Bauzeichnung in Magdeburg — koordinierter Plansatz nach der Bauvorlagenverordnung, vom Wiederaufbaubau bis zur Plattenbau-Sanierung

Für eine Bauzeichnung, die der Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz als vollständige Bauvorlage akzeptiert, reicht in Magdeburg selten ein einzelnes Blatt. Verlangt ist ein koordinierter Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) des Landes im Detail regelt. Was diesen Plansatz in Magdeburg von einem bloßen Verkaufs- oder Bestandsgrundriss unterscheidet, zeigt sich besonders deutlich an zwei Bautypen der Stadt: dem individuell geplanten Wiederaufbaubau der Nachkriegsjahre und dem seriell errichteten Plattenbau, dessen ursprünglicher Typenplan für eine heutige Einreichung allein nicht genügt.

Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die BauVorlVO legt für Sachsen-Anhalt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Maßstab: mindestens 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten nach § 8 BauVorlVO; größer, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist, kleiner nur, wenn er dafür ausreicht.
  • Der Lageplan wird deutlich kleiner dargestellt, mindestens im Maßstab 1:500 – ein Unterschied zum Maßstab der eigentlichen Bauzeichnungen, der bei der Zusammenstellung des Plansatzes zu beachten ist.
  • Bauvorlageberechtigung: Aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne des § 64 BauO LSA verantwortet.
  • Vollständigkeit des Plansatzes: Grundriss, Schnitt und Ansicht werden vom Fachdienst als zusammenhängendes Ganzes geprüft – eine einzelne, isolierte Zeichnung genügt für eine Einreichung auch dann nicht, wenn sie für sich genommen korrekt bemaßt ist.
Ein Plansatz, zwei sehr unterschiedliche Ausgangslagen

Für Neubauten entsteht der nach der BauVorlVO geforderte Plansatz meist unmittelbar aus der laufenden Entwurfsplanung: Grundriss, Schnitt und Ansicht sind von Beginn an aufeinander abgestimmt. In Magdeburg treffen Planende dabei besonders häufig auf zwei Bestandssituationen, die zusätzliche Sorgfalt verlangen. Beim individuell geplanten Wiederaufbaubau der 1950er-Jahre existiert oft kein digitaler Bestandsplan, aus dem sich Schnitt und Ansicht ableiten ließen – die Zeichnungen müssen aus der Bauakte oder einem Aufmaß neu entwickelt werden. Beim seriell errichteten Plattenbau liegt zwar ein Typenplan vor, der zeigt aber den Auslieferungszustand einer ganzen Bauserie, nicht die individuellen Veränderungen eines einzelnen Gebäudes seit 1990. In beiden Fällen reicht der vorhandene Bestandsplan für eine Einreichung nach der BauVorlVO allein nicht aus – er ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis. Das unterscheidet die Bauzeichnung deutlich von einem einzelnen Bestands- oder Verkaufsgrundriss: Für Letzteren reicht häufig ein bemaßter Grundriss allein, während der einreichfähige Plansatz erst mit aufeinander abgestimmtem Grundriss, Schnitt und Ansicht vollständig ist – und genau diese Abstimmung fehlt einem isoliert übernommenen Typen- oder Altplan meist.

Neubau oder Bestand – zwei Wege zum Plansatz

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der koordinierte Plansatz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz aus einer Planung

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa für ein Vorhaben am Wissenschaftshafen, wo Maße, Öffnungen und Bauteile zwischen den Zeichnungen durchgängig übereinstimmen.

Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen

Bei Änderungen an einem Wiederaufbau- oder Plattenbaugebäude müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie erst ein aktuelles Aufmaß liefert.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Magdeburg gehört

Für die Einreichung beim Fachdienst braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit den nach der BauVorlVO geforderten Pflichtangaben.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Lageplan

    Im deutlich kleineren, für die Grundstücksdarstellung üblichen Maßstab, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.

Bauzeichnungen in Magdeburg – Beispiele aus der Praxis

Neubau-Plansatz für ein Vorhaben am Wissenschaftshafen

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der laufenden Planung, durchgängig im geforderten Maßstab – ohne Bestandsabgleich, weil kein Vorgängergebäude existiert.

Sanierung eines Wiederaufbaubaus an einer Magistrale

Weil für das in den 1950er-Jahren errichtete Gebäude kein digitaler Bestandsplan vorliegt, wird der Plansatz zunächst aus einem Aufmaß entwickelt; zu beseitigende und geplante Bauteile werden in der Zeichnung eindeutig unterschieden.

Umbau einer WBS-70-Wohnung in Neu-Olvenstedt

Der vorhandene Typenplan der Bauserie zeigt den Auslieferungszustand, nicht die seit 1990 vorgenommenen Veränderungen. Der einreichfähige Plansatz entsteht deshalb aus einer Kombination von Typenplan und punktuellem Aufmaß der betroffenen Wohnung.

So entsteht Ihr Plansatz für Magdeburg

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte, Typenplan oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen

    Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben – bei einem Typenbau ebenso wie bei einem individuell errichteten Wiederaufbaugebäude.

  5. Plansatz für den Fachdienst zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung beim Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Magdeburg beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen Wiederaufbau- oder Plattenbaubestand ohne digitale Vorlage.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt ein verwertbarer Bestandsplan, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die Prüffristen des Fachdiensts.

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