungen selbst: Bei Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz darf von den Anforderungen des Gesetzes abgewichen werden, wenn ihre Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen. Das ist für Ingelheimer Altbauten praktisch bedeutsam, weil dort Außendämmung an gegliederten Putzfassaden oder an Bruchsteinmauerwerk oft nicht infrage kommt. Unabhängig vom Denkmalstatus hat der Altbestand hier eine Eigenheit, die sich auf die Wahl des Ausweises auswirkt: Wohnhäuser aus dem 19. Jahrhundert haben massive Wände mit unregelmäßigem Aufbau, teils Bruchstein, teils Fachwerk, teils spätere Ergänzungen. Für einen Bedarfsausweis müssen diese Aufbauten erfasst und bewertet werden, was ein sorgfältiges Aufmaß und eine ehrliche Bestandsaufnahme voraussetzt. Wo Verbrauchsdaten vorliegen und die Wahl offensteht, ist der Verbrauchsausweis in solchen Fällen häufig der praktikablere Weg.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Die beiden Varianten beantworten unterschiedliche Fragen:

Verbrauchsausweis

Grundlage sind die Verbrauchsdaten der zurückliegenden Jahre, witterungsbereinigt. Er zeigt, wie das Gebäude genutzt wurde — nicht, wie gut es gedämmt ist.

Bedarfsausweis

Grundlage sind Bauteile, Flächen, Fenster und Anlagentechnik. Er zeigt die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und liefert konkrete Ansatzpunkte für eine Sanierung.

Wann die Wahl offensteht

Bei größeren Wohngebäuden und bei Gebäuden, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen, darf zwischen beiden gewählt werden.

Wann der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist

Bei kleineren älteren Wohngebäuden, die nicht auf einen entsprechenden energetischen Stand gebracht wurden, verlangt das Gesetz den Bedarfsausweis.

Was wir dafür benötigen

  • Angaben zum Gebäude

    Baujahr, Wohnfläche, Zahl der Einheiten und die Geometrie der thermischen Hülle.

  • Verbrauchsdaten oder Bauteilaufbauten

    Je nach Ausweisart entweder die Abrechnungen der zurückliegenden Jahre oder die Aufbauten von Wand, Dach, Keller und Fenstern.

  • Angaben zur Anlagentechnik

    Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und, falls vorhanden, erneuerbare Erzeugung.

  • Dokumentation durchgeführter Maßnahmen

    Fenstertausch, Dachdämmung oder Heizungserneuerung wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus.

  • Aktuelle Flächenangaben

    Stimmen die Flächen nicht, stimmt auch der Kennwert nicht — im Altbau der häufigste Fehler.

Ausgangslagen in Ingelheim

Eigentumswohnung im Geschosswohnungsbau

Der Ausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung — die Daten kommen von der Verwaltung.

Einfamilienhaus aus den sechziger Jahren

Häufig ein Fall für den Bedarfsausweis, weil der Sanierungsstand die Voraussetzungen für die freie Wahl nicht erfüllt.

Denkmalgeschütztes Haus im alten Ortskern

Für Baudenkmäler ist kein Energieausweis auszustellen. Vorher gehört geklärt, ob der Denkmalstatus tatsächlich besteht.

Umgebautes Hofgebäude mit neuer Wohnnutzung

Nach der Umnutzung fehlen belastbare Verbrauchsdaten; der Bedarfsausweis bildet den neuen Zustand ab.

Wie Ihr Energieausweis entsteht

  1. Ausweisart bestimmen

    Wir prüfen, welche Variante für Ihr Gebäude zulässig ist und welche im konkreten Fall die sinnvollere Aussage liefert.

  2. Daten erheben

    Verbrauchsdaten anfordern oder Bauteile und Anlagentechnik am Gebäude aufnehmen.

  3. Berechnung durchführen

    Kennwerte werden ermittelt und in die vorgeschriebene Form des Ausweises überführt.

  4. Ausweis übergeben

    Mit den Angaben, die Sie für Ihre Anzeige brauchen, damit die Pflichtangaben von Anfang an vollständig sind.

Was den Aufwand bestimmt

Der Aufwand hängt an der Ausweisart und an der Datenlage:

  • Gewählte Ausweisart

    Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Aufnahme der Gebäudehülle, der Verbrauchsausweis vor allem belastbare Abrechnungen.

  • Vollständigkeit der Unterlagen

    Fehlen Angaben zu Bauteilen oder Sanierungsmaßnahmen, muss vor Ort nachgesehen werden.

  • Komplexität der Gebäudehülle

    Anbauten, Versätze und unterschiedliche Wandaufbauten erhöhen den Erfassungsaufwand deutlich.

  • Zahl der Nutzungseinheiten

    Bei gemischt genutzten Gebäuden sind Wohn- und Nichtwohnteile getrennt zu betrachten.

Alle Leistungen in Ingelheim am Rhein

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