Bauantrag in Fürth — eigenständig bei der städtischen Bauaufsicht, unabhängig von Nürnberg

Wer in Fürth baut, reicht seinen Bauantrag bei einer einzigen, eigenständigen Stelle ein: der Bauaufsicht der Stadt Fürth im Referat V – Bauwesen. Weil die beiden Nachbarstädte baulich ineinander übergehen, unterstellen manche Bauherren ihr Vorhaben fälschlich der Nürnberger Bauordnungsbehörde – zuständig ist aber ausnahmslos die Fürther Bauaufsicht selbst, denn Fürth ist eine eigene kreisfreie Stadt mit eigener Verwaltung. Rechtsgrundlage ist wie überall in Bayern die zum 1. Januar 2025 grundlegend reformierte Bayerische Bauordnung (BayBO). Eine Fürther Besonderheit kommt hinzu: Weite Teile der Innenstadt sind als Ensemble nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz geschützt, und seit 2001 gilt dort zusätzlich ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Wer beides von Beginn an mitplant, kommt spürbar zügiger zu einer genehmigungsfähigen Bauvorlage.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Fürth?

Art. 55 BayBO macht die Baugenehmigung zum bayernweiten Regelfall für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Die Art. 57 bis 60 BayBO unterscheiden vier Stufen, zwischen denen die Fürther Bauaufsicht anhand von Gebäudeklasse und Sonderbau-Status wählt:

  • Verfahrensfreie Vorhaben nach festem Katalog (Art. 57 BayBO) – seit der Reform 2025 zählt dazu unter anderem der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, solange Dachform und äußeres Erscheinungsbild unverändert bleiben.
  • Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO): Vollständige Unterlagen gehen bei der Bauaufsicht ein, ein förmlicher Bescheid unterbleibt, sofern innerhalb der Frist kein Einwand erfolgt.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) als bayernweiter Regelweg für die meisten Wohn- und sonstigen Nicht-Sonderbauten.
  • Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO) mit umfassender Prüfung, sobald ein Sonderbau vorliegt; bei bestimmten Sonderbauten wirkt zusätzlich die Regierung von Mittelfranken als obere Bauaufsichtsbehörde mit.
Ensembleschutz und Sanierungsgebiet in der Fürther Innenstadt

Der historische Stadtkern rund um Marktplatz, Gustavstraße und Königstraße ist als Ensemble Altstadt nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz geschützt. Weil die Fürther Bauaufsicht als eigener Bereich zugleich die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahrnimmt, prüft dieselbe Dienststelle sowohl die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit als auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG – ohne den Umweg über ein zweites, externes Amt. Wichtig für die Fristenplanung: Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO befreit nicht automatisch von der Erlaubnispflicht nach dem Denkmalschutzgesetz, sofern das Gebäude im Ensemblebereich liegt. Zusätzlich hat die Stadt Teile der Innenstadt bereits 2001 förmlich als Sanierungsgebiet nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereichs sind nach § 144 BauGB bestimmte Rechtsvorgänge – etwa Grundstücksverkäufe, die Bestellung von Grundpfandrechten oder längerfristige Mietverträge – zusätzlich zur Baugenehmigung sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig, unabhängig davon, welches der vier BayBO-Verfahren im Übrigen greift.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Landesweit identisch geregelt, unterscheiden sich die vier Wege deutlich in Prüftiefe und Bearbeitungsdauer:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57 BayBO)

Ein abschließender Katalog reicht von kleineren Nebenanlagen bis zu bestimmten Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass geltendes Baurecht keine Rolle mehr spielt: Innerhalb des Ensemblebereichs der Fürther Altstadt bleibt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht in jedem Fall bestehen.

Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO)

Für Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, die diesem entsprechen, über eine gesicherte Erschließung verfügen und keinen Sonderbau darstellen, genügt die Einreichung vollständiger Unterlagen; erfolgt innerhalb der Frist kein Einwand, darf gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO)

Der Regelweg für praktisch jedes genehmigungspflichtige Wohnbauvorhaben ohne Sonderbau-Status. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Erschließung; bei Wohngebäuden greift zusätzlich die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten ohne Entscheidung.

Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO)

Sonderbauten wie größere Verkaufs- oder Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe durchlaufen die vollständige Prüfung einschließlich Brandschutz und Standsicherheit, bei ausgewählten Fällen zusätzlich unter Fachaufsicht der Regierung von Mittelfranken.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Fürth braucht

Unabhängig vom gewählten Verfahren verlangt Art. 64 BayBO vollständige, prüffähige Bauvorlagen. Zur Grundausstattung gehören in Fürth:

  • Amtlicher Lageplan

    Auszug aus dem Liegenschaftskataster, den Eigentümer über das städtische Serviceportal anfragen können; hoheitlich geführt wird das Kataster vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Nürnberg, dessen Zuständigkeitsbereich auch das Fürther Stadtgebiet umfasst.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Vorhaben eindeutig darstellen; Detailtiefe und Maßstab richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Baubeschreibung

    Textliche Darstellung von Nutzung, Bauweise und Ausführung, ergänzt um Angaben zu technischen und gewerblichen Anlagen, sofern vorhanden.

  • Denkmalschutzrechtliche Angaben im Ensemblebereich

    Für Vorhaben an einem der über 2.000 Fürther Baudenkmäler oder innerhalb des Ensembles Altstadt fordert die Bauaufsicht zusätzliche Angaben zu Material, Farbgebung und historischem Bestand.

  • Stellplatznachweis nach der Satzung seit Oktober 2025

    Die neue Fürther Stellplatzsatzung setzt seither eine an der staatlichen Garagen- und Stellplatzverordnung orientierte Höchstgrenze; bei Wohnbauvorhaben ab zehn Einheiten lässt sich der Bedarf mit einem Mobilitätskonzept um bis zur Hälfte reduzieren.

Bauanträge in Fürth – Beispiele aus der Praxis

Dachgeschossausbau in einem Gründerzeithaus außerhalb der Altstadt

Bleiben Dachform und Fassade unverändert, ist der Ausbau zu Wohnzwecken seit der BayBO-Reform 2025 verfahrensfrei möglich – anzeigepflichtig bleibt er trotzdem, und außerhalb des Ensemblebereichs entfällt die zusätzliche denkmalschutzrechtliche Prüfung.

Sanierung eines Wohnhauses im Sanierungsgebiet Innenstadt

Neben der eigentlichen Baugenehmigung braucht ein Eigentümerwechsel oder eine langfristige Vermietung hier zusätzlich die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB – unabhängig davon, ob das Gebäude selbst Einzeldenkmal ist.

Mehrfamilienhaus-Neubau mit Mobilitätskonzept

Bei mindestens zehn geplanten Wohneinheiten lässt sich der Stellplatznachweis nach der seit Oktober 2025 geltenden Satzung durch ein Mobilitätskonzept spürbar reduzieren, etwa über Carsharing-Stellplätze oder ein Fahrradabstellkonzept.

Fassadenerneuerung an einem Baudenkmal in der Königswarterstraße

Weil Bauaufsicht und untere Denkmalschutzbehörde in Fürth identisch sind, entscheidet dieselbe Dienststelle über Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis in einem Zug, ohne Abstimmung mit einer zweiten Behörde.

So läuft Ihr Bauantrag in Fürth ab

Der gesetzliche Rahmen der BayBO gilt bayernweit gleich; den Ablauf in Fürth prägen die eigenständige städtische Bauaufsicht und ihre Doppelrolle als Denkmalschutzbehörde:

  1. Gebäudeklasse und Verfahren einordnen

    Zunächst wird geklärt, ob ein Merkmal nach Art. 2 Abs. 4 BayBO einen Sonderbau begründet und welches der vier Verfahren damit zur Anwendung kommt.

  2. Denkmalschutz- und Sanierungsgebietslage prüfen

    Liegt das Grundstück im Ensemble Altstadt, an einem Einzeldenkmal oder im Sanierungsgebiet Innenstadt, werden die zusätzlichen Anforderungen von Beginn an eingeplant.

  3. Bauvorlagen zusammenstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Vorhaben nötigen Nachweise werden nach den Vorgaben der Fürther Bauaufsicht aufbereitet und eingereicht.

  4. Vollständigkeitsprüfung

    Die Bauaufsicht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert bei Lücken gezielt nach, statt die Prüfung erst später ins Stocken geraten zu lassen.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Bei Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung nach drei Monaten ohne Entscheidung als erteilt; im Sanierungsgebiet steht davor zusätzlich die sanierungsrechtliche Genehmigung an.

Was den Preis für einen Bauantrag in Fürth beeinflusst

Einen pauschalen Preis gibt es für einen Bauantrag nicht – zu unterschiedlich sind die Vorhaben, die bei der Fürther Bauaufsicht eingehen. Diese Faktoren bestimmen den tatsächlichen Aufwand:

  • Sonderbau-Status und Verfahrensart

    Ob ein Vorhaben als Sonderbau gilt, entscheidet über verfahrensfreie Leichtigkeit oder die vollständige Prüfung im Baugenehmigungsverfahren – der stärkste Kostentreiber.

  • Lage im Ensemble Altstadt oder an einem Baudenkmal

    Hier kommt die denkmalschutzrechtliche Prüfung als eigener Arbeitsschritt hinzu, geführt von derselben Bauaufsicht, aber mit zusätzlichem Abstimmungsbedarf zu Material und Erscheinungsbild.

  • Lage im Sanierungsgebiet Innenstadt

    Ein Vorhaben braucht dort zusätzlich zur Baugenehmigung eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB, die separat eingeplant werden muss.

  • Umfang des Stellplatznachweises

    Die neue Satzung seit Oktober 2025 kann den Nachweis vereinfachen, insbesondere wenn ein Mobilitätskonzept für größere Wohnbauvorhaben infrage kommt.

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