Bauvoranfrage in Hannover — der Vorbescheid nach § 73 NBauO

Die Niedersächsische Bauordnung kennt für die Bauvoranfrage nur ein einziges Instrument: den Vorbescheid nach § 73 NBauO. Anders als in Bundesländern mit zwei getrennten Bescheidarten wählen Sie in Hannover nicht zwischen unterschiedlichen Verfahren, sondern nur zwischen den Fragen, die Sie verbindlich geklärt haben möchten. Besonders wertvoll ist das gerade jetzt: Die NBauO wurde zum 1. Juli 2025 novelliert, unter anderem mit einer neu gefassten Vollgeschossdefinition und einem erweiterten Katalog verfahrensfreier Vorhaben – der Vorbescheid ist das richtige Werkzeug, um vorab verbindlich klären zu lassen, wie sich diese neuen Regeln auf ein konkretes Grundstück oder Gebäude auswirken, bevor der vollständige Bauantrag gestellt wird.

Was § 73 NBauO für Ihre Bauvoranfrage regelt

Auf schriftlichen Antrag beantwortet der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung einzelne, konkret gestellte Fragen zu einem Vorhaben, die im späteren Baugenehmigungsverfahren ohnehin geprüft würden:

  • Bindungswirkung: Der Vorbescheid bindet die Behörde im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren für die beantworteten Fragen, solange sich die maßgebliche Sach- und Rechtslage nicht wesentlich ändert.
  • Geltungsdauer: Drei Jahre ab Erteilung; auf Antrag lässt sich die Frist um jeweils bis zu ein weiteres Jahr verlängern – ein anderer Rhythmus als bei der Baugenehmigung selbst, die sich nach § 71 NBauO um jeweils bis zu drei Jahre verlängern lässt.
  • Gegenstand: Gefragt werden kann alles, was auch im späteren Bauantrag geprüft würde, von der grundsätzlichen Bebaubarkeit bis zu einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Ein Instrument, aber eine geänderte Rechtslage dahinter

Die NBauO-Novelle zum 1. Juli 2025 hat den Katalog verfahrensfreier Vorhaben spürbar erweitert und die Definition von Voll- und Dachgeschossen neu gefasst, um den Ausbau bestehender Dachgeschosse zu Wohnzwecken zu erleichtern. An der Vorschrift zur Bauvoranfrage selbst, § 73 NBauO, hat sich dabei nach den verfügbaren Quellen nichts geändert – weder an der Geltungsdauer noch an der Verlängerungsmöglichkeit. Praktisch bedeutet das: Der Vorbescheid bleibt exakt dasselbe Werkzeug wie zuvor, wird aber gerade jetzt besonders nützlich, weil sich mit ihm verbindlich klären lässt, ob ein bestehendes Dachgeschoss nach der neuen Definition noch als Vollgeschoss zählt oder ob eine geplante Nebenanlage tatsächlich unter die angehobenen Schwellenwerte für Verfahrensfreiheit fällt – Fragen, die sich seit der Novelle anders beantworten können als zuvor.

Was sich mit einer Bauvoranfrage in Hannover klären lässt

Auch wenn es formal nur ein Instrument gibt, unterscheiden sich die typischen Anwendungsfälle deutlich:

Grundsätzliche Bebaubarkeit vor dem Grundstückskauf

Vor einer größeren Investition lässt sich per Vorbescheid klären, ob ein Grundstück in der gewünschten Art und dem gewünschten Maß überhaupt bebaubar ist – unabhängig davon, ob später ein Wohn- oder ein gewerbliches Vorhaben folgt.

Einzelfragen zu einem konkret geplanten Vorhaben

Steht die grundsätzliche Bebaubarkeit fest, lassen sich einzelne, oft kostenintensive Detailfragen vorab klären, etwa zur neuen Vollgeschossdefinition bei einem Dachgeschossausbau oder zu Abstandsflächen bei einer Grenzbebauung. Das begrenzt das Planungsrisiko auf genau die Frage, die über das Vorhaben tatsächlich entscheidet.

Welche Unterlagen Ihre Bauvoranfrage in Hannover braucht

Der Umfang bleibt deutlich unter dem eines vollständigen Bauantrags:

  • Schriftlicher Antrag mit präzise formulierten Fragen

    Die Qualität der Formulierung entscheidet über den Wert des späteren Vorbescheids – zu allgemein gestellte Fragen binden den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung später kaum.

  • Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks, auf das sich die Fragen beziehen.

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens

    Je nach gestellter Frage genügt eine knappe Beschreibung von Art, Maß und Nutzung; ein vollständiger Satz Bauzeichnungen ist für die Bauvoranfrage selbst noch nicht erforderlich. Die Einreichung erfolgt wie beim Bauantrag digital über das virtuelle Bauamt.

Bauvoranfragen in Hannover – Beispiele aus der Praxis

Dachgeschossausbau nach der neuen Vollgeschossdefinition

Vor der vollständigen Planung lässt sich per Vorbescheid klären, ob ein bestehendes Dachgeschoss nach der seit Juli 2025 geänderten Definition noch als eigenes Vollgeschoss zählt – entscheidend dafür, ob der Ausbau die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse überschreitet.

Grundstück im unbeplanten Innenbereich

Vor dem Kauf eines Grundstücks ohne rechtskräftigen Bebauungsplan klärt der Vorbescheid, ob sich ein geplantes Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt – eine verbindliche Antwort, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Nebenanlage nahe der neuen Grenzwerte

Ob eine geplante Garage oder ein Gartenhaus nach den seit der Novelle 2025 angehobenen Schwellenwerten noch verfahrensfrei bleibt oder bereits das Mitteilungsverfahren auslöst, lässt sich vorab per Vorbescheid absichern, statt es erst bei der Bauausführung zu klären.

So läuft Ihre Bauvoranfrage in Hannover ab

Der Weg zur Bauvoranfrage folgt in Hannover § 73 NBauO – mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung als durchgängig zuständiger Stelle für das gesamte Stadtgebiet.

  1. Fragen konkret formulieren

    Der Wert des späteren Vorbescheids hängt vollständig davon ab, wie präzise die gestellten Fragen sind – zu allgemeine Formulierungen erzeugen Antworten, auf die sich später niemand berufen kann.

  2. Bezug zur NBauO-Novelle 2025 prüfen

    Betrifft die Frage einen Dachgeschossausbau, eine Nebenanlage oder einen Stellplatz, lohnt sich der ausdrückliche Bezug auf die seit Juli 2025 geänderten Schwellenwerte und Definitionen.

  3. Unterlagen beim Fachbereich Planen und Stadtentwicklung einreichen

    Antrag, Lageplan und Kurzbeschreibung gehen digital über das virtuelle Bauamt an die zentral zuständige Stelle.

  4. Bearbeitung durch den Fachbereich

    Die Behörde prüft die gestellten Fragen und kann bei Bedarf Rückfragen stellen oder weitere Unterlagen nachfordern.

  5. Vorbescheid erhalten

    Der positive Bescheid bindet den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung drei Jahre für die beantworteten Fragen, auf Antrag verlängerbar um jeweils bis zu ein weiteres Jahr.

Was den Preis für eine Bauvoranfrage in Hannover beeinflusst

Die Behördengebühr richtet sich nach der niedersächsischen Kostenordnung und ist unabhängig von unserem Honorar für die Vorbereitung. Folgende Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Anzahl und Komplexität der Fragen

    Jede zusätzliche Frage, die verbindlich beantwortet werden soll, erhöht den Prüfaufwand des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung und damit die Bearbeitungsgebühr.

  • Bezug zu den 2025 geänderten Regeln

    Eine Frage, die sich ausdrücklich auf die neue Vollgeschossdefinition oder die angehobenen Schwellenwerte bezieht, verlangt eine sorgfältigere Aufbereitung als eine Standardfrage zur Bebaubarkeit.

  • Bemessungsgrundlage der Behördengebühr

    Die Gebühr orientiert sich an der voraussichtlichen Rohbausumme des späteren Vorhabens, auch wenn zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage noch keine vollständige Planung vorliegt.

  • Auslastung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung

    Wie bei anderen Verfahren wirkt sich die aktuelle Bearbeitungslast auf die Dauer aus, nicht aber auf die gesetzliche Gebührenhöhe.

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