Bemaßte Ansichten in Frankfurt am Main — von der historisierenden Altstadt-Fassade bis zum Fassadenraster im Bankenviertel

Eine Ansicht ist die Zeichnung, an der sich in Frankfurt zwei sehr unterschiedliche Fassadenwelten unmittelbar ablesen lassen. Auf der einen Seite die kleinteilige, historisch gewachsene Stadt – vom Gründerzeit-Altbau im Nordend bis zur „Neuen Altstadt“ am Dom-Römer-Areal, wo Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterproportion nicht nur gestalterisch, sondern in weiten Teilen auch denkmalschutzrechtlich eine Rolle spielen. Auf der anderen Seite die Hochhaus-Skyline des Bankenviertels, wo eine einzelne Ansicht nicht das einzelne Fenster, sondern ein sich über zig Geschosse hinweg wiederholendes Fassadenraster lückenlos dokumentieren muss. Der hessische Bauvorlagenerlass stellt an beide Fälle dieselben formalen Grundanforderungen – inhaltlich gefüllt werden sie zwischen Altbau und Hochhaus jedoch grundverschieden.

Was eine Ansicht für Frankfurt zeigen muss

Der Bauvorlagenerlass stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Maßstab in der Regel 1:100, mit numerischer Angabe und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite; mit Begründung sind auch 1:50 oder 1:200 möglich, je nach Darstellungsbedarf.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem gewachsenen Mauerwerk eines Altbaus.
  • Aus der Zeichnung muss die Bauvorlageberechtigung hervorgehen; unterschrieben von einem dafür befugten Architekten oder Ingenieur nimmt die Bauaufsicht Frankfurt die Ansicht erst als vollständige Bauvorlage an.
Denkmalschutz und historisierender Neubau: zwei unterschiedliche Gründe für dieselbe Sorgfalt

Für tatsächlich denkmalgeschützte Gebäude in der Frankfurter Altstadt nimmt das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Bauantrags Stellung – ausdrücklich einschließlich Fassadenfarben und Fenstern, nicht nur sichtbarer baulicher Eingriffe. Die Ansicht ist hier die Zeichnung, an der sich diese Prüfung festmacht. Bei der benachbarten „Neuen Altstadt“ am Dom-Römer-Areal liegt der Fall anders: Die dortigen Gebäude sind, obwohl äußerlich historisierend gestaltet, baurechtlich junge Neubauten ohne eigenen Denkmalschutz-Status. Weil ihr architektonischer Anspruch aber gerade in der Nachbildung historischer Fassadenvorbilder liegt, verlangt die Bauvorlage auch hier eine ähnlich genaue Dokumentation von Material, Farbe und Fensterproportion – nicht aus rechtlicher Pflicht, sondern weil sonst der gestalterische Zweck des Vorhabens in der Zeichnung gar nicht abzubilden wäre.

Drei Ausgangslagen für eine Frankfurter Ansicht

Je nachdem, wo in der Stadt und an welchem Gebäudetyp gebaut wird, unterscheidet sich die Herangehensweise deutlich:

Bestandsfassade im Gründerzeit-Altbau

Für einen Fenstertausch, eine Dachgaube oder einen Balkonanbau im Nordend oder Westend braucht es zunächst ein Aufmaß der betroffenen Fassade – gerade weil für Gebäude aus der Zeit vor 1945 häufig keine verwertbare Bauakte mehr existiert. Erst danach lassen sich Bestand und geplante Änderung in der Ansicht eindeutig unterscheiden.

Historisierender Neubau in der Neuen Altstadt

Grundlage ist hier die vollständige, junge Genehmigungsplanung des Dom-Römer-Areals selbst – die Ansicht muss jedoch, anders als bei einem gewöhnlichen Neubau, zusätzlich die Übereinstimmung mit dem gestalterischen Vorbild in Material, Farbe und Fensterteilung dokumentieren.

Hochhaus-Neubau im Bankenviertel

Als Sonderbau im Vollverfahren nach § 66 HBO verlangt die Ansicht eines Hochhauses ein durchgängiges Fassadenraster über sämtliche Regelgeschosse sowie ergänzende Angaben zu Brandschutz und Rettungswegen nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie – deutlich mehr Koordinationsaufwand als bei einem einzelnen Wohnhaus.

Was zu einem vollständigen Ansichten-Satz in Frankfurt gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab in der Regel 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, den die Bauaufsicht Frankfurt als Ganzes prüft.

  • Hinweis auf Denkmalschutz oder gestalterisches Vorbild

    Liegt das Gebäude in der denkmalgeschützten Altstadt oder folgt es, wie in der Neuen Altstadt, bewusst einem historischen Vorbild, fließt das in die Detailtiefe der Fassadendarstellung ein.

  • Angaben nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie

    Bei Hochhäusern zusätzlich zur reinen Fassadendarstellung erforderlich, sobald Brandschutz und Rettungswege die äußere Erscheinung mitbestimmen, etwa durch Fluchtbalkone oder Fassadenöffnungen für die Feuerwehr.

Bemaßte Ansichten in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem denkmalgeschützten Nordend-Altbau

Weil das Denkmalamt Fassadenfarben und Fenster ausdrücklich mitprüft, muss die Ansicht die neuen Fensteröffnungen im Vergleich zum historischen Bestand eindeutig zeigen – auch wenn sich die äußeren Maße kaum ändern.

Neubauwohnhaus in der Neuen Altstadt

Die junge Bauakte des Dom-Römer-Areals liefert die technische Grundlage, doch die Ansicht muss zusätzlich das historisierende Fassadenbild – Sandsteingliederung, Fensterform, Farbgebung – nachvollziehbar dokumentieren.

Hochhaus-Neubau im Bankenviertel

Statt einzelner Fenster zeigt die Ansicht ein sich wiederholendes Raster aus Glas- und Fassadenelementen über die gesamte Gebäudehöhe, ergänzt um die Rettungsweg-Angaben, die der Sonderbau-Status verlangt.

Balkonanbau an einem Gründerzeithaus im Westend

Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die vorhandene Fassadengliederung mit ihren hohen Altbau-Fenstern einfügt – Grundlage für die Prüfung durch Bauaufsicht und, sofern einschlägig, Denkmalamt.

So entsteht Ihre Ansicht für Frankfurt am Main

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Lage klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude in einem denkmalgeschützten Bereich oder einem Areal mit gestalterischem Vorbild wie der Neuen Altstadt?

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Für Nachkriegsgebäude meist die Bauakte der Bauaufsicht Frankfurt, für Vorkriegsgebäude im Nordend oder Westend häufig ein direktes Aufmaß vor Ort.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab in der Regel 1:100, mit allen Pflichtangaben des Bauvorlagenerlasses – bei Hochhäusern ergänzt um die Angaben der Muster-Hochhaus-Richtlinie.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für die Bauaufsicht Frankfurt zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal Hessen, bei Bedarf mit Blick auf eine Stellungnahme des Denkmalamts.

Was den Aufwand einer Ansicht in Frankfurt beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Erfassungs- und Zeichenaufwand:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht bei Reihenbebauung ist rascher erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude oder Hochhaus.

  • Denkmalschutz oder gestalterisches Vorbild

    In der Altstadt oder der Neuen Altstadt braucht es zusätzliche Sorgfalt bei Material- und Farbangaben, die ein gewöhnlicher Neubau ohne solche Vorgaben nicht verlangt.

  • Sonderbau-Anforderungen bei Hochhäusern

    Ein Fassadenraster über zahlreiche Regelgeschosse sowie Angaben zu Brandschutz und Rettungswegen erhöhen den Koordinationsaufwand gegenüber einem gewöhnlichen Wohnhaus deutlich.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, wie es bei Vorkriegsgebäuden im Nordend häufig vorkommt, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

Alle Leistungen in Frankfurt am Main

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Frankfurt am Main ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Starten Sie die Erstellung Ihrer bemaßten Ansichten ganz einfach hier.