Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ingelheim am Rhein — wenn aus einem Haus Einheiten werden

Wer ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen will, braucht dafür zwei Dinge von der Bauaufsicht: einen mit Siegel und Unterschrift versehenen Aufteilungsplan und die Bescheinigung, dass die vorgesehenen Einheiten in sich abgeschlossen sind. Erst mit diesen Unterlagen kann das Grundbuchamt aus einem Grundstück mehrere Wohnungsgrundbücher machen. Ohne sie bleibt jede Teilungserklärung ein Entwurf.

In Ingelheim am Rhein ist der Adressat dafür die Stadt selbst. Als große kreisangehörige Stadt führt Ingelheim seine untere Bauaufsichtsbehörde in eigener Verantwortung, und dort wird auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung bearbeitet. Der Weg über die Kreisverwaltung entfällt — auch wenn diese ihren Sitz ebenfalls im Stadtgebiet hat.

Der eigentliche Aufwand liegt aber selten bei der Behörde, sondern beim Gebäude. Abgeschlossen ist eine Einheit nur, wenn sie baulich vollständig von den anderen getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang hat. Im Ingelheimer Altbestand mit seinen gewachsenen Hofanlagen, gemeinsamen Durchfahrten und außenliegenden Kellerabgängen ist das häufig genau die Stelle, an der ein Vorhaben hakt — und an der sich mit einer sauberen Bestandsaufnahme viel klären lässt, bevor der Antrag gestellt wird.

Woran die Abgeschlossenheit im Altbestand scheitert

Diese Konstellationen führen regelmäßig zu Rückfragen:

  • Ein Raum ist nur über eine andere Einheit erreichbar.
  • Zwei Einheiten teilen sich einen Flur, der keiner von beiden eindeutig zugeordnet ist.
  • Eine Wohnung hat kein eigenes Bad oder keine Kochgelegenheit.
  • Der Zugang zu Keller oder Speicher führt durch fremdes Sondereigentum.
  • Eine Trennwand endet unter dem Dach und trennt den Raum nicht vollständig.
  • Ein Nebengebäude ist nur über den gemeinsamen Hof erschlossen und nicht klar zugeordnet.
Der Ingelheimer Hof als Aufteilungsaufgabe

Ein typisches Anwesen in einem der alten Ingelheimer Ortskerne ist kein Haus, sondern ein Ensemble: Wohnhaus an der Gasse, Kelterhaus oder Scheune im Hof, ein Nebengebäude am hinteren Grundstücksende, dazu ein Gewölbekeller, dessen Zugang außen liegt, und eine Durchfahrt, über die alles erschlossen wird. Solange eine Familie das Ganze nutzt, funktioniert es. Sobald daraus zwei oder drei Eigentumseinheiten werden sollen, muss jeder dieser Teile eindeutig zugeordnet sein — und genau hier zeigen sich die Schwachstellen. Ein Kellerabgang, der im Hof beginnt, ist kein Problem, solange der Hof zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört und der Kellerraum selbst abschließbar ist. Ein Dachboden, der über eine Bodentreppe in der Wohnung darunter erschlossen wird, ist eines: Er lässt sich keiner anderen Einheit zuordnen. Eine Scheune ohne eigenen Zugang von außen ebenfalls. Für die Praxis heißt das, dass die Aufteilung im Zweifel den Zuschnitt bestimmt, nicht umgekehrt. Manchmal genügt eine zusätzliche Tür oder eine durchgezogene Trennwand, um eine Einheit abgeschlossen zu machen; manchmal ist es sinnvoller, einen strittigen Raum dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen und ihn über ein Sondernutzungsrecht zu regeln. Diese Entscheidungen fallen am besten am aufgemessenen Bestand, bevor eine notarielle Teilungserklärung entworfen wird. Wir nehmen das Anwesen dafür vollständig auf — einschließlich Nebengebäuden, Kellern und Zugängen — und erstellen daraus den Aufteilungsplan, der dem Antrag zugrunde liegt.

Was Abgeschlossenheit voraussetzt

Drei Anforderungen müssen zusammenkommen:

Bauliche Trennung

Die Einheit ist durch Wände und Decken vollständig von den übrigen Einheiten getrennt. Teilweise Abtrennungen genügen nicht.

Eigener abschließbarer Zugang

Jede Einheit ist unabhängig zugänglich, ohne dass fremdes Sondereigentum durchquert werden muss.

Vollständige Ausstattung bei Wohnungen

Zu einer abgeschlossenen Wohnung gehören Küche beziehungsweise Kochgelegenheit, Bad und WC.

Eindeutige Zuordnung der Nebenräume

Keller, Speicher und Stellplätze werden im Plan derselben Nummer zugeordnet wie die zugehörige Wohnung.

Was zum Antrag gehört

  • Aufteilungsplan aller Geschosse

    Grundrisse mit eingetragenen Einheitennummern, dazu Schnitte und Ansichten in dem Umfang, den die Behörde verlangt.

  • Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    Farblich oder durch Nummerierung, sodass jeder Raum eindeutig zugeordnet ist.

  • Zuordnung der Nebenräume

    Keller, Speicher, Abstellräume und Stellplätze mit derselben Nummer wie die zugehörige Einheit.

  • Antragsformular der Bauaufsicht

    Mit Angaben zu Grundstück, Eigentümer und geplanter Zahl der Einheiten.

  • Nachweis der Zugänge

    Aus dem Plan muss hervorgehen, wie jede Einheit unabhängig erreicht wird.

Aufteilungen, wie sie in Ingelheim vorkommen

Zweifamilienhaus wird in zwei Einheiten geteilt

Meist unproblematisch, sofern beide Wohnungen eigene Zugänge und eigene Sanitärräume haben.

Winzerhof mit Wohnhaus und Hofgebäude

Die Zuordnung von Durchfahrt, Hof und Nebengebäuden entscheidet, ob die Aufteilung trägt.

Dachgeschoss als eigene Einheit

Der Zugang darf nicht durch die Wohnung darunter führen — hier ist oft eine bauliche Anpassung nötig.

Mehrfamilienhaus aus den Nachkriegsjahren

Klare Geschosse, aber Kellerabteile ohne feste Abtrennung, die vor der Bescheinigung geregelt werden müssen.

Von der Idee zur Bescheinigung

  1. Bestand vollständig aufnehmen

    Alle Geschosse, Nebengebäude und Zugänge werden aufgemessen — auch die Räume, die niemand mehr betritt.

  2. Aufteilung entwerfen

    Wir prüfen, welche Einheiten sich sinnvoll und abgeschlossen bilden lassen, und wo eine bauliche Anpassung nötig wäre.

  3. Aufteilungsplan zeichnen

    Nummerierung, Kennzeichnung und Zuordnung entstehen in einem durchgängigen Zeichnungssatz.

  4. Antrag einreichen

    Der Antrag geht an die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Ingelheim.

  5. Unterlagen an den Notar übergeben

    Der gesiegelte Plan und die Bescheinigung sind Grundlage der Teilungserklärung und der Eintragung im Grundbuch.

Was den Aufwand bestimmt

Der Umfang der Arbeit ergibt sich aus Gebäude und Aufteilung:

  • Zahl der geplanten Einheiten

    Jede Einheit bedeutet eigene Kennzeichnung, eigene Zuordnung und eigene Prüfung der Abgeschlossenheit.

  • Zahl der Gebäudeteile

    Hofanlagen mit mehreren Baukörpern verlangen deutlich mehr Aufnahme und Darstellung als ein einzelnes Haus.

  • Klarheit der vorhandenen Trennung

    Wo Wände und Zugänge bereits eindeutig sind, geht es schnell. Wo nicht, steht zuerst eine Konzeptentscheidung an.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Brauchbare Pläne verkürzen den Weg; im Altbestand ist das Aufmaß meist der erste Schritt.

Alle Leistungen in Ingelheim am Rhein

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