Teilungserklärung in Ingelheim am Rhein — ohne Umwandlungsvorbehalt, aber nicht ohne Vorbereitung
Die Teilungserklärung ist der Vorgang, mit dem aus einem Grundstück mehrere selbständig verkäufliche Einheiten werden. Sie legt fest, wie viele Einheiten entstehen, welche Miteigentumsanteile ihnen zugeordnet sind und welche Regeln in der künftigen Gemeinschaft gelten. Beurkundet wird sie beim Notar, eingetragen beim Grundbuchamt — die bauliche Grundlage dafür kommt aber vorher und von woanders.
Eine Frage lässt sich für Ingelheim am Rhein vorab klären, und die Antwort fällt entlastend aus. In mehreren deutschen Großstädten ist die Aufteilung eines Mietshauses zusätzlich an eine eigene behördliche Genehmigung geknüpft. Dieser Genehmigungsvorbehalt nach dem Baugesetzbuch greift jedoch nur dort, wo eine Landesregierung ein entsprechendes Gebiet durch Rechtsverordnung bestimmt hat. Die rheinland-pfälzische Verordnung, die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegt, nennt Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier — Ingelheim am Rhein gehört nicht dazu.
Was bleibt, ist die eigentliche Arbeit: eine Aufteilung, die zum Gebäude passt. Und genau daran scheitern Vorhaben im Ingelheimer Altbestand häufiger als an einer Genehmigung.
Was vor der Beurkundung geklärt sein sollte
Diese Punkte entscheiden über die Tragfähigkeit der Aufteilung:
- Sind alle vorgesehenen Einheiten baulich abgeschlossen und unabhängig zugänglich?
- Welche Räume sollen Sondereigentum werden und welche gemeinschaftlich bleiben?
- Wie werden Hof, Garten und Stellplätze zugeordnet?
- Nach welchem Schlüssel werden die Miteigentumsanteile gebildet?
- Gibt es Bauteile, deren Instandhaltung ausdrücklich geregelt werden sollte?
- Stimmt der vorhandene Bestand mit den Unterlagen überein, auf die sich die Erklärung stützen soll?
Bei einem Neubau ist die Teilungserklärung meist unspektakulär: gleichartige Wohnungen, klare Zugänge, ein Treppenhaus, eine Tiefgarage. Bei einem Ingelheimer Anwesen aus dem Altbestand ist sie eine Konstruktionsaufgabe. Ein Winzerhof besteht aus mehreren Baukörpern unterschiedlichen Alters mit sehr unterschiedlichem Instandhaltungsbedarf: ein Wohnhaus mit intakter Fassade, eine Scheune mit einem Dach am Ende seiner Lebensdauer, ein Gewölbekeller, der Feuchtigkeit zieht. Wenn alle diese Bauteile gemeinschaftliches Eigentum sind, tragen alle Eigentümer die Kosten gemeinsam — auch für ein Scheunendach, unter dem nur eine Partei ihre Werkstatt hat. Dieselbe Frage stellt sich beim Hof: Er ist Zufahrt, Stellplatzfläche und Aufenthaltsbereich zugleich, und wer ihn wie nutzen darf, folgt nicht aus der Gewohnheit, sondern aus dem, was in der Erklärung steht. Deshalb lohnt es sich, vor der Beurkundung die baulichen Verhältnisse genau zu kennen. Ein aufgemessener Bestand zeigt, welche Bauteile überhaupt getrennt zugeordnet werden können, wo Leitungen und Zugänge verlaufen und welche Flächen sich für ein Sondernutzungsrecht sauber abgrenzen lassen. Aus dieser Grundlage entsteht der Aufteilungsplan, auf den sich die Erklärung bezieht. Die rechtliche Ausgestaltung — Gemeinschaftsordnung, Kostenverteilung, Beschlussregeln — gehört in die Hände des Notars und gegebenenfalls einer rechtlichen Beratung; wir liefern die Zeichnungen und Flächen, auf denen diese Regelungen aufsetzen können.
Die beiden Wege der Aufteilung
Das Wohnungseigentumsgesetz kennt zwei Ausgangslagen:
Teilung durch den Alleineigentümer
Der häufigere Fall: Ein Eigentümer teilt sein Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt in Miteigentumsanteile auf, jeweils verbunden mit Sondereigentum an einer Einheit.
Vertragliche Einräumung unter Miteigentümern
Gehört das Grundstück bereits mehreren, räumen sich diese das Sondereigentum vertraglich ein. Typisch bei Erbengemeinschaften, die ein Anwesen unter sich aufteilen wollen.
Teilung mit gleichzeitigem Umbau
Sollen Einheiten erst durch bauliche Maßnahmen entstehen, braucht dieser Teil ein eigenes bauordnungsrechtliches Verfahren neben der Teilung.
Was die Erklärung an Unterlagen voraussetzt
- Aufteilungsplan mit Siegel
Grundrisse aller Geschosse mit Einheitennummern, von der Bauaufsicht mit Siegel und Unterschrift versehen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die behördliche Bestätigung, dass die vorgesehenen Einheiten in sich abgeschlossen sind.
- Flächenaufstellung je Einheit
Grundlage für die Bildung nachvollziehbarer Miteigentumsanteile.
- Darstellung der Außenflächen
Hof, Garten, Zufahrt und Stellplätze, abgegrenzt und bezeichnet, damit Sondernutzungsrechte zuordenbar sind.
- Aktuelle Grundbuch- und Katasterdaten
Bezeichnung des Grundstücks, wie sie in die Erklärung übernommen wird.
Aufteilungsvorhaben aus Ingelheim
Erbengemeinschaft teilt ein Winzeranwesen
Drei Geschwister, drei Gebäudeteile, ein gemeinsamer Hof. Die Zuordnung entscheidet über Jahrzehnte des Zusammenlebens.
Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt
Der klassische Fall ohne Umwandlungsvorbehalt: Aufteilungsplan, Bescheinigung, Beurkundung.
Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dach
Die dritte Einheit im Dachgeschoss braucht einen eigenen Zugang, bevor sie Sondereigentum werden kann.
Anwesen mit vermieteter Gewerbeeinheit
Neben Wohnungseigentum entsteht Teileigentum; die unterschiedlichen Nutzungen gehören in die Ordnung der Gemeinschaft.
Der Weg bis zur Beurkundung
- Bestand aufnehmen
Das gesamte Anwesen wird aufgemessen, einschließlich Nebengebäuden, Kellern und Außenflächen.
- Aufteilungskonzept abstimmen
Welche Einheiten entstehen, was bleibt gemeinschaftlich, welche Flächen werden über Sondernutzungsrechte geregelt.
- Plan und Flächen erstellen
Aufteilungsplan und Flächenaufstellung entstehen in unserem Haus als zusammengehöriger Satz.
- Bescheinigung einholen
Der Antrag auf Abgeschlossenheit geht an die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Ingelheim.
- Übergabe an den Notar
Mit gesiegeltem Plan und Bescheinigung kann die Erklärung beurkundet und im Grundbuch vollzogen werden.
Was den Aufwand der Vorbereitung bestimmt
Für die von uns erbrachte Vorbereitung zählen vier Größen:
- Zahl der Einheiten
Jede Einheit bedeutet eigene Kennzeichnung, eigene Flächen und eine eigene Prüfung der Abgeschlossenheit.
- Bauliche Vielfalt des Anwesens
Mehrere Baukörper mit unterschiedlichen Ebenen erhöhen Aufmaß und Darstellung deutlich.
- Umfang der Außenflächenregelung
Sollen Hof, Garten und Stellplätze zugeordnet werden, kommt deren abgegrenzte Darstellung hinzu.
- Qualität vorhandener Unterlagen
Passt ein vorhandener Plan noch zum Gebäude, verkürzt das den Weg erheblich.
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