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Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Hannover — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Hannovers Stadtbild wird bis heute vom Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg geprägt: Die Innenstadt war 1945 zu rund 90 Prozent zerstört, und der anschließende, überregional als „Wunder von Hannover“ bekannte Wiederaufbau der 1950er-Jahre hinterließ einen großen Bestand einfach gebauter Nachkriegsgebäude, die heute energetisch und grundrisslich in die Jahre gekommen sind. Gleichzeitig wächst die Stadt – nicht zuletzt durch die Nähe zur Messe und als Wissenschaftsstandort –, was Sanierung, Umnutzung und Nachverdichtung dieses Bestands zusätzlich befeuert. Wer hier saniert, aufteilt oder umnutzt, braucht entsprechend häufig eine aktuelle Wohnflächenberechnung, einen Energieausweis und eine fachgerecht begleitete Nutzungsänderung.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Hannover
Für das Stadtgebiet Hannover ist die Landeshauptstadt selbst als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig – rechtliche Grundlage ist § 164 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), wonach die Landeshauptstadt sowie die übrigen Gemeinden der Region Hannover mit mehr als 30.000 Einwohnern diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Zuständig innerhalb der Verwaltung ist der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung mit dem Bereich Bauordnung; eine Aufteilung nach Stadtbezirken wie in Berlin oder Hamburg gibt es nicht.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bauanträge in Hannover verpflichtend digital über das virtuelle Bauamt eingereicht werden – eine Antragstellung in Papierform ist seitdem nicht mehr zulässig. Das ist eine direkte Folge von § 3a NBauO. Wer Unterlagen zu Aufmaß, Grundriss oder Wohnflächenberechnung einreicht, sollte diese entsprechend von Beginn an in digital verwertbarer Form vorliegen haben.
Bauordnung und Besonderheiten in Hannover
Rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die zuletzt 2025 novelliert wurde. Die für Hannover prägendere Besonderheit liegt aber in der eigenen Stadtgeschichte: Nach der fast vollständigen Zerstörung der Innenstadt 1945 leitete Stadtbaurat Rudolf Hillebrecht von 1948 bis 1975 einen Wiederaufbau, der international als „Wunder von Hannover“ bekannt wurde – mit aufgelockerter, autogerechter Bebauung, neu angelegtem City-Ring und funktionalen Bauten, die bewusst mit der geschlossenen Vorkriegsbebauung brachen. Bezeichnenderweise sitzt die städtische Bauordnung bis heute in einem genau in dieser Zeit, 1953 bis 1955, errichteten Gebäude am nach Hillebrecht benannten Rudolf-Hillebrecht-Platz.
Für heutige Bauvorhaben bedeutet dieses Erbe vor allem eines: Ein großer Teil des Hannoveraner Gebäudebestands stammt aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, oft mit einfacher Bauweise, dünner Dämmung und veralteter Anlagentechnik – energetische Sanierungen, Nutzungsänderungen und Wohnflächenberechnungen bei Modernisierungen gehören hier zum Alltag, häufig mit einem Bedarfsausweis statt Verbrauchsausweis, weil verlässliche Verbrauchsdaten fehlen. Einen bewussten Kontrast dazu bildet der Stadtteil Kronsberg, der im Rahmen der Expo 2000 nach strengen ökologischen Baustandards neu entstand und bis heute als Modellquartier für energieeffizientes Bauen in Hannover gilt.
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