Planprofi24 in Frankfurt am Main
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Frankfurt am Main — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Kaum eine deutsche Stadt hat eine vergleichbare Hochhaus-Skyline wie Frankfurt am Main – und genau das prägt auch das Baugeschehen: Der beispiellose Umbau leerstehender Bürotürme zu Wohnraum, ein durch Bankenviertel und Messeflächen extrem verdichteter Innenstadtbereich und einer der angespanntesten Wohnungsmärkte Deutschlands machen Bauanträge, Nutzungsänderungen und Wohnflächenberechnungen in Frankfurt zu einem Dauerthema für Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer in Frankfurt baut, umbaut oder eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandelt, trifft zudem auf eigene Regeln für Hochhäuser, wie es sie in dieser Form außerhalb Frankfurts in Deutschland praktisch nirgends gibt.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Frankfurt am Main
Für Bauanträge, Nutzungsänderungen und die bauordnungsrechtliche Prüfung von Vorhaben in Frankfurt am Main ist die Bauaufsicht Frankfurt zuständig, ein Amt der Stadt Frankfurt am Main im Dezernat Planen und Wohnen. Anders als in Berlin oder Hamburg – den einzigen deutschen Städten mit eigenständigen bezirklichen Bauaufsichtsbehörden – gibt es in Frankfurt keine auf Stadtteile aufgeteilten Bauämter: Die Bauaufsicht Frankfurt ist eine einzige städtische Behörde, die für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist und ihre Fallbearbeitung lediglich intern nach Regionen organisiert.
Bei Vorhaben, die zusätzlich in laufende Bebauungsplanverfahren, Sanierungsgebiete oder andere städtebauliche Sonderthemen hineinreichen, ist ergänzend das Stadtplanungsamt beteiligt, das in sogenannten vorbehaltenen Bereichen die planungsrechtliche Einschätzung liefert. Für die überwiegende Zahl privater Bauanträge, Aufmaße und Nutzungsänderungen bleibt die Bauaufsicht Frankfurt jedoch die erste und meist einzige Anlaufstelle.
Bauordnung und Besonderheiten in Frankfurt am Main
Kaum ein Aspekt prägt das Frankfurter Baurecht so sehr wie der Hochhausrahmenplan: Er legt fest, in welchen Bereichen der Stadt – vor allem im Bankenviertel, rund um den Hauptbahnhof und im Ostend nahe der Europäischen Zentralbank – Hochhäuser ab rund 60 Metern Höhe zulässig sind, damit sie die charakteristischen Hochhaus-Cluster bilden, statt einzeln verstreut zu stehen. Die zuletzt fortgeschriebene Fassung des Plans schafft Baurecht für bis zu 14 weitere Hochhäuser. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) gelten Hochhäuser als Sonderbauten und werden ausschließlich im Vollverfahren nach § 66 HBO geprüft – inklusive der Vorgaben der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) zu Brandschutz und Rettungswegen, die deutlich über die Anforderungen an ein normales Gebäude hinausgehen.
Diese Hochhausdichte trifft aktuell auf eine zweite Frankfurter Besonderheit: die großangelegte Umnutzung leerstehender Bürotürme zu Wohnraum. Seit 2015 sind in Frankfurt rund 10.000 Wohnungen durch die Umwandlung ehemaliger Gewerbeflächen genehmigt worden, in den vergangenen fünf Jahren stammte im Schnitt etwa ein Drittel aller neu fertiggestellten Wohnungen aus solchen Umnutzungen. Für Eigentümer bedeutet das: Eine Nutzungsänderung vom Bürogebäude zur Wohnnutzung erfordert nicht nur einen eigenen Bauantrag, sondern meist auch neue Aufmaße, Grundrisse und eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV, da sich Bürogrundrisse selten eins zu eins in wohnrechtlich zulässige Grundrisse übersetzen lassen.
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