Planprofi24 in Magdeburg

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Magdeburg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Magdeburg ist als Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts und Elbestadt seit 2010 offiziell die Ottostadt – benannt nach Kaiser Otto dem Großen und dem Erfinder und Bürgermeister Otto von Guericke. Nach der Ansiedlungszusage und der späteren Absage einer großen Chipfabrik hat sich der Magdeburger Immobilienmarkt 2026 spürbar stabilisiert, mit steigender Nachfrage nach familientauglichem Wohnraum und hochwertigen Innenstadtwohnungen. Wer hier baut, saniert oder umnutzt, profitiert von einer wachsenden, aber noch bezahlbaren Stadt mit eigenen planungsrechtlichen Besonderheiten.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Magdeburg

Zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist der Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Magdeburg. Er prüft Bauanträge und Bauvoranfragen, überwacht Bauvorhaben und ist zugleich für denkmalschutzrechtliche Fragen zuständig – eine organisatorische Bündelung, die in der von Krieg und Wiederaufbau geprägten Magdeburger Altstadt besonders häufig zusammenspielt.

Seit Dezember 2024 können Bauanträge digital über das Online-Portal der Landeshauptstadt eingereicht werden, die Anmeldung erfolgt über eine BundID oder ein Unternehmenskonto. Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt die zentrale Antragsannahme.

Bauordnung und Besonderheiten in Magdeburg

Grundlage ist die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die der Landtag zuletzt am 16. Dezember 2025 novelliert hat – mit Änderungen an mehr als 30 Paragrafen, die unter anderem Modernisierungen und den Ausbau von Dachgeschossen in bestehender Bausubstanz erleichtern.

Eine Magdeburg-spezifische Besonderheit ist die Zahl und Lage der städtischen Sanierungsgebiete: Die umfassende Sanierungsmaßnahme Buckau wurde erst zum 31. Dezember 2022 förmlich abgeschlossen, während in Fermersleben/Salbke Nord, auf der Buckauer Insel und in Sudenburg Nord weiterhin einfache Sanierungsgebiete mit eigenen städtebaulichen Genehmigungsvorbehalten gelten. Wer in einem dieser Gebiete saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, braucht zusätzlich zur regulären Baugenehmigung eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach besonderem Städtebaurecht.

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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Magdeburg.