Planprofi24 in Fürth
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Fürth — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Fürth ist eine eigenständige kreisfreie Stadt in Mittelfranken mit nach Angaben der Stadt rund 132.600 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand: Jahresende 2025) – verwaltungsrechtlich getrennt vom umliegenden, gleichnamigen Landkreis Fürth. Bekannt ist die als „Kleeblattstadt“ bezeichnete Stadt unter anderem als Gründungsort des Unternehmens Grundig (1930) und, gemeinsam mit dem angrenzenden Nürnberg, als Ziel der 1835 eröffneten Ludwigseisenbahn, der ersten deutschen Eisenbahnstrecke. Auch wenn die Stadtgebiete beider Nachbarstädte baulich ineinander übergehen, bleibt Fürth administrativ eigenständig: Für Bauanträge im Fürther Stadtgebiet ist ausschließlich die Fürther Bauaufsicht zuständig, unabhängig von Nürnberg.
Bauhistorisch unterscheidet sich Fürth deutlich von seinem Nachbarn: Rund 15 alliierte Luftangriffe des Zweiten Weltkriegs galten größtenteils eigentlich Nürnberg, sodass in Fürth mit rund 9,9 Prozent zerstörter oder schwer beschädigter Bausubstanz vergleichsweise wenig zerstört wurde – anders als in der zu rund 90 Prozent zerstörten Nürnberger Altstadt. Dadurch blieb die von Gründerzeit, Historismus und Jugendstil geprägte Innenstadt weitgehend erhalten: Mit über 2.000 Baudenkmälern bezeichnet sich Fürth selbst als „Denkmalstadt“, der historische Stadtkern ist als Ensemble nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz geschützt. Für Bauantrag, Nutzungsänderung und Wohnflächenberechnung bedeutet das: Wer hier saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, trifft nahezu immer auf denkmalschutzrechtliche Auflagen – und nicht selten auf Bestandspläne, die die tatsächliche Bausubstanz nach jahrzehntelangen Umbauten nicht mehr zuverlässig abbilden.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Fürth
Für Bauanträge im Fürther Stadtgebiet ist die Bauaufsicht der Stadt Fürth zuständig, auf dem städtischen Serviceportal als „Bauaufsicht, Planannahme und Information“ geführt und organisatorisch dem Referat V – Bauwesen zugeordnet, mit Sitz im Technischen Rathaus in der Hirschenstraße 2. Da Fürth kreisfrei ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr – zu unterscheiden vom eigenständigen, gleichnamigen Landkreis Fürth, der die Stadt umgibt und über eine eigene Bauverwaltung im dortigen Landratsamt verfügt. Wer außerhalb des Fürther Stadtgebiets baut, etwa in einer Landkreisgemeinde, wendet sich an das dortige Bauamt und nicht an die städtische Bauaufsicht.
Die Bauaufsicht nimmt zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr, organisiert als eigener Bereich Denkmalschutz innerhalb derselben Dienststelle. Bauantrag und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) laufen bei einem der über 2.000 Fürther Baudenkmäler oder bei einem Vorhaben innerhalb des als Ensemble geschützten historischen Stadtkerns damit über dieselbe Stelle, ohne dass ein zweites Amt eingebunden werden muss.
Bauordnung und Besonderheiten in Fürth
Rechtsgrundlage ist wie in ganz Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert wurde: Die Genehmigungsfreistellung wurde ausgeweitet, die Regelungen zu Sonderbauten gelockert, die Stellplatzpflicht entfällt seit 1. Oktober 2025 vollständig, und die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Vorbescheiden wurde einheitlich auf vier Jahre festgelegt – der Vorbescheid galt zuvor nur drei Jahre –, ebenso die Möglichkeit zur Verlängerung, die zuvor auf zwei Jahre begrenzt war. Wie in allen bayerischen Kommunen prüft auch die Fürther Bauaufsicht im Einzelfall, ob ein Vorhaben nach Art. 58 BayBO genehmigungsfreigestellt ist, das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO durchläuft oder als Sonderbau dem Vollverfahren nach Art. 60 BayBO unterliegt.
Fürths bauliche Eigenheit liegt in einer für eine deutsche Großstadt ungewöhnlich dicht erhaltenen Bausubstanz des 19. Jahrhunderts: Anders als im mittelalterlich geprägten Regensburg oder im nach 1945 rekonstruierten Würzburg prägen in Fürth vor allem geschlossen erhaltene Gründerzeit-, Historismus- und Jugendstilbauten das Bild, etwa entlang der Königswarterstraße und der Hornschuchpromenade. Der historische Stadtkern rund um Marktplatz, Gustavstraße und Königstraße ist als Ensemble Altstadt nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) geschützt; mit über 2.000 Baudenkmälern nennt sich die Stadt selbst „Denkmalstadt“ und beruft sich dabei auf eine Erhebung von 2004, nach der Fürth mit rund 17,7 Denkmälern je 1.000 Einwohnern die höchste Denkmaldichte aller bayerischen Großstädte aufweise – bundesweit melden allerdings auch andere Städte wie Leipzig oder Heidelberg höhere Werte. Innerhalb des Ensembles ist nach Art. 6 BayDSchG für Veränderungen an Einzeldenkmälern wie auch am geschützten Erscheinungsbild grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich, die von der Bauaufsicht selbst erteilt wird.
Zusätzlich hat die Stadt Teile der Innenstadt seit 2001 förmlich als Sanierungsgebiet nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen. Innerhalb dieses Sanierungsgebiets sind nach § 144 BauGB bestimmte Rechtsvorgänge – etwa Grundstücksverkäufe, die Bestellung von Grundpfandrechten oder Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr – zusätzlich zur Baugenehmigung sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig.
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