Nutzungsänderung in Ingelheim am Rhein — vom Wirtschaftsgebäude zur Wohnung

Ingelheim ist aus drei Dörfern zusammengewachsen, und in den alten Ortslagen steht davon noch viel. Winzerhöfe mit Kelterhaus und Scheune, Hofdurchfahrten, Nebengebäude, die seit Jahrzehnten nur noch als Abstellfläche dienen. Die naheliegende Idee, aus solchen Räumen Wohnraum zu machen, ist baurechtlich alles andere als eine Formsache — auch dann nicht, wenn kein einziger Stein bewegt wird.

Denn maßgeblich ist nicht, ob gebaut wird, sondern ob an die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gestellt werden als an die bisherige. Und genau das ist beim Sprung von Lagerung oder Betrieb zu Wohnen praktisch immer der Fall: Aufenthaltsräume müssen belichtet und belüftet sein, Rettungswege müssen führen, wo vorher keine nötig waren, energetische Anforderungen greifen. Eine Scheune wird nicht dadurch zur Wohnung, dass jemand ein Bett hineinstellt.

Der zweite Ingelheimer Aspekt liegt unter dem Fußboden. Umnutzungen im Altbestand bleiben selten oberirdisch: Alte Stampfböden werden gegen eine tragfähige Sohle getauscht, Leitungen neu verlegt, Räume trockengelegt. In einer Stadt, in der Reste der Kaiserpfalz und früherer Siedlungsphasen im Boden liegen, ist das kein Nebengewerk, sondern ein Punkt, der in die Planung gehört.

Wann eine Nutzungsänderung in Ingelheim ein Verfahren braucht

Diese Fälle laufen in aller Regel über die Bauaufsicht:

  • Scheune, Stall oder Kelterhaus werden zu Wohnraum.
  • Ein Ladenlokal oder eine Praxis im Erdgeschoss wird zur Wohnung — oder umgekehrt.
  • Ein Dachboden oder ein Kellerraum wird zum Aufenthaltsraum ausgebaut.
  • Eine Wohnung wird dauerhaft gewerblich oder als Ferienwohnung genutzt.
  • Aus einer Wohneinheit werden zwei, weil sich damit Anforderungen an Rettungswege und Erschließung ändern.
Der Fußboden ist in Ingelheim das eigentliche Thema

Bei einer Umnutzung denkt jeder zuerst an Fenster, Treppen und Wärmedämmung. In Ingelheim lohnt der Blick nach unten. Ein Wirtschaftsgebäude aus dem 19. Jahrhundert hat typischerweise keinen Bodenaufbau, der Wohnnutzung trägt: kein Fundament unter der Innenwand, keine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte, oft nicht einmal eine durchgehende Sohle. Wer daraus Wohnraum macht, gräbt — für die neue Bodenplatte, für Entwässerung und Hausanschlüsse, manchmal für eine Unterfangung. Das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz knüpft daran zwei Folgen. Erstens können Flächen mit begründetem Verdacht auf verborgene Kulturdenkmäler als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen sein; ein Vorhaben, das dort verborgene Kulturdenkmäler gefährden kann, braucht dann zusätzlich zur bauaufsichtlichen Entscheidung eine denkmalrechtliche Genehmigung. Zweitens gilt unabhängig davon überall die Anzeigepflicht: Wird bei den Arbeiten etwas entdeckt, bei dem ein Kulturdenkmal anzunehmen ist, muss das unverzüglich angezeigt werden, und Fund wie Fundstelle bleiben für eine begrenzte Zeit unverändert. Die Stadt begleitet Baumaßnahmen in historisch bedeutsamen Bereichen über ihre Forschungsstelle für die Kaiserpfalz und arbeitet dafür seit 2012 mit einem Archäologischen Stadtkataster. Für die Planung heißt das: Der neue Bodenaufbau sollte nicht als Detail am Ende, sondern als Entscheidung am Anfang behandelt werden. Manchmal ist eine Lösung, die über dem Bestandsniveau aufbaut, statt es abzugraben, der pragmatischere Weg — das lässt sich aber nur beurteilen, wenn die Höhen aufgemessen und im Schnitt dargestellt sind.

Was die neue Nutzung technisch verlangt

Vier Anforderungen entscheiden regelmäßig darüber, ob eine Umnutzung trägt:

Aufenthaltsqualität der Räume

Raumhöhe, Fensterflächen und Lüftung müssen den Anforderungen an Aufenthaltsräume genügen. In Scheunen und Speichern ist die Höhe meist da, die Belichtung nicht.

Rettungswege

Jede Nutzungseinheit braucht die vorgeschriebenen Rettungswege. Bei Räumen im Dach oder in tiefen Hofgebäuden ist das oft der schwierigste Punkt.

Energetische Anforderungen

Mit der Wohnnutzung greift das Gebäudeenergiegesetz. Bei einem Kulturdenkmal sind allerdings Abweichungen möglich, wenn Substanz oder Erscheinungsbild sonst leiden würden.

Erschließung und Zuwegung

Wasser, Abwasser und Zufahrt müssen für die neue Nutzung gesichert sein — in engen Hofdurchfahrten der alten Ortslagen keine Selbstverständlichkeit.

Welche Unterlagen wir für Sie erstellen

  • Bestandsgrundrisse aus dem Aufmaß

    Der tatsächliche Zustand vor der Änderung, aufgenommen am Gebäude statt aus alten Akten übernommen.

  • Planung des künftigen Zustands

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten der neuen Nutzung, aus denen die Änderung gegenüber dem Bestand ablesbar ist.

  • Baubeschreibung zur Nutzungsänderung

    Was bisher wie genutzt wurde, was künftig dort stattfindet und welche baulichen Maßnahmen dafür nötig sind.

  • Wohnflächenberechnung der neuen Einheiten

    Grundlage für Vermietung, Verkauf und für die Beurteilung der Nutzungseinheiten.

  • Darstellung des Bodenaufbaus im Schnitt

    Vorhandene und geplante Höhen samt Eingriffstiefe — in Ingelheim der Teil, der den denkmalrechtlichen Strang überhaupt bewertbar macht.

Umnutzungen, wie sie in Ingelheim vorkommen

Kelterhaus wird Wohnhaus

Großer, hoher Raum ohne Zwischendecke, kaum Fenster, kein Bodenaufbau. Belichtung und Sohle sind die beiden Kernfragen.

Hofscheune wird Einliegerwohnung

Der zweite Rettungsweg und die Erschließung über den Hof bestimmen, ob und wo die Wohnung liegen kann.

Ladenlokal im Ortskern wird Wohnung

Die Schaufensterfront muss zur Wohnnutzung passen, und die Anforderungen an Schallschutz und Belichtung ändern sich.

Betriebsgebäude in den Rebflächen

Im Außenbereich hängt die Umnutzung an den engen Voraussetzungen des Baugesetzbuchs — hier gehört eine Vorabklärung an den Anfang.

Von der Idee zum Antrag

  1. Bestand aufnehmen

    Wir messen Räume, Höhen und Öffnungen am Objekt auf und halten den Ist-Zustand zeichnerisch fest.

  2. Machbarkeit prüfen

    Belichtung, Rettungswege, Erschließung und Bodenaufbau werden gegen die geplante Nutzung gehalten.

  3. Planung erstellen

    Bestand und geplanter Zustand entstehen als zusammengehöriger Satz Zeichnungen — mit eigenen Architekten im Haus.

  4. Antrag zusammenstellen

    Zeichnungen, Baubeschreibung und Flächenberechnungen werden zum vollständigen Vorgang gebündelt.

  5. Einreichen und begleiten

    Der Antrag geht an die Stadtverwaltung Ingelheim; Rückfragen werden aus demselben Datenbestand beantwortet.

Was den Aufwand einer Nutzungsänderung bestimmt

Wie umfangreich die Unterlagen werden, hängt vor allem am Ausgangsgebäude:

  • Abstand zwischen alter und neuer Nutzung

    Von Büro zu Wohnung ist ein kurzer Weg. Von Scheune zu Wohnung ist ein weiter, weil fast jede Anforderung neu erfüllt werden muss.

  • Zahl der entstehenden Einheiten

    Jede zusätzliche Nutzungseinheit bringt eigene Rettungswege, eigene Flächen und eigene Darstellung mit.

  • Zustand und Geometrie des Bestands

    Verwinkelte, mehrfach umgebaute Hofgebäude verlangen ein aufwendigeres Aufmaß als ein rechtwinkliger Grundriss.

  • Eingriff in den Boden

    Je mehr am Bodenaufbau geändert wird, desto genauer müssen Höhen, Sohlen und Massen dargestellt werden.

Alle Leistungen in Ingelheim am Rhein

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Ingelheim am Rhein ansehen →

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