Energieausweis in Fürth — verbreiteter Sanierungsbedarf trifft auf fünf getrennte Fernwärmenetze

Wie viel Sanierungsbedarf ein Fürther Gebäude tatsächlich hat, hängt stark davon ab, wie viel echte alte Bausubstanz überhaupt steht – und das ist in Fürth ungewöhnlich viel: Mit nur rund 9,9 Prozent Kriegszerstörung blieb die Gründerzeit-, Historismus- und Jugendstilbebauung stadtweit erhalten, nicht bloß in einzelnen Vierteln. Fehlt dort eine spätere Modernisierung, greift für den Energieausweis regelmäßig die zwingende Bedarfsausweispflicht. Auf der Versorgungsseite kommt eine städtische Besonderheit hinzu: Der kommunale Versorger infra fürth speist nicht ein einziges, durchgängiges Fernwärmenetz, sondern fünf voneinander unabhängige Teilnetze an unterschiedlichen Standorten – ob ein Gebäude angeschlossen ist, muss deshalb für jede Adresse gesondert geklärt werden.

Ausweispflicht und Ausweistyp in Fürth

Die grundsätzliche Pflicht regelt bundesweit das Gebäudeenergiegesetz; welcher Ausweistyp erlaubt ist, richtet sich nach Baujahr und Sanierungsstand:

  • Spätestens zur Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen, bei Vertragsabschluss auszuhändigen; § 87 GEG regelt zusätzlich die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige.
  • Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis entfällt, sobald ein Wohngebäude unter 5 Einheiten bleibt, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 liegt und keine Modernisierung auf Wärmeschutzverordnung-1977-Niveau erfolgte – im unsanierten Fürther Altbau ein häufiger Fall.
  • Neubauten benötigen unabhängig von der Zahl ihrer Wohneinheiten grundsätzlich einen Bedarfsausweis.
  • Ein Energieausweis verliert nach zehn Jahren seine Gültigkeit, sofern nicht schon vorher eine bauliche Änderung einen neuen erforderlich macht.
Wo der Denkmalschutz die Modernisierung begrenzt

Über 2.000 Fürther Gebäude gelten als Einzeldenkmal, der historische Stadtkern zusätzlich als Ensemble Altstadt. § 105 GEG erlaubt dort Abweichungen von einzelnen energetischen Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden – die Pflicht zur Ausstellung des Ausweises bleibt davon unberührt. Weil die Fürther Bauaufsicht als eigener Bereich zugleich untere Denkmalschutzbehörde ist, entscheidet dieselbe Stelle darüber, welche Modernisierungsmaßnahme an einer geschützten Gründerzeitfassade überhaupt zulässig wäre. Für Gebäude ohne diesen Schutzstatus steht dagegen meist das volle Maßnahmenspektrum offen – bei einem so breit erhaltenen Altbaubestand trifft das auf einen erheblichen Teil der Stadt zu, nicht nur auf vereinzelte historische Ausnahmen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Fürther Gebäude

Beide Ausweistypen führen zu einer Effizienzklasse, unterscheiden sich aber in der Berechnungsgrundlage:

Bedarfsausweis nach § 81 GEG

Berechnet aus Bauzustand, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik – unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Bei unsanierten Gründerzeithäusern ohne Denkmalstatus steht das volle Maßnahmenspektrum offen.

Verbrauchsausweis nach § 82 GEG

Stützt sich auf witterungsbereinigte Heizenergiedaten der letzten drei Abrechnungsjahre und eignet sich vor allem für bereits sanierte Gebäude mit lückenloser Abrechnungshistorie.

Anbindung an eines der fünf infra-fürth-Netze

Die Teilnetze rund um die Heizwerke Fronmüllerstraße, Dambach, Schwand und Vacher Straße sowie das seit 2020 bestehende Netz im Westwinkel decken jeweils nur bestimmte Stadtteile ab; ein Anschluss wirkt sich über den Primärenergiefaktor günstig auf die Effizienzklasse aus.

Notwendige Angaben für Ihren Fürther Energieausweis

Je nach Ausweistyp werden unterschiedliche Daten benötigt:

  • Gebäudedaten für den Bedarfsausweis

    Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur Heiztechnik; ohne belastbare Unterlagen wird die Gebäudehülle vor Ort erfasst.

  • Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis

    Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte der letzten drei vollen Abrechnungsjahre, möglichst ohne größere Leerstandszeiten.

  • Bauakte aus der Bauregistratur

    Fehlen Baujahr oder Bauteilangaben, hilft die Bauregistratur im Tiefbauamt weiter – bei über hundert Jahre alten Häusern zeigt sie aber häufig nur den Ursprungszustand.

  • Statusnachweis bei Einzeldenkmälern und im Ensemble

    Vorab wird geklärt, welche energetischen Anforderungen bei einem der über 2.000 Baudenkmäler oder im Ensemble Altstadt abweichend geregelt werden können.

Energieausweise in Fürth – aus der Praxis

Unsaniertes Gründerzeithaus ohne Denkmalschutz

Weniger als fünf Einheiten, Bauantrag deutlich vor 1977, keine Modernisierung – hier greift die Bedarfsausweispflicht bei vollem Maßnahmenspektrum.

Einzeldenkmal an der Königswarterstraße

Die Bedarfsausweispflicht bleibt bestehen, doch die Modernisierungsempfehlungen konzentrieren sich auf Anlagentechnik statt auf sichtbare Außendämmung.

Sanierte Wohnung im Fernwärmegebiet Westwinkel

Mit vorliegender Abrechnungshistorie lässt sich meist ein Verbrauchsausweis mit spürbarem Fernwärme-Bonus erstellen.

Neubauwohnung außerhalb der Altstadt

Unabhängig von der Einheitenzahl ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen, meist mit deutlich besserer Effizienzklasse als im umliegenden Altbaubestand.

So läuft Ihr Fürther Energieausweis ab

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Fürth liegt der Schwerpunkt auf der frühen Klärung, ob ein Gebäude zum breiten Altbaubestand zählt und welche Zusatzfragen bestehen:

  1. Gebäudedaten aufnehmen

    Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Gebäudetyp und gegebenenfalls Denkmalstatus ergeben, ob Wahlfreiheit besteht oder der Bedarfsausweis zwingend ist.

  2. Ausweistyp festlegen

    Bei bestehender Wahlfreiheit entscheidet vor allem, ob belastbare Verbrauchs- oder Fernwärmedaten der letzten drei Jahre vorliegen.

  3. Datengrundlage beschaffen

    Für den Bedarfsausweis werden vorhandene Pläne ausgewertet oder vor Ort erfasst, für den Verbrauchsausweis die Abrechnungsdaten zusammengestellt.

  4. Berechnung und Modernisierungsempfehlungen

    Aus den Daten wird die Effizienzklasse ermittelt; bei Denkmälern werden nur mit den Auflagen vereinbare Maßnahmen benannt.

  5. Ausweis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen nach § 87 GEG vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Was den Aufwand eines Fürther Energieausweises beeinflusst

Wie viel Aufwand entsteht, hängt stärker vom konkreten Gebäude als von einer pauschalen Regel ab:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

    Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist dadurch aufwendiger.

  • Denkmal- und Ensemblevorgaben

    Bei Einzeldenkmälern oder Gebäuden im Ensemble Altstadt müssen mögliche Empfehlungen erst mit den Auflagen abgeglichen werden.

  • Zuordnung zu einem der fünf Fernwärmenetze

    Weil infra fürth mehrere getrennte Netze betreibt, muss vorab geklärt werden, ob und über welches ein Gebäude versorgt wird.

  • Gebäudegröße und Zahl der Einheiten

    Ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlich sanierten Wohnungen verlangt mehr Erfassungsaufwand als eine einzelne Eigentumswohnung.

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