Bauantrag in Frankfurt am Main — für die zentrale Bauaufsicht genehmigungsfähig vorbereitet

In Frankfurt am Main entscheidet anders als in Berlin oder Hamburg keine bezirkliche, sondern eine einzige zentrale Behörde über Ihren Bauantrag: die Bauaufsicht Frankfurt, zuständig für das gesamte Stadtgebiet. Seit dem 14. Oktober 2025 gilt zudem das sogenannte Baupaket I, mit dem der Hessische Landtag die Hessische Bauordnung (HBO) an mehreren Stellen beschleunigt hat – von einer verkürzten Vollständigkeitsprüfung bis zu erleichterten Regeln für den Dachgeschossausbau. Wer in einer Stadt baut, die zwischen Bankenviertel-Hochhäusern und dichter Innenstadtbebauung zu den anspruchsvollsten Baugrundstücken Deutschlands zählt, profitiert davon, das passende Verfahren von Anfang an richtig einzuordnen und die Bauvorlagen vollständig einzureichen.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Frankfurt am Main?

In Frankfurt am Main läuft nicht jedes Vorhaben durch dasselbe Verfahren. Ausgehend vom Grundsatz in § 62 HBO kennt die Hessische Bauordnung vier unterschiedliche Wege, deren Wahl sich nach Gebäudeklasse, Nutzung und Komplexität des Vorhabens richtet:

  • Vorhaben, die in der Anlage zu § 63 HBO stehen – etwa kleinere Nebenanlagen –, kommen ganz ohne Antrag oder Anzeige aus.
  • Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO – die Bauvorlagen werden eingereicht, aber ohne förmlichen Bescheid; nach einem Monat ohne Widerspruch darf gebaut werden.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO – zuständig für die meisten Wohngebäude und sonstige Bauten ohne Sonderbau-Status.
  • Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren) nach § 66 HBO – zwingend für Sonderbauten, etwa Hochhäuser oder größere Beherbergungs- und Versammlungsstätten.
Reform zum 14. Oktober 2025: Baupaket I

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung, dem sogenannten Baupaket I, hat der Hessische Landtag die HBO reformiert: Die Vollständigkeitsprüfung eines Bauantrags muss binnen eines Monats erfolgen, Dachgeschosse lassen sich mit erleichterten Brandschutzanforderungen ausbauen, und für Wohnungsbauvorhaben im unbeplanten Innenbereich gilt bis Ende 2030 eine testweise erweiterte Genehmigungsfreistellung nach § 64a HBO. Im vereinfachten Verfahren bleibt es bei der Genehmigungsfiktion nach drei Monaten gemäß § 65 Abs. 2 HBO.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Diese vier Wege regelt die Hessische Bauordnung; sie unterscheiden sich deutlich darin, wie tief geprüft wird und wie lange das dauert:

Baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 HBO)

Vorhaben, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, benötigen weder Antrag noch Anzeige – etwa kleinere Garagen, Gewächshäuser oder Nebenanlagen. Wer davon Gebrauch macht, ist trotzdem an materielles Baurecht gebunden; die Bauaufsicht Frankfurt greift bei Verstößen ungeachtet dessen ein.

Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO)

Fügt sich das Vorhaben in einen bereits rechtskräftigen Bebauungsplan ein, steht nicht im Widerspruch dazu, ist die Erschließung gesichert und liegt kein Sonderbau vor, genügt die Einreichung vollständiger Bauvorlagen. Erhebt die Bauaufsicht Frankfurt innerhalb eines Monats keinen Widerspruch, darf mit der Umsetzung begonnen werden. Seit der HBO-Novelle 2025 gilt die Freistellung zusätzlich für den Ausbau und die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, auch außerhalb eines Bebauungsplans.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)

Zuständig für die große Mehrheit der Wohngebäude und sonstigen Bauten ohne Sonderbau-Status. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und beantragte Abweichungen; bleibt eine Entscheidung der Bauaufsicht Frankfurt über drei Monate nach vollständigem Antrag aus, greift die Fiktion nach § 65 Abs. 2 HBO.

Baugenehmigungsverfahren – Vollverfahren (§ 66 HBO)

Zwingend für Sonderbauten – etwa Hochhäuser, größere Beherbergungs- und Versammlungsstätten oder Gebäude mit erhöhtem Publikumsverkehr. Geprüft wird umfassend, sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlich, einschließlich Brandschutz und Standsicherheit; anders als im vereinfachten Verfahren gibt es hier keine Genehmigungsfiktion.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Frankfurt am Main braucht

Ganz gleich, welches Verfahren greift: Die Bauvorlagen müssen vollständig sein und zu den Anforderungen der Bauaufsicht Frankfurt passen. Für einen Bauantrag in Frankfurt am Main gehören typischerweise dazu:

  • Lageplan

    Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der Flurstück und geplantes Vorhaben lagegenau zeigt.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Bauvorhaben zweifelsfrei erkennen lassen; wie detailliert sie ausfallen müssen, bestimmt das gewählte Verfahren.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt in Textform Nutzung, Bauweise und Ausführung des Vorhabens und geht, falls einschlägig, auch auf gewerbliche Anlagen ein.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Der Umfang richtet sich nach Gebäudeklasse und Vorhaben – bei Sonderbauten im Vollverfahren nach § 66 HBO durchgängig verlangt, bei kleineren Vorhaben häufig reduziert.

  • Stellplatznachweis nach der Frankfurter Stellplatzsatzung

    Die Stadt Frankfurt am Main regelt die Zahl notwendiger Pkw- und Fahrradstellplätze in einer eigenen Satzung, die sich an Lage und ÖPNV-Anbindung des Grundstücks orientiert und unter bestimmten Voraussetzungen Reduzierungen zulässt.

  • Digitale Einreichung über das Bauportal Hessen

    Bauanträge lassen sich seit April 2025 online über das landesweite Bauportal einreichen; für Papierunterlagen läuft noch eine Übergangsfrist bis Mitte 2026.

Bauanträge in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis

Anbau am Einfamilienhaus

Wer ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert, bewegt sich damit fast immer unterhalb der Sonderbau-Schwelle und landet im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO – die Drei-Monats-Fiktion wirkt hier als zusätzliche Absicherung.

Mehrfamilienhaus-Neubau im Bebauungsplangebiet

Liegt das Baugrundstück in einem rechtskräftigen Bebauungsplangebiet und entsteht kein Sonderbau, kommt häufig die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO infrage – die Bauvorlagen werden eingereicht, ohne auf einen förmlichen Bescheid zu warten.

Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken

Seit der HBO-Novelle 2025 profitiert der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum von erleichterten Brandschutzanforderungen und einer erweiterten Genehmigungsfreistellung – ein direkter Beitrag zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums in bestehenden Gebäuden.

Hochhaus im Bankenviertel

Ein Hochhausneubau im Frankfurter Bankenviertel gilt als Sonderbau und durchläuft zwingend das Vollverfahren nach § 66 HBO; zusätzlich muss das Vorhaben in den städtischen Rahmenplan für Hochhausstandorte passen, den die Bauaufsicht im Verfahren mitprüft.

So läuft Ihr Bauantrag in Frankfurt am Main ab

Rechtlich folgt ein Bauantrag in Frankfurt am Main derselben HBO wie überall in Hessen. Was die Bearbeitung vor Ort prägt, sind die zentrale Organisation der Bauaufsicht und die neuen Fristen aus dem Baupaket I.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Zu Beginn steht fest, in welche Gebäudeklasse das Vorhaben fällt und welches Verfahren dafür infrage kommt – ein kleiner Anbau nimmt einen anderen Weg als ein mehrgeschossiger Neubau oder ein Sonderbau.

  2. Bauvorlagen für die Bauaufsicht Frankfurt zusammenstellen

    Die passenden Nachweise – von Lageplan über Bauzeichnungen bis zur Baubeschreibung – entstehen nach den Vorgaben der Bauaufsicht Frankfurt und gehen anschließend über das Bauportal Hessen ein.

  3. Vollständigkeitsprüfung binnen eines Monats

    Innerhalb dieser Frist stellt die Behörde fest, ob die Einreichung vollständig ist; fehlende Angaben werden sofort nachgefordert, statt die spätere Prüfung zu verzögern.

  4. Fachliche Prüfung, bei Bedarf mit Nachforderung

    Je nach Verfahren prüft die Bauaufsicht Frankfurt planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und weitere Anforderungen; bei Vorhaben in vorbehaltenen Bereichen ist zusätzlich eine Einschätzung des Stadtplanungsamts einzuholen.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Verstreichen im vereinfachten Verfahren drei Monate ohne Entscheidung, gilt die Genehmigung von Gesetzes wegen als erteilt; beim Vollverfahren für Sonderbauten kommt stattdessen ein ausdrücklicher Bescheid, denn eine Fiktion sieht § 66 HBO dort nicht vor.

Was den Preis für einen Bauantrag in Frankfurt am Main beeinflusst

Wie viel ein Bauantrag am Ende kostet, hängt zu stark vom Einzelfall ab, um seriös einen Pauschalpreis zu nennen. Diese Stellschrauben bestimmen, wie umfangreich Ihr Bauantrag in Frankfurt am Main ausfällt:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein baugenehmigungsfreies oder freigestelltes Vorhaben bedeutet spürbar weniger Aufwand als ein Vollverfahren für einen Sonderbau. Von allen Stellschrauben wirkt die Verfahrensart am stärksten auf den Preis.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Über Lageplan und Bauzeichnungen hinaus fallen je nach Vorhaben weitere Nachweise an – Standsicherheit, Brandschutz oder der Stellplatznachweis nach der Frankfurter Stellplatzsatzung zählen zu den häufigsten.

  • Lage im Stadtgebiet und Sonderbau-Einordnung

    Ein Vorhaben im Bankenviertel oder an einem ausgewiesenen Hochhausstandort kann zusätzliche Prüfschritte auslösen, sobald es als Sonderbau eingeordnet wird und damit zwingend ins Vollverfahren fällt.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Zeitdruck lässt sich mit einer beschleunigten Vorbereitung der Unterlagen abfedern – das verkürzt Ihre eigene Vorlaufzeit, nicht aber die gesetzlichen Prüffristen, die für die Bauaufsicht Frankfurt gelten.

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