Nutzungsänderung in Frankfurt am Main — vom Vergleichstest bis zur Ferienwohnungssatzung sauber vorbereitet
Wer eine Fläche in Frankfurt am Main künftig anders nutzen möchte, braucht dafür keinen Neubau – die entscheidende Frage lautet stattdessen, ob die neue Verwendung strengere Vorgaben mit sich bringt als die bisherige. Zuständig ist dafür dieselbe Behörde wie beim Bauantrag, die Bauaufsicht Frankfurt für das gesamte Stadtgebiet, doch geprüft wird nach einem eigenen Maßstab: dem Abgleich zwischen alter und neuer Nutzung. Diese Logik begegnet einem in Frankfurt derzeit besonders oft bei der Umwandlung leerstehender Büroetagen in Wohnraum, einem Trend, der die Innenstadt sichtbar verändert. Umgekehrt gilt: Wird aus einer Wohnung eine Ferienunterkunft, greift zusätzlich zur Bauaufsicht die städtische Ferienwohnungssatzung mit einer eigenen Erlaubnispflicht. Beide Prüfwege gehören von Beginn an in dieselbe Planung, damit am Ende nicht zwei getrennte Anläufe bei zwei Stellen nötig werden.
- Wann ist eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main genehmigungspflichtig?
- Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
- Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main braucht
- Nutzungsänderungen in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Nutzungsänderung in Frankfurt am Main ab
- Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main beeinflusst
Wann ist eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main genehmigungspflichtig?
§ 62 HBO stellt Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer Anlage rechtlich gleich – wer die Nutzung wechselt, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung, ganz gleich, ob dabei auch gebaut wird. Welches der vier Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheidet sich jedoch nicht an der Bauart, sondern daran, was der Umstieg von der alten zur neuen Nutzung tatsächlich verändert:
- Keine Genehmigung nötig, wenn der Wechsel laut § 63 HBO und seiner Anlage keine strengeren oder zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben mit sich bringt als bisher – zum Beispiel beim Umzug von einem Büro in ein anderes, ähnlich einzuordnendes Büro.
- Freistellung von der förmlichen Genehmigung nach § 64 HBO, sofern sich die neue Nutzung im Rahmen eines rechtskräftigen Bebauungsplans bewegt und kein Sonderbau daraus wird; die HBO-Novelle 2025 öffnet diesen Weg zusätzlich für Dachgeschosse, die zu Wohnraum werden – selbst dort, wo kein Bebauungsplan existiert.
- Das vereinfachte Verfahren nach § 65 HBO greift im Regelfall dann, wenn sich durch den Nutzungswechsel konkrete Pflichten verschieben – etwa bei Stellplätzen, Schallschutz oder Brandschutz –, ohne dass daraus ein Sonderbau wird.
- Sobald die neue Nutzung selbst die Sonderbau-Schwelle reißt – etwa als Versammlungsstätte, größerer Beherbergungsbetrieb oder publikumsstarker Treffpunkt –, bleibt nur das umfassende Vollverfahren nach § 66 HBO.
Wird eine bisherige Wohnung künftig an wechselnde Gäste oder als Ferienunterkunft vermietet, endet die Prüfung nicht bei der Bauaufsicht. Frankfurt am Main hat, gestützt auf § 12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, eine eigene Ferienwohnungssatzung erlassen: Jede derartige Vermietung braucht unabhängig vom zeitlichen Umfang eine gesonderte Erlaubnis, und übersteigt die Kurzzeitvermietung acht Wochen im Kalenderjahr, verlangt die Stadt zudem eine Ausgleichsmaßnahme. Verstöße ahndet die Stadt mit Bußgeldern. Anders als ein umfassendes Zweckentfremdungsverbot zielt die Frankfurter Regelung nur auf diese Nutzungsform – eine dauerhafte Umwandlung in Büro- oder Praxisräume läuft ausschließlich über das gewöhnliche Nutzungsänderungsverfahren der HBO.
Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung
Dieselben vier Verfahrenswege wie beim Bauantrag kommen auch hier zur Anwendung – entscheidend ist nur, dass sich der Maßstab für die Auswahl bei einer Nutzungsänderung verschiebt:
Keine strengeren Vorgaben, keine Genehmigung (§ 63 HBO)
Bleiben die öffentlich-rechtlichen Anforderungen durch den Nutzungswechsel unverändert, ist dafür keine Genehmigung nötig – etwa beim Tausch einer Praxis gegen eine vergleichbare andere Praxis. Materielles Baurecht gilt trotzdem uneingeschränkt weiter, und eine mögliche Prüfung nach der Ferienwohnungssatzung entfällt dadurch nicht.
Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO)
Passt die geplante Nutzung zu einem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan, ist die Erschließung gesichert und bleibt es bei einem Nicht-Sonderbau, genügt die Einreichung der vollständigen Unterlagen – bleibt ein Widerspruch der Bauaufsicht Frankfurt binnen eines Monats aus, kann die neue Nutzung starten.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)
Der übliche Weg, wenn der Nutzungswechsel handfeste neue Pflichten auslöst – zusätzliche Stellplätze bei einer Umwandlung in Gewerbefläche etwa, oder ein Schallschutznachweis bei einer gastronomischen Nutzung. Bleibt eine Entscheidung der Bauaufsicht Frankfurt über drei Monate aus, greift die Genehmigungsfiktion nach § 65 Abs. 2 HBO.
Baugenehmigungsverfahren – Vollverfahren (§ 66 HBO)
Notwendig, wenn erst die neue Nutzung den Sonderbau-Status begründet – etwa bei Versammlungsstätten oder Nutzungen mit viel Publikumsverkehr. Die Bauaufsicht Frankfurt prüft dann lückenlos, Brandschutz und Rettungswege der neuen Nutzung eingeschlossen; eine Fiktionswirkung wie im vereinfachten Verfahren gibt es hier nicht.
Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main braucht
Im Zentrum jeder eingereichten Unterlage steht dieselbe Frage: was sich zwischen alter und neuer Nutzung konkret verschiebt.
- Vergleichende Nutzungsbeschreibung
Stellt die bisherige der geplanten Nutzung gegenüber und bildet damit die Basis für die Einordnung, ob neue Anforderungen entstehen und welches Verfahren zuständig ist.
- Bestandspläne mit Änderungseintrag
Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes, in denen die geplante neue Nutzung eingezeichnet ist – üblicherweise im Maßstab 1:100.
- Stellplatznachweis nach der Frankfurter Stellplatzsatzung
Wird nur verlangt, sofern der Stellplatzbedarf durch die neue Nutzung steigt, etwa wenn aus einer Bürofläche ein publikumsstarker Gewerbebetrieb wird.
- Schall- und Immissionsschutznachweis
Kommt ins Spiel, sobald sich das Lärm- oder Emissionsprofil ändert – etwa bei Gastronomie, einem Handwerksbetrieb oder einer Praxis innerhalb eines Wohnhauses.
- Antrag nach der Ferienwohnungssatzung
Läuft getrennt von der Bauaufsicht als eigene Anlage, sobald aus vorhandenem Wohnraum eine Ferienunterkunft oder ein Gästezimmer werden soll.
Nutzungsänderungen in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis
Ladenlokal wird Wohnung
Zieht Wohnnutzung in ein ehemaliges Ladenlokal ein, verschärfen sich die Anforderungen normalerweise nicht – häufig bleibt das Vorhaben genehmigungsfrei oder rutscht ins vereinfachte Verfahren. Die Ferienwohnungssatzung spielt hier keine Rolle, weil kein Wohnraum verloren geht, sondern neuer entsteht.
Bürofläche wird Wohnung
Ein Muster, das man in Frankfurt derzeit oft sieht: Aus leerstehenden Büroetagen werden Wohnungen. Die Bauaufsicht schaut dabei vor allem auf Stellplätze, Tageslicht und Schallschutz im Vergleich zur alten Nutzung; in aller Regel genügt das vereinfachte Verfahren, meist zusammen mit neu gezeichneten Grundrissen und einer frischen Wohnflächenberechnung.
Wohnung wird Ferienwohnung
Hier entscheidet meist nicht die Bauaufsicht über Erfolg oder Misserfolg, sondern die Erlaubnis nach der Ferienwohnungssatzung – fehlt sie, bleibt die kurzzeitige Vermietung untersagt, ganz gleich, wie das baurechtliche Verfahren ausgeht.
Wohnung wird Praxis
Wird aus einer Erdgeschosswohnung eine Arzt- oder Therapiepraxis, richtet sich die Prüfung vor allem auf Stellplätze und Schallschutz gegenüber den Nachbarwohnungen; in der Praxis landet das meist im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO.
So läuft Ihre Nutzungsänderung in Frankfurt am Main ab
Die HBO gibt landesweit denselben Rahmen vor; in Frankfurt kommen die zentrale Zuständigkeit der Bauaufsicht und die Ferienwohnungssatzung als städtische Eigenheiten hinzu.
- Bisherige und geplante Nutzung gegenüberstellen
Zuerst wird die vergleichende Nutzungsbeschreibung erstellt; erst sie zeigt, ob neue Anforderungen überhaupt entstehen und damit, welcher der vier Verfahrenswege zuständig ist.
- Ferienwohnungssatzung prüfen, falls Wohnraum betroffen ist
Soll aus Wohnraum eine Ferienunterkunft werden, klärt sich parallel zum Bauaufsichtsverfahren, ob und zu welchen Bedingungen die Stadt eine Erlaubnis nach der Ferienwohnungssatzung erteilt.
- Unterlagen für die Bauaufsicht Frankfurt zusammenstellen
Bestandspläne mit eingetragener Änderung, die Nutzungsbeschreibung und alle tatsächlich ausgelösten Nachweise werden zusammengestellt und anschließend über das Bauportal Hessen eingereicht.
- Vollständigkeits- und Fachprüfung
Zunächst prüft die Behörde binnen eines Monats, ob die Unterlagen vollständig sind, danach inhaltlich, ob sich die neue Nutzung mit den geltenden Vorgaben verträgt – fehlt etwas, fordert sie gezielt nach.
- Genehmigung oder Aufnahme der neuen Nutzung
Je nach Verfahren steht am Ende ein Bescheid, die Freistellung nach Ablauf der Wartefrist oder im vereinfachten Verfahren die Fiktion nach drei Monaten. Geht dabei Wohnraum verloren, darf die neue Nutzung erst starten, sobald auch die Erlaubnis nach der Ferienwohnungssatzung vorliegt.
Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Frankfurt am Main beeinflusst
Der Aufwand einer Nutzungsänderung bemisst sich weniger an der Quadratmeterzahl als daran, wie weit die neue Nutzung von der bisherigen entfernt liegt:
- Abstand zwischen alter und neuer Nutzung
Je näher beieinander alte und neue Nutzung liegen, desto schlanker fällt die Prüfung aus – der Sprung von einem Büro ins nächste kostet weniger Aufwand als der Sprung in eine publikumsstarke Gewerbenutzung.
- Zusätzlich ausgelöste Nachweise
Ob ein Stellplatz-, Schallschutz- oder Immissionsschutznachweis überhaupt fällig wird, hängt allein von der neuen Nutzung ab – und jeder zusätzliche Nachweis treibt den Aufwand nach oben.
- Prüfung nach der Ferienwohnungssatzung
Weicht Wohnraum einer Ferienunterkunft oder einem Gästezimmer, tritt ein zusätzliches, eigenständiges Erlaubnisverfahren bei der Stadt hinzu, das eigens vorzubereiten und einzuplanen ist.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine rasch und vollständig vorbereitete Nutzungsbeschreibung verkürzt lediglich die eigene Vorlaufzeit – an den gesetzlichen Prüffristen der Bauaufsicht Frankfurt ändert das nichts.
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