Bauzeichnung für Ingelheim am Rhein — was die Bauunterlagenverordnung wirklich verlangt

Eine Bauzeichnung ist keine schöne Zeichnung, sondern eine geregelte. Was in Rheinland-Pfalz zu einer Bauvorlage gehört und wie sie auszusehen hat, steht in der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung, kurz Bauunterlagenverordnung, die auf den 16. Juni 1987 zurückgeht und seither mehrfach geändert wurde. Sie ist der Grund, warum Zeichnungen, die für eine Vermarktung völlig ausreichen, bei der Bauaufsicht zurückkommen.

Der bekannteste Punkt ist der Maßstab. Für Bauzeichnungen gilt in Rheinland-Pfalz der Maßstab 1:100 als Regelfall; die Bauaufsichtsbehörde kann einen anderen Maßstab verlangen oder zulassen, wenn er für die Darstellung der erforderlichen Eintragungen nötig oder ausreichend ist. Der verwendete Maßstab ist auf der Zeichnung anzugeben. Hinzu kommt eine Anforderung, die oft übersehen wird: Im Lageplan und in jeder Bauzeichnung ist neben der Zahlenangabe auch ein grafischer Maßstab einzutragen, damit sich das Blatt kalibrieren lässt — es sei denn, vorhandene Maßketten leisten das bereits.

Für Ingelheim am Rhein kommt hinzu, dass die Stadt ihre Bauaufsicht selbst führt. Die Unterlagen gehen also nicht über eine Kreisstelle, sondern direkt an das Haus, das sie auch prüft — was den Weg verkürzt und die Anforderungen an Vollständigkeit nicht senkt.

Woran Bauzeichnungen in der Prüfung scheitern

Die häufigsten Rückläufer haben selten mit dem Entwurf zu tun:

  • Der Maßstab fehlt auf dem Blatt oder stimmt nicht mit der Darstellung überein.
  • Es liegen nur Grundrisse vor, obwohl Schnitte und Ansichten zur Beurteilung nötig sind.
  • Bestand und Neuplanung sind nicht voneinander unterscheidbar dargestellt.
  • Höhenangaben fehlen oder widersprechen sich zwischen Grundriss und Schnitt.
  • Der Lageplan zeigt das Vorhaben, aber nicht die Abstandsflächen oder die Erschließung.
  • Angaben zur Gründung und zum Bodenaufbau fehlen, obwohl in den Untergrund eingegriffen wird.
Warum der Schnitt in Ingelheim das wichtigste Blatt ist

In der Praxis wird der Grundriss am sorgfältigsten gezeichnet und der Schnitt am schnellsten. Für Ingelheimer Vorhaben lohnt es sich, diese Reihenfolge umzudrehen. Der Schnitt ist das einzige Blatt, auf dem gleichzeitig steht, wo das Gelände verläuft, wo der Erdgeschossfußboden liegt, wie tief die vorhandene Kellersohle reicht und wie tief die geplante liegen soll. Damit ist er auch das Blatt, aus dem sich die Eingriffstiefe eines Vorhabens ablesen lässt — und die ist in dieser Stadt eine eigene Größe. Unter Ingelheim liegen Reste der karolingischen Kaiserpfalz und früherer Siedlungsphasen. Das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht dafür zwei Mechanismen vor: die vorausschauende Ausweisung von Grabungsschutzgebieten, in denen gefährdende Vorhaben eine eigene denkmalrechtliche Genehmigung brauchen, und die Anzeigepflicht bei einem Fund während der Erdarbeiten, verbunden mit der Pflicht, Fund und Fundstelle für eine begrenzte Zeit unverändert zu erhalten. Beides knüpft an dieselbe Frage an: Wie weit geht das Vorhaben unter die vorhandene Geländeoberkante. Eine Bauzeichnung, die darauf eine klare Antwort gibt, erspart Rückfragen und macht die denkmalrechtliche Seite früh beurteilbar. Eine Bauzeichnung, die den Schnitt mit einer symbolischen Geländelinie und einer geschätzten Höhe abhandelt, verschiebt diese Klärung auf einen Zeitpunkt, an dem sie deutlich teurer ist. Voraussetzung dafür sind gemessene Höhen am Gebäude — geschätzte Angaben tragen an dieser Stelle nicht.

Woraus ein vollständiger Zeichnungssatz besteht

Die drei Darstellungsarten beantworten unterschiedliche Fragen:

Grundrisse

Je Geschoss, mit Bemaßung, Wandstärken, Öffnungen, Raumbezeichnungen und der Zuordnung der Nutzungen.

Schnitte

Durch die aussagekräftigen Stellen des Gebäudes, mit Geschosshöhen, Geländeverlauf, Fußboden- und Sohlenhöhen.

Ansichten

Alle betroffenen Gebäudeseiten mit Öffnungen, Materialien, Dachform und den anschließenden Geländehöhen.

Lageplan

Auf Katastergrundlage, mit Vorhaben, Abständen, Abstandsflächen und der Erschließung des Grundstücks.

Was auf den Blättern stehen muss

  • Maßstabsangabe in doppelter Form

    Die Zahlenangabe auf jedem Blatt, dazu der grafische Maßstab, soweit vorhandene Maßketten die Kalibrierung nicht bereits erlauben.

  • Durchgehende Bemaßung

    Außen-, Achs- und lichte Maße, die sich gegenseitig prüfen lassen, statt einzelner isolierter Angaben.

  • Kenntlichmachung von Bestand und Änderung

    Was bleibt, was entfällt und was neu entsteht, muss auf einen Blick unterscheidbar sein.

  • Höhenbezüge

    Ein durchgängiger Bezugspunkt, auf den sich alle Höhen in Grundriss, Schnitt und Ansicht zurückführen lassen.

  • Angaben zur Gründung

    Gründungsart und Sohlenhöhe gehören dorthin, wo in den Boden eingegriffen wird — in Ingelheim mit besonderem Gewicht.

Wie Ihr Zeichnungssatz entsteht

  1. Grundlagen sichten

    Vorhandene Unterlagen prüfen und feststellen, was davon belastbar ist und was neu aufgenommen werden muss.

  2. Bestand aufmessen

    Am Gebäude, einschließlich Höhen an Fassade, Hof und Keller — die Basis für Schnitt und Ansicht.

  3. Zeichnen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten entstehen bei uns im Haus als zusammenhängender Satz, nicht als Einzelblätter.

  4. Gegenprüfen

    Jede Höhe und jedes Maß wird über die Blätter hinweg abgeglichen, damit die Zeichnungen sich nicht widersprechen.

  5. Für die Einreichung aufbereiten

    Blattaufteilung, Maßstab und Beschriftung werden auf die Anforderungen der Bauaufsicht zugeschnitten.

Was den Aufwand eines Zeichnungssatzes bestimmt

Der Umfang ergibt sich aus Gebäude und Vorhaben:

  • Zahl der Geschosse und Ansichtsseiten

    Jedes Geschoss und jede betroffene Gebäudeseite ist ein eigenes Blatt mit eigener Bemaßung.

  • Komplexität der Baukörper

    Ein zusammengewachsenes Anwesen mit mehreren Bauteilen braucht mehr Schnitte als ein freistehendes Einfamilienhaus.

  • Umfang der Änderung

    Je mehr am Bestand geändert wird, desto aufwendiger die parallele Darstellung von Alt und Neu.

  • Genauigkeit der Höhenaufnahme

    Wo Schnitte belastbare Sohlen- und Geländehöhen zeigen sollen, gehört die Höhenaufnahme zum Aufmaß dazu.

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