Bauzeichnung in Fürth — reich gegliederte Altbaufassaden treffen auf eine Behörde für Bauordnung und Denkmalpflege

Zwei Dinge treffen in Fürth aufeinander, wenn eine Bauzeichnung entsteht: eine Behörde, die für das gesamte, eigenständige Stadtgebiet zuständig ist, und ein Baubestand, der wegen der geringen Kriegszerstörung von rund 9,9 Prozent ungewöhnlich reich an Gründerzeit- und Jugendstildetails geblieben ist. Formal richten sich Grundriss, Schnitt und Ansicht überall in Bayern nach derselben Bauvorlagenverordnung (BauVorlV); wer aber ein Baudenkmal mit Erkern, Gesimsen oder Stuckfassade zeichnet, braucht mehr Einzelmaße als bei einem schlichten Neubau. Praktisch bedeutet das für Fürth: Die Bauaufsicht im Referat V – Bauwesen nimmt denselben Plansatz sowohl bauordnungsrechtlich als auch denkmalpflegerisch ab, weil sie beide Aufgaben in einer Dienststelle vereint.

Was eine Bauzeichnung für die Fürther Bauaufsicht leisten muss

Drei Punkte entscheiden bayernweit, ob eine Zeichnung als vollständige Bauvorlage durchgeht – in Fürth kommt regelmäßig ein vierter hinzu:

  • Maßstabstreue: 1:100 als Untergrenze für Bauzeichnungen, 1:1000 für den Lageplan; größer wird gezeichnet, sobald eine geforderte Eintragung es verlangt.
  • Einheitliche Symbolik: Bauteile und Nutzungen müssen sich anhand der Zeichen und Farben aus Anlage 1 BauVorlV eindeutig zuordnen lassen, unabhängig vom Zeichner.
  • Verantwortlichkeit: Die bauvorlageberechtigte Person nach Art. 61 BayBO muss aus der Zeichnung hervorgehen.
  • In Fürth zusätzlich: Bei einem Baudenkmal oder im Ensemble Altstadt verlangt dieselbe Bauaufsicht als untere Denkmalschutzbehörde ergänzende Angaben zu Material, Farbton und historischer Bausubstanz.
Warum Fürther Altbau-Zeichnungen aufwendiger ausfallen

Die Bauvorlagenverordnung selbst unterscheidet nicht zwischen Stadttypen – ihre Anforderungen sind seit 2007 bayernweit identisch. Was sich unterscheidet, ist der Zeichenaufwand, den ein konkretes Gebäude verlangt: Weil Fürth mit rund 9,9 Prozent Kriegszerstörung einen breiten Bestand an original erhaltener Gründerzeit- und Jugendstilarchitektur bewahrt hat, tragen viele Fassaden Erker, umlaufende Gesimse, Balkone und plastischen Stuckdekor – jedes dieser Elemente braucht eine eigene Maßangabe, die eine glatte Wandfläche nicht kennt. Für die Prüfung selbst zahlt sich die Doppelrolle der Fürther Bauaufsicht aus: Weil dieselbe Dienststelle sowohl nach der Bauvorlagenverordnung als auch als untere Denkmalschutzbehörde entscheidet, muss ein aufwendig gezeichneter Plansatz nicht zusätzlich mit einem externen Amt abgestimmt werden, bevor er als vollständig gilt.

Zwei Wege zum vollständigen Plansatz

Ob ein Neubau oder ein Bestandsgebäude gezeichnet wird, verändert die Reihenfolge der Arbeitsschritte:

Neubauplanung aus einem Guss

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus derselben Planung, sodass Maße und Bauteile von Anfang an zueinander passen und selten nachträglich korrigiert werden müssen.

Bestandsaufnahme mit vorgeschalteter Statusklärung

Vor dem Zeichnen klärt sich, ob ein Baudenkmal- oder Ensemblestatus vorliegt – erst danach steht fest, welche zusätzlichen Angaben zu Material und Bestand in denselben Plansatz einfließen müssen.

Bestandteile eines vollständigen Plansatzes

Eine isolierte Einzelzeichnung reicht der Fürther Bauaufsicht nicht aus:

  • Geschossweise Grundrisse mit durchgehender Bemaßung

    Im vorgeschriebenen Mindestmaßstab, versehen mit den einheitlichen Symbolen nach Anlage 1 BauVorlV.

  • Ein zum Grundriss stimmiger Schnitt- und Ansichtssatz

    Maße und Bauteile müssen über alle Teilzeichnungen hinweg übereinstimmen – jede Abweichung führt zu Rückfragen bei der Prüfung.

  • Zusatzangaben bei geschützter Bausubstanz

    An einem der über 2.000 Baudenkmäler oder im Ensemble Altstadt ergänzt die Bauaufsicht die Prüfung um Material- und Farbangaben zur historischen Fassadengliederung.

Bauzeichnungen für Fürther Vorhaben – aus der Praxis

Neubau außerhalb der historischen Innenstadt

Ohne Denkmal- oder Ensemblebezug entsteht der Plansatz allein nach den formalen Mindestanforderungen der Bauvorlagenverordnung – ohne zusätzliche Material- oder Farbangaben.

Dachgeschossausbau an einem Baudenkmal in der Königstraße

Die Zeichnungen trennen bestehende von neu geplanten Bauteilen eindeutig und weisen zusätzlich die geplanten Fassadenmaterialien nach – geprüft von derselben Stelle, die auch die übrige Bauvorlage bewertet.

Anbau an ein reich gegliedertes Jugendstilhaus

Selbst ein vergleichsweise kleines Vorhaben verlangt den vollständigen Plansatz; die vorhandene Fassadengliederung mit Erker und Balkon fließt zusätzlich in Ansicht und Schnitt ein.

Vom Bestand zum einreichfertigen Plansatz

Mehrere Stationen führen zur vollständigen Bauzeichnung für Fürth:

  1. Bestand und Schutzstatus klären

    Eine Bauregistratur-Akte oder ein eigenes Aufmaß liefert die Grundlage; parallel klärt sich, ob Baudenkmal- oder Ensemblestatus zusätzliche Angaben verlangt.

  2. Grundrisse im Mindestmaßstab zeichnen

    Vollständig bemaßt und mit allen nach Anlage 1 BauVorlV vorgeschriebenen Pflichtangaben.

  3. Schnitte und Ansichten daran ausrichten

    Sie übernehmen dieselben Maße und Bauteile, damit der gesamte Satz widerspruchsfrei bleibt.

  4. Denkmalpflegerische Zusatzangaben integrieren

    Bei Bedarf werden Material- und Farbangaben direkt Teil desselben Plansatzes statt gesondert nachgereicht zu werden.

  5. Einreichung im Referat V – Bauwesen

    Gemeinsam mit Lageplan und Baubeschreibung geht der vollständige Satz an die zentral zuständige Fürther Bauaufsicht.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Fürth beeinflusst

Vier Punkte bestimmen den Aufwand für Ihren Fürther Plansatz:

  • Fassadengliederung des Gebäudes

    Erker, Balkone und Stuckelemente verlangen deutlich mehr Zeichenaufwand als eine glatte, schlichte Wandfläche.

  • Denkmal- oder Ensemblestatus

    Zusätzliche Material- und Farbangaben kosten Zeichenzeit, sparen aber den Umweg über eine zweite, externe Prüfstelle.

  • Umfang und Geschosszahl des Vorhabens

    Mehr Ebenen und verschachtelte Bauteile bedeuten mehr Einzelzeichnungen innerhalb desselben Plansatzes.

  • Verfügbarkeit brauchbarer Bestandsunterlagen

    Fehlt eine passende Registratur-Akte oder passt sie nach Umbauten nicht mehr zum heutigen Zustand, kommt vorher ein Aufmaß-Termin hinzu.

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