Bauzeichnung in Frankfurt am Main — nach dem hessischen Bauvorlagenerlass erstellt
Anders als einige andere Bundesländer regelt Hessen die Anforderungen an Bauzeichnungen nicht über eine Bauvorlagenverordnung, sondern über den Bauvorlagenerlass – ein Erlass des zuständigen Ministeriums statt einer eigenständigen Rechtsverordnung, zuletzt überarbeitet zum 19. August 2025 und im Zuge des Baupaket I an die reformierte Hessische Bauordnung angepasst. Wer für Frankfurt eine Bauzeichnung braucht, benötigt aber ohnehin selten ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den die Bauaufsicht Frankfurt als Ganzes gegeneinander prüft – und zunehmend digital über das Bauportal Hessen. Wie detailliert dieser Plansatz ausfallen muss, hängt außerdem davon ab, ob es sich um einen gewöhnlichen Neubau oder um einen Sonderbau wie ein Hochhaus handelt, für den zusätzliche Angaben zu Brandschutz und Rettungswegen verlangt werden.
- Was der Bauvorlagenerlass für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Frankfurt gehört
- Bauzeichnungen in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Frankfurt am Main
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Frankfurt beeinflusst
Was der Bauvorlagenerlass für Ihre Bauzeichnung verlangt
Der Bauvorlagenerlass legt für Hessen fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: in der Regel 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten; mit Begründung sind größere Maßstäbe wie 1:50 oder kleinere wie 1:200 zulässig, je nach Darstellungsbedarf.
- Formulare: Der Bauvorlagenerlass definiert in seinen Anlagen die amtlichen Vordrucke für die Bauantragstellung – nach dem Baupaket I wurden mehrere davon inhaltlich angepasst.
- Bauvorlageberechtigung: Aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet – in der Regel ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur, dessen Unterschrift die Zeichnung erst einreichfähig macht.
- Bestand und Neuplanung: Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden schreibt der Bauvorlagenerlass eine eindeutig unterscheidbare Darstellung von zu beseitigenden und geplanten Bauteilen vor.
Andere Bundesländer regeln die Anforderungen an Bauvorlagen über eine eigene Bauvorlagenverordnung; Hessen hat seine frühere Verordnung aus den 1990er-Jahren durch den Bauvorlagenerlass abgelöst, der als Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums flexibler an neue Entwicklungen angepasst werden kann. Genau das ist mit dem Baupaket I geschehen: Der zum 19. August 2025 überarbeitete Erlass zieht die Änderungen der reformierten Hessischen Bauordnung nach und stellt zugleich weitere Weichen für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren, die die unteren Bauaufsichtsbehörden – darunter die Bauaufsicht Frankfurt – schrittweise umsetzen. Wer ein Vorhaben schon vor der Umstellung eingeleitet hat, kann die zuvor gültigen Formularversionen noch bis zum 1. April 2026 verwenden.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa für ein Vorhaben auf dem Riedberg, wo die Unterlagen von Beginn an digital vorliegen und sich unmittelbar für die Einreichung über das Bauportal Hessen aufbereiten lassen.
Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – eine verlässliche Bestandsgrundlage vorausgesetzt, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert, wenn die Bauakte nicht ausreicht. Gerade bei Vorkriegsgebäuden ohne vollständige Akte entsteht diese Grundlage meist erst durch eine eigene Vermessung vor Ort.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Frankfurt gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt in der Regel im Maßstab 1:100, mit allen nach dem Bauvorlagenerlass geforderten Angaben.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.
- Lageplan
Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, eingereicht über das Bauportal Hessen und ergänzt um eine kurze Baubeschreibung.
Bauzeichnungen in Frankfurt am Main – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Riedberg
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab 1:100 und von Anfang an für die digitale Einreichung aufbereitet – ohne den Umweg über eine nachträgliche Bestandsaufnahme.
Dachgeschossausbau im Nordend-Altbau
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß, weil die Vorkriegsakte für dieses Gebäude nicht mehr vorhanden ist. Erst danach lässt sich verlässlich zeichnen, was tatsächlich verändert werden soll.
Hochhaus-Neubau im Bankenviertel
Als Sonderbau im Vollverfahren verlangt der Plansatz zusätzliche Angaben zu Brandschutz und Rettungswegen nach der Muster-Hochhaus-Richtlinie – deutlich mehr Umfang als bei einem gewöhnlichen Wohnhaus, und mit entsprechend engerer Abstimmung zwischen Architekt, Tragwerksplaner und Brandschutzsachverständigem.
So entsteht Ihr Plansatz für Frankfurt am Main
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:
- Bestand klären
Vorhandene Bauakte der Bauaufsicht Frankfurt oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt in der Regel im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben des Bauvorlagenerlasses.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben.
- Plansatz digital für die Bauaufsicht Frankfurt zusammenstellen
Aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal Hessen, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Frankfurt beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Sonderbau-Anforderungen
Ein Hochhausprojekt im Bankenviertel verlangt einen umfangreicheren Plansatz mit zusätzlichen Angaben zu Brandschutz und Rettungswegen als ein gewöhnliches Wohngebäude.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit bei der Planerstellung aus, nicht auf die gesetzlichen Prüffristen der Bauaufsicht Frankfurt.
Alle Leistungen in Frankfurt am Main
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Frankfurt am Main ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Stellen Sie Ihren Plansatz hier zusammen – Grundrisse, Ansichten und Schnitte.
