Bauantrag in Magdeburg — für eine zu großen Teilen neu errichtete Elbestadt zwischen Dom und Grüner Zitadelle genehmigungsfähig geplant

Wer in Magdeburg einen Bauantrag stellt, hat es mit einer Stadt zu tun, die baulich kaum noch etwas mit ihrem Vorkriegszustand gemein hat: Beim Luftangriff vom 16. Januar 1945 wurden rund 90 Prozent der Bebauung zwischen Universitätsplatz und Dom sowie 60 Prozent des gesamten Stadtgebiets zerstört, mehr als 200.000 Menschen verloren ihre Wohnung. Zuständig für die Prüfung nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist heute der Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz der Landeshauptstadt, der Bauaufsicht und Denkmalpflege bündelt und über verfahrensfreie, freigestellte, vereinfachte und vollständige Verfahren entscheidet. Das passt zu einer Stadt, in der zwischen dem mittelalterlichen Magdeburger Dom und jüngeren Landmarken wie Friedensreich Hundertwassers Grüner Zitadelle Jahrzehnte des Wiederaufbaus liegen, die das heutige Bauantragsgeschehen bis heute prägen.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Magdeburg?

Grundlage ist § 59 Abs. 1 BauO LSA: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt. Welches der vier Verfahren greift, hängt von Vorhabenart und Gebäudeklasse ab – bei einem Teil der Magdeburger Grundstücke zusätzlich von der Lage in einem Sanierungsgebiet oder nahe der Elbe:

  • Nach § 60 BauO LSA verfahrensfrei bleiben kleinere Nebenanlagen sowie, seit der Novelle 2025, bestimmte Solar- und Wasserstofferzeugungsanlagen für den Eigenverbrauch – ohne Genehmigung, aber nicht ohne die Pflicht, materielles Baurecht einzuhalten.
  • Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie weitere Gebäude der Klassen 1 und 2 kann die Genehmigungsfreistellung nach § 61 BauO LSA das förmliche Verfahren ersetzen, wenn ein Bebauungsplan besteht, das Vorhaben ihm entspricht und die Erschließung gesichert ist.
  • Der überwiegende Teil der Magdeburger Bauanträge durchläuft als Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA – der Fachdienst muss binnen drei, bei wichtigem Grund bis zu fünf Monaten entscheiden, sonst greift die Genehmigungsfiktion nach § 68 Abs. 5 BauO LSA.
  • Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 BauO LSA – etwa größere Beherbergungs-, Versammlungs- oder publikumsintensive Mischnutzungsbauten wie die Grüne Zitadelle – benötigen das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO LSA.
Eine Stadt, die zu großen Teilen neu gebaut werden musste

Kaum eine deutsche Landeshauptstadt zeigt den Gegensatz zwischen Zerstörung und Wiederaufbau so deutlich wie Magdeburg. Beim britischen Luftangriff am 16. Januar 1945 fielen binnen einer guten halben Stunde rund 90 Prozent der Bebauung zwischen Universitätsplatz und Dom in Schutt, 2.500 Menschen starben. Die junge DDR ließ die zerstörte Innenstadt danach in "sozialistischer Pracht" neu entstehen: Für die heutige Ernst-Reuter-Allee wichen selbst die noch nutzbare Heilig-Geist-Kirche und die gut erhaltene Ulrichskirche einer Randbebauung im sogenannten Zuckerbäckerstil. Wer heute einen Bauantrag stellt, trifft deshalb seltener auf gewachsene historische Ensembles als anderswo, dafür häufiger auf Nachkriegs- und frühe DDR-Bausubstanz, deren Modernisierung der Fachdienst seit der Novelle 2025 über die Experimentierklausel der §§ 60a und 86a BauO LSA erleichtern soll. Die mittelalterliche Konstante blieb der gotische Dom, dessen Bau 1209 begann und sich bis 1520 zog.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Landesrechtlich gilt die BauO LSA einheitlich – in Magdeburg entscheidet zusätzlich häufig die Lage am Wasser oder in einem Sanierungsgebiet über den tatsächlichen Prüfaufwand:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 60 BauO LSA)

Kleinere Anlagen sowie, seit der Novelle 2025 neu aufgenommen, bestimmte Solar- und Wasserstoffanlagen für den Eigenverbrauch entstehen ohne Anzeige oder Genehmigung. Abstandsflächen und ein geltender Bebauungsplan gelten trotzdem, und in den Sanierungsgebieten prüft die Stadt zusätzlich, ob eine sanierungsrechtliche Genehmigung nötig wird.

Genehmigungsfreistellung (§ 61 BauO LSA)

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet genügt die vollständige Bauvorlage beim Fachdienst; ohne Widerspruch darf einen Monat nach Einreichung begonnen werden. Seit der Novelle zählt dazu unter Voraussetzungen auch der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im unbeplanten Innenbereich.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 62 BauO LSA)

Vom Wohnungsbau am Wissenschaftshafen bis zur Modernisierung eines Nachkriegsbaus an der Ernst-Reuter-Allee läuft hier der überwiegende Teil der Magdeburger Bauanträge. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze.

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 63 BauO LSA)

Die in § 2 Abs. 4 BauO LSA benannten Sonderbauten – etwa größere Beherbergungs-, Versammlungs- oder publikumsintensive Mischnutzungsbauten – durchlaufen das vollständige Verfahren mit eigenem Brandschutzkonzept, wie es für die Grüne Zitadelle und die zum Kongresszentrum umgebaute Hyparschale galt.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Magdeburg braucht

Neben den bundesweit üblichen Bauvorlagen verlangt der Fachdienst je nach Lage des Grundstücks zusätzliche Nachweise. Typischerweise gehören dazu:

  • Lageplan

    Aktueller Katasterauszug mit Flurstück und geplantem Vorhaben, Grundlage für die planungsrechtliche Prüfung.

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine Beschreibung von Nutzung und Konstruktion, erstellt von einer nach § 64 BauO LSA bauvorlageberechtigten Person – Detailtiefe und Maßstab richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Bei Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer mit eigenem Brandschutzkonzept gefordert, bei kleineren Vorhaben je nach Gebäudeklasse häufig reduziert.

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung in den verbliebenen Sanierungsgebieten

    Für die einfachen Sanierungsgebiete Fermersleben/Salbke Nord, Buckauer Insel und Sudenburg Nord gilt weiterhin eine eigene sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; im 2022 abgeschlossenen Sanierungsgebiet Buckau selbst entfällt dieser Schritt.

  • Hochwasserschutzrechtliche Abstimmung bei Elbnähe

    Grundstücke nahe dem Schleinufer oder in den Elbe-Ortsteilen Cracau, Prester und Salbke, wo der rechte Elbdeich derzeit saniert wird, brauchen häufig eine Abstimmung mit dem für den Hochwasserschutz zuständigen Landesbetrieb.

Bauanträge in Magdeburg – Beispiele aus der Praxis

Grüne Zitadelle am Breiten Weg – Hundertwassers letztes vollendetes Bauwerk

Der 2005 eröffnete, rund 11.300 Quadratmeter große Gebäudekomplex nach einem Entwurf von Friedensreich Hundertwasser vereint 55 Wohnungen mit einem Theater, dem ART-Hotel und der nach Hundertwassers Vornamen benannten Kindertagesstätte "FriedensReich" sowie Läden, Café und Restaurant – eine Mischnutzung, die als Sonderbau das vollständige Baugenehmigungsverfahren durchlief.

Sanierung der Hyparschale im Stadtpark Rotehorn

Die 1969 nach Plänen des Ingenieurs Ulrich Müther als vierschalige Hyparschale errichtete, seit den 1990er-Jahren denkmalgeschützte Halle wurde von 2019 bis 2024 durch das Büro gmp saniert und zu einem Kongress- und Ausstellungszentrum umgebaut – mit neuartigem Carbonbeton für die Dachschalen, was Standsicherheits- und Denkmalschutzprüfung eng verzahnte.

Neubauten für Forschung und Wohnen im Wissenschaftshafen

Auf dem Gelände des früheren Handelshafens entstehen mit Denkfabrik, Fraunhofer-Institut IFF und dem geplanten Heisenberg-Campus neue Labor-, Büro- und Wohngebäude – ein fortlaufendes Bauantragsgeschehen, das Forschungsbau und Wohnnutzung auf demselben Areal verbindet.

Modernisierung eines Wohnblocks an der Ernst-Reuter-Allee

Die im Zuckerbäckerstil errichteten Wohn- und Geschäftsbauten der Ernst-Reuter-Allee gehören zur frühen DDR-Bausubstanz, deren Modernisierung der Fachdienst seit der Novelle 2025 über die Experimentierklausel der §§ 60a und 86a BauO LSA leichter genehmigen kann.

So läuft Ihr Bauantrag in Magdeburg ab

Den rechtlichen Rahmen gibt die BauO LSA landesweit einheitlich vor. In Magdeburg kommt hinzu, dass eine Behörde Bauaufsicht und Denkmalschutz gemeinsam prüft und bei Lage in einem Sanierungsgebiet oder nahe der Elbe weitere Fachstellen einzubinden sind.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Das Vorhaben wird zunächst einer Gebäudeklasse zugeordnet, danach folgt die Wahl des passenden Verfahrens – ein Dachgeschossausbau nimmt seit der Novelle 2025 einen anderen Weg als ein publikumsintensiver Sonderbau.

  2. Lage prüfen: Sanierungsgebiet, Denkmal oder Elbnähe

    Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück in einem der Sanierungsgebiete oder nahe dem Elbdeich liegt – davon hängt ab, ob zusätzlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung oder eine hochwasserschutzrechtliche Abstimmung ins Spiel kommt.

  3. Bauvorlagen beim Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz einreichen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Lage zusätzlich nötigen Nachweise gehen an die zentrale Stelle An der Steinkuhle – digital seit Dezember 2024 über das Online-Portal mit BundID oder Unternehmenskonto möglich.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Zunächst prüft die Behörde formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit; bei Denkmalbezug ist die Prüfung intern eingebunden, ohne dass ein zweites Amt beteiligt werden muss.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Im vereinfachten Verfahren greift nach Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion nach § 68 Abs. 5 BauO LSA, sonst folgt der förmliche Bescheid. Bei der Genehmigungsfreistellung darf ohne Widerspruch bereits einen Monat nach Einreichung begonnen werden.

Was den Preis für einen Bauantrag in Magdeburg beeinflusst

Wie aufwendig ein Bauantrag in Magdeburg wird, lässt sich ohne Blick auf das Grundstück nicht seriös beziffern. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies Vorhaben oder eine Genehmigungsfreistellung bedeuten spürbar weniger Aufwand als das vollständige Verfahren für einen Sonderbau wie einen größeren Beherbergungs- oder Mischnutzungsbau.

  • Lage im Sanierungsgebiet oder an der Elbe

    Ein Grundstück in einem der einfachen Sanierungsgebiete oder nahe dem derzeit sanierten Elbdeich bringt zusätzliche Prüfschritte mit eigenen Zuständigkeiten mit sich.

  • Umfang der weiteren Nachweise

    Standsicherheit, Brandschutz oder eine denkmalschutzrechtliche Abstimmung erhöhen den Aufwand zusätzlich zu den bundesweit üblichen Kernunterlagen.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Fachdiensts Bauordnungsamt und Denkmalschutz.

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