Energieausweis in Frankfurt am Main — vom unsanierten Nordend-Altbau bis zum Bürohochhaus im Bankenviertel korrekt eingestuft

Kaum eine deutsche Stadt vereint energetisch so gegensätzliche Gebäudetypen auf engem Raum wie Frankfurt am Main: unsanierte Gründerzeitwohnungen im Nordend und Westend, deren Vorkriegs-Bauakten zu großen Teilen kriegsbedingt fehlen, hochmoderne Effizienzneubauten im Stadtteil Riedberg und dazwischen die Bürotürme des Bankenviertels, die als Nichtwohngebäude ganz eigenen Regeln folgen. Welcher Energieausweis zulässig ist und wie viel Erfassungsaufwand er verursacht, hängt in Frankfurt deshalb ungewöhnlich stark davon ab, welchem dieser drei Gebäudetypen Ihre Immobilie zuzuordnen ist.

Wann Sie in Frankfurt am Main einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht selbst regelt bundeseinheitlich das Gebäudeenergiegesetz. Welcher Ausweistyp zulässig ist und woher die Datengrundlage stammt, entscheidet sich in Frankfurt am Gebäudetyp:

  • Verkauf, Vermietung und Verpachtung: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen, beim Vertragsabschluss ist er auszuhändigen (§ 80 GEG); für Immobilienanzeigen gelten nach § 87 GEG feste Pflichtangaben.
  • Bedarfsausweis ohne Wahlmöglichkeit: Bei weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ohne grundlegende Modernisierung ist der Bedarfsausweis zwingend – ein Szenario, das im unsanierten Nordend und Westend regelmäßig vorkommt.
  • Wahlfreiheit im übrigen Bestand: Ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 1. November 1977 kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, etwa bei sanierten Bestandsgebäuden aus dem sozialen Wohnungsbau der 1960er-Jahre.
  • Neubau: Für neu errichtete Gebäude, etwa im Stadtteil Riedberg, ist unabhängig von der Einheitenzahl stets ein Bedarfsausweis Pflicht.
  • Nichtwohngebäude: Für Bürogebäude, wie sie das Frankfurter Bankenviertel prägen, gelten andere Berechnungsgrundlagen als für Wohngebäude – die Schwellenwerte zu Einheitenzahl und Baujahr aus § 80 GEG greifen hier nicht in derselben Form.
Nichtwohngebäude im Bankenviertel: andere Regeln als beim Wohnhaus

Die Hochhäuser des Frankfurter Bankenviertels sind energetisch keine vergrößerten Wohngebäude, sondern Nichtwohngebäude mit eigener Berechnungslogik: Statt der für Wohngebäude maßgeblichen Schwellenwerte zu Wohneinheiten und Baujahr zählen bei einem Bürohochhaus Nutzungsprofile, Klimatisierung und interne Wärmelasten, die sich von einer Wohnung grundlegend unterscheiden. Wer ein einzelnes Bürogeschoss verkauft oder vermietet, sollte deshalb von vornherein einkalkulieren, dass sich die energetische Einstufung des Gesamtgebäudes nicht einfach anteilig auf die eigene Fläche übertragen lässt, sondern gesondert zu betrachten ist.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Frankfurter Gebäude

Beide Ausweistypen münden in eine Effizienzklasse, unterscheiden sich aber grundlegend in der Berechnungsgrundlage:

Bedarfsausweis (§ 81 GEG)

Beim Bedarfsausweis fließen Bauzustand, Dämmstandard, Fenster und Anlagentechnik in eine theoretische Bedarfsrechnung ein, das individuelle Heizverhalten spielt keine Rolle. Für unsanierten Altbau im Nordend ist er ohnehin Pflicht; bei Neubauten auf dem Riedberg zeigt er zugleich die hohe Effizienzklasse aktueller Bauweise.

Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)

Grundlage des Verbrauchsausweises sind die witterungsbereinigten Heizenergiewerte der vergangenen drei Jahre, nicht der bauliche Zustand selbst – günstiger als der Bedarfsausweis, aber nur mit lückenlosen Abrechnungsdaten möglich, wie sie ein sanierter Bestand aus dem sozialen Wohnungsbau der Nordweststadt meist bietet.

Besonderheit Vor-Ort-Erfassung statt Bauplan im Nordend

Weil die Bauaufsicht offiziell bestätigt, dass Vorkriegsakten größtenteils fehlen, lässt sich die für den Bedarfsausweis nötige Datengrundlage im Nordend und Westend seltener aus alten Bauplänen ableiten als andernorts. Häufiger wird die Gebäudehülle direkt vor Ort vermessen und erfasst, bevor die eigentliche Berechnung beginnt.

Welche Unterlagen Ihr Frankfurter Energieausweis braucht

Je nach Ausweistyp und Gebäudeart werden unterschiedliche Angaben benötigt:

  • Gebäudedaten für den Bedarfsausweis

    Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur vorhandenen Heiz- und Warmwassertechnik. Fehlt eine belastbare Bestandsunterlage, wie es im Nordend häufig vorkommt, wird die Gebäudehülle vor Ort erfasst.

  • Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis

    Ablesewerte oder Heizkostenabrechnungen der drei zurückliegenden vollen Jahre, idealerweise ohne nennenswerte Leerstandszeiten.

  • Bauakte aus dem Archiv der Bauaufsicht

    Für Nachkriegsgebäude führt die Bauaufsicht Frankfurt eine eigene Akte an der Kurt-Schumacher-Straße 10, Termine nur dienstags und donnerstags vormittags. Für Vorkriegsgebäude ist die Anfrage wegen der bestätigten Aktenlücke oft von vornherein aussichtslos.

  • Nutzungsprofil bei Nichtwohngebäuden

    Für Büroflächen, etwa in einem Bankenviertel-Hochhaus, werden zusätzlich Angaben zu Nutzungsart und interner Wärmelast benötigt, da diese Gebäude nicht nach den Wohngebäude-Schwellenwerten eingeordnet werden.

Energieausweise in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis

Unsanierte Gründerzeitwohnung im Nordend ohne auffindbare Bauakte

Weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag deutlich vor 1977, keine Bauakte auffindbar – hier greift die Bedarfsausweispflicht ohne Wahlmöglichkeit, die Datengrundlage entsteht durch eine Vor-Ort-Erfassung der Gebäudehülle.

Neubauwohnung im Stadtteil Riedberg

Für einen Neubau ist unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten stets ein Bedarfsausweis Pflicht. Aktuelle Dämmstandards und die Vorgaben zu erneuerbaren Energien führen hier in der Regel zu einer deutlich besseren Effizienzklasse als im umliegenden Altbestand.

Bürofläche in einem Hochhaus des Bankenviertels

Als Nichtwohngebäude folgt das Bürohochhaus eigenen Berechnungsgrundlagen; die Wohngebäude-Schwellenwerte zu Einheitenzahl und Baujahr greifen hier nicht. Für die einzelne Fläche ist eine gesonderte Betrachtung nötig, statt eine Wohnungs-Effizienzklasse anteilig zu übertragen.

Sanierte Sozialwohnung in der Nordweststadt

Der in den 1960er-Jahren errichtete soziale Wohnungsbau der Nordweststadt wurde inzwischen in weiten Teilen modernisiert; bei lückenloser Abrechnungshistorie lässt sich hier meist ein Verbrauchsausweis ohne separaten Vor-Ort-Termin erstellen.

So läuft Ihr Energieausweis in Frankfurt am Main ab

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Frankfurt liegt das Gewicht früh darauf, den Gebäudetyp richtig einzuordnen, weil sich unsanierter Altbau, Neubau und Nichtwohngebäude energetisch grundlegend unterscheiden:

  1. Gebäudetyp und Baujahr klären

    Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Neubau – diese Einordnung entscheidet, welche Berechnungsgrundlagen und Schwellenwerte überhaupt greifen.

  2. Ausweistyp festlegen

    Bei Wohngebäuden mit Wahlfreiheit entscheidet vor allem die Verfügbarkeit belastbarer Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  3. Datengrundlage beschaffen

    Für Nachkriegsgebäude wird die Bauakte im Archiv der Bauaufsicht angefragt; für Vorkriegsgebäude im Nordend und Westend erfolgt meist direkt eine Vor-Ort-Erfassung der Gebäudehülle.

  4. Berechnung und Modernisierungsempfehlungen

    Aus den Daten wird die Effizienzklasse ermittelt. Beim Bedarfsausweis werden zusätzlich wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen benannt (§ 84 GEG).

  5. Ausweis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 87 GEG – bereit für Exposé, Besichtigung und Vertragsabschluss.

Was den Aufwand eines Energieausweises in Frankfurt am Main beeinflusst

Wie viel Aufwand ein Energieausweis in Frankfurt macht, hängt stärker vom Gebäudetyp als von einer pauschalen Regel ab:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

    Während der Verbrauchsausweis auf bereits vorliegenden Abrechnungsdaten aufbaut, verlangt der Bedarfsausweis eine vollständige technische Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und damit spürbar mehr Aufwand.

  • Verfügbarkeit der Vorkriegsakte

    Für Gebäude im Nordend oder Westend mit Baujahr vor 1945 entfällt die Aktenrecherche wegen der bekannten Lücke häufig ganz zugunsten eines direkten Vor-Ort-Termins.

  • Wohn- oder Nichtwohngebäude

    Ein Bürohochhaus im Bankenviertel folgt anderen Berechnungsgrundlagen als eine Wohnung und verlangt entsprechend eine andere, oft umfangreichere Datenerhebung.

  • Gebäudegröße und Zahl der Einheiten

    Ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlich sanierten Wohnungen verlangt mehr Erfassungsaufwand als eine einzelne Eigentumswohnung mit einheitlichem Zustand.

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