Nutzungsänderung in Hannover — vergleichend geprüft und bei der Landeshauptstadt genehmigungsfähig eingereicht
Bei einer Nutzungsänderung zählt in Hannover nicht die Gebäudeklasse, sondern ein Vergleich: Löst die künftige Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen aus als die bisherige? Zuständig ist – anders als in Hamburg oder Berlin mit ihren Bezirksämtern – durchgängig der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt selbst. Verschwindet dabei Wohnraum aus dem Bestand, etwa durch Umwandlung in eine Ferienwohnung oder ein Gewerbe, greift seit dem 11. Juli 2025 zusätzlich Hannovers neue Zweckentfremdungssatzung – ein von der Bauaufsicht unabhängiges Genehmigungserfordernis. Wer beide Prüfstränge von Beginn an mitdenkt, vermeidet getrennte Anläufe bei zwei Verfahren.
- Wann ist eine Nutzungsänderung in Hannover genehmigungspflichtig?
- Die vier Verfahrensstufen bei einer Nutzungsänderung
- Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Hannover braucht
- Nutzungsänderungen in Hannover – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Nutzungsänderung in Hannover ab
- Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Hannover beeinflusst
Wann ist eine Nutzungsänderung in Hannover genehmigungspflichtig?
§ 59 NBauO stellt die Nutzungsänderung ausdrücklich auf eine Stufe mit Neubau und Umbau: Auch sie bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Welches Verfahren im Einzelfall greift, entscheidet aber nicht die Bauweise, sondern ein Vergleich zwischen alter und neuer Nutzung:
- Verfahrensfrei nach § 60 Abs. 2 NBauO, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt als an die bisherige – oder wenn die zugrunde liegende bauliche Änderung selbst nach § 60 Abs. 1 NBauO verfahrensfrei wäre.
- Genehmigungsfrei im Mitteilungsverfahren nach § 62 NBauO, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind – die Gemeinde bestätigt die gesicherte Erschließung, ohne einen förmlichen Bescheid zu erteilen.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO als Regelfall, sobald die neue Nutzung tatsächlich andere Anforderungen auslöst – etwa mehr Stellplätze oder zusätzlichen Schallschutz – und kein Sonderbau entsteht.
- Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO, wenn die neue Nutzung selbst die Schwellenwerte des § 2 Abs. 5 NBauO erreicht, etwa als Versammlungsstätte für mehr als 200 Personen oder als große Verkaufsstätte.
Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) von 2019 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 26. Juni 2025 eine eigene Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die seit dem 11. Juli 2025 gilt und zunächst auf fünf Jahre befristet ist. Danach braucht die Zweckentfremdung von Wohnraum eine gesonderte Genehmigung, etwa bei durchgehendem Leerstand von mehr als sechs Monaten, bei gewerblicher Nutzung von mehr als der Hälfte der Wohnfläche oder bei entgeltlicher Vermietung als Ferienwohnung, zur Fremdenbeherbergung oder als Monteurswohnung von insgesamt mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr. Bis zu dieser Grenze bleibt die eigene Wohnung ohne Genehmigung vermietbar; die Stadt stellt dazu auf Antrag eine Negativbescheinigung nach § 8 der Satzung aus. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichem Bußgeld.
Die vier Verfahrensstufen bei einer Nutzungsänderung
Formal sind es dieselben vier Stufen wie beim Bauantrag – nur der Maßstab, welche greift, fällt bei einer Nutzungsänderung anders aus:
Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 60 Abs. 2 NBauO)
Stellt das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen als an die bisherige, bleibt die Nutzungsänderung verfahrensfrei – etwa beim Wechsel zwischen zwei vergleichbar eingestuften Büronutzungen. Das entbindet nicht davon, materielles Baurecht einzuhalten, und sagt nichts über eine mögliche Pflicht nach der Zweckentfremdungssatzung aus.
Genehmigungsfrei im Mitteilungsverfahren (§ 62 NBauO)
Erfüllt die Nutzungsänderung die dortigen Voraussetzungen, reicht eine schriftliche Mitteilung; die Gemeinde bestätigt binnen eines Monats die gesicherte Erschließung, ohne förmlichen Bescheid.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO)
Ändert die neue Nutzung tatsächlich etwas an den Anforderungen – etwa weil zusätzliche Stellplätze oder ein Schallschutznachweis fällig werden –, greift dieses Verfahren als Regelfall. Entsteht dabei Wohnraum, etwa durch Umwandlung eines Gewerberaums in eine Wohnung, gilt zusätzlich die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO: Ohne Entscheidung innerhalb von drei Monaten gilt die Genehmigung als erteilt.
Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 NBauO)
Erreicht die neue Nutzung selbst die Schwellenwerte des § 2 Abs. 5 NBauO – etwa eine Versammlungsstätte oder ein größerer Beherbergungsbetrieb –, greift dieses Regelverfahren mit umfassender Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Hannover braucht
Im Zentrum jeder Nutzungsänderung steht der Nachweis, was sich durch die neue Nutzung gegenüber der bisherigen wirklich ändert:
- Vergleichende Nutzungsbeschreibung
Stellt bisherige und künftige Nutzung gegenüber – daraus leitet sich ab, ob überhaupt andere Anforderungen entstehen und welche Verfahrensstufe greift.
- Bestandspläne mit Nutzungseintrag
Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes, in denen die künftige Nutzung eingetragen ist – üblicherweise im Maßstab 1:100.
- Zusätzliche bautechnische Nachweise
Werden nur fällig, wenn die neue Nutzung sie tatsächlich auslöst, etwa Brandschutz- oder Schallschutznachweise bei Gastronomie oder Gewerbe inmitten von Wohnbebauung.
- Stellplatznachweis
Nur erforderlich, wenn die künftige Nutzung einen höheren Stellplatzbedarf erzeugt als die bisherige – bei neu geschaffenem Wohnraum entfällt er seit der NBauO-Novelle 2025 in aller Regel.
- Antrag oder Negativbescheinigung nach der Zweckentfremdungssatzung
Läuft als eigenes Verfahren neben der Bauaufsicht mit, sobald eine bisher zu Wohnzwecken genutzte Fläche künftig eine andere Bestimmung erhalten soll.
Nutzungsänderungen in Hannover – Beispiele aus der Praxis
Ehemalige Expo-Pavillons erhalten neue Nutzung
Auf dem Gelände der Weltausstellung Expo 2000 wird nach Angaben des Expo-Museums bis heute rund 85 Prozent der Fläche weitergenutzt – ein im Vergleich zu anderen Weltausstellungen ungewöhnlich hoher Anteil. Einzelne Pavillons wechselten dabei mehrfach die Nutzung, etwa zu Veranstaltungsräumen, einer Kinder-Erlebniswelt oder einem Tonstudio – jeder Wechsel wirft dieselbe vergleichende Prüfung nach § 60 Abs. 2 NBauO auf wie jede andere Nutzungsänderung.
Revitalisierung des Ihme-Zentrums
Für den seit Jahren teilweise leerstehenden Gebäudekomplex in Linden bereitet die Stadt einen neuen Bebauungsplan vor, der die Fläche als Urbanes Gebiet ausweisen und so eine umfassende Umnutzung zu einem gemischten Stadtquartier ermöglichen soll – ein Beispiel für das Zusammenspiel von Nutzungsänderung und Bauleitplanung.
Wohnung wird Ferienwohnung
Bauordnungsrechtlich ist dieser Schritt oft der kleinere Teil der Aufgabe – den eigentlichen Engpass bildet meist die Genehmigung nach der Zweckentfremdungssatzung, sobald die Vermietung als Ferienwohnung zwölf Wochen im Kalenderjahr übersteigt.
Ladenlokal wird Wohnung
Der Wechsel von Gewerbe zu Wohnen verschärft die Anforderungen in aller Regel nicht und bleibt häufig verfahrensfrei oder landet im vereinfachten Verfahren; eine Prüfung nach der Zweckentfremdungssatzung entfällt, weil kein Wohnraum verloren geht, sondern neuer entsteht.
So läuft Ihre Nutzungsänderung in Hannover ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit vergleichbar, doch die zentrale Zuständigkeit und die Prüfung nach der Zweckentfremdungssatzung sind Hannoveraner Besonderheiten, die von Beginn an mitgeplant werden sollten.
- Bisherige und künftige Nutzung gegenüberstellen
Der erste Schritt ist immer der Nutzungsvergleich nach § 60 Abs. 2 NBauO – er legt fest, ob überhaupt andere Anforderungen entstehen und damit, welche Verfahrensstufe zutrifft.
- Zweckentfremdung mitprüfen, wenn Wohnraum betroffen ist
Parallel klärt sich, ob der Wegfall von Wohnraum eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungssatzung erfordert oder ob eine Negativbescheinigung ausreicht.
- Unterlagen für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung bündeln
Bestandspläne mit eingetragener neuer Nutzung, die vergleichende Nutzungsbeschreibung und alle dadurch ausgelösten Nachweise werden elektronisch nach § 3a NBauO zusammengestellt und eingereicht.
- Formale und fachliche Prüfung
Der Fachbereich prüft zunächst binnen drei Wochen nach § 69 NBauO die Vollständigkeit, danach inhaltlich, ob die neue Nutzung mit den geltenden Anforderungen vereinbar ist; einzelne Nachweise können nachgefordert werden.
- Bescheid oder Nutzungsaufnahme
Am Ende steht je nach Verfahren ein Bescheid, die Bestätigung im Mitteilungsverfahren oder – wenn die Nutzungsänderung Wohnraum schafft – die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten gemäß § 70a NBauO. Geht Wohnraum verloren, darf die neue Nutzung erst nach Erteilung der Genehmigung nach der Zweckentfremdungssatzung beginnen.
Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Hannover beeinflusst
Der Preis für eine Nutzungsänderung folgt nicht der Quadratmeterzahl, sondern dem Abstand zwischen alter und neuer Nutzung – je größer dieser Abstand, desto mehr Prüfschritte kommen hinzu:
- Abstand zwischen alter und neuer Nutzung
Je näher sich bisherige und künftige Nutzung stehen, desto weniger muss geprüft werden – ein Wechsel innerhalb des Wohnens fällt spürbar leichter aus als der Sprung in eine publikumsstarke Gewerbenutzung.
- Zusätzlich ausgelöste Nachweise
Ob Stellplatz-, Schallschutz- oder Brandschutznachweis fällig wird, hängt allein davon ab, was die neue Nutzung tatsächlich verlangt – jeder weitere Nachweis erhöht den Aufwand.
- Prüfung nach der Zweckentfremdungssatzung
Geht Wohnraum verloren, läuft beim Fachbereich Planen und Stadtentwicklung ein zusätzliches, eigenständiges Genehmigungsverfahren mit, das getrennt vorbereitet und terminlich eingeplant werden sollte.
- Gewünschtes Tempo der Vorbereitung
Eine vollständig und zügig vorbereitete Nutzungsbeschreibung spart Vorlaufzeit auf Ihrer Seite, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung.
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