Planprofi24 in Erlangen
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Erlangen ist mit rund 121.650 Einwohnerinnen und Einwohnern kreisfreie Stadt in Mittelfranken – umgeben vom, aber verwaltungsrechtlich getrennt vom gleichnamigen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Anders als fast jede andere bayerische Großstadt blieb Erlangen im Zweiten Weltkrieg nahezu unversehrt: Luftangriffe trafen 1942/43 lediglich Siedlungen am Stadtrand, und als amerikanische Truppen am 16. April 1945 vor der Stadt standen, übergaben Oberstleutnant Werner Lorleberg und Oberbürgermeister Dr. Herbert Ohly Erlangen kampflos, um einen Häuserkampf in der mit Flüchtlingen, Zwangsarbeitern und Verwundeten hoffnungslos überfüllten Stadt zu verhindern – nach zeitgeschichtlichen Aufzeichnungen war Erlangen mit zwölf Reservelazaretten, den zehn Kliniken der Universität und der Heil- und Pflegeanstalt zu diesem Zeitpunkt faktisch eine einzige Lazarettstadt für schätzungsweise rund 7.000 Kranke und Verwundete. Verschont blieb dadurch nicht nur die mittelalterliche Altstadt, sondern auch die 1686 von Markgraf Christian Ernst für rund 1.500 aus Frankreich geflüchtete Hugenotten gegründete Neustadt: Der streng rechtwinklige barocke Grundriss ist bis heute als Ensemble Altstadt/Neustadt Erlangen geschützt und gilt als von besonderer Bedeutung, weil vergleichbar angelegte Barockstädte wie Potsdam, Karlsruhe, Mannheim oder die Dresdner Neustadt im Krieg zerstört wurden.
Wirtschaftlich und wissenschaftlich ist Erlangen heute von zwei Ankern geprägt: der 1743 von Markgraf Friedrich III. von Brandenburg-Bayreuth gegründeten Friedrich-Alexander-Universität mit rund 38.600 Studierenden im Wintersemester 2025/26, und dem nach Konzernangaben weltweit größten Standort von Siemens mit rund 25.000 Beschäftigten in der Stadt, zu dem seit Oktober 2018 auch die eigene Unternehmenszentrale von Siemens Healthineers zählt. Diese Kombination aus wachsendem Universitätsbetrieb und andauernder Konzernbautätigkeit auf nur rund 77 Quadratkilometern Stadtfläche sorgt für hohen Umbau-, Erweiterungs- und Nutzungsänderungsbedarf – während zugleich große Teile der historischen Altstadt und Neustadt dem Ensembleschutz unterliegen und Bestandspläne aus jahrzehntelangen Umbauten nicht immer den heutigen Grundriss widerspiegeln.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Erlangen
Für Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen im gesamten Stadtgebiet ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen zuständig, organisatorisch Teil des Referats VI – Planen und Bauen, mit Sitz in der Gebbertstraße 1. Da Erlangen kreisfrei ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr – zu unterscheiden vom umliegenden Landkreis Erlangen-Höchstadt, der die Stadt zwar umschließt, verwaltungsrechtlich aber eigenständig ist und über ein eigenes Bauamt im Landratsamt verfügt. Für die Erstberatung, ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, bietet das Amt sowohl eine Bauberatung per E-Mail als auch Videosprechstunden an; persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ebenfalls in der Gebbertstraße 1 erreichbar ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Erlangen. Sie berät Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern zu Sanierungsmethoden, Genehmigungsverfahren und Fördermöglichkeiten und erteilt bei Vorhaben an einem Einzeldenkmal oder innerhalb des geschützten Ensembles Altstadt/Neustadt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG – bei unterlassenen Erhaltungsmaßnahmen kann sie entsprechende Maßnahmen auch anordnen. Wer in der Altstadt oder der barocken Neustadt baut, saniert oder die Nutzung ändert, sollte deshalb frühzeitig klären, ob neben der Baugenehmigung zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Bauordnung und Besonderheiten in Erlangen
Rechtsgrundlage ist die Bayerische Bauordnung (BayBO). Zum 1. Januar 2025 trat eine grundlegende Reform in Kraft: Sie weitete die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO aus, vereinfachte die Vorschriften für Sonderbauten, hob die Stellplatzpflicht zum 1. Oktober 2025 vollständig auf und vereinheitlichte die Geltungsdauer von Baugenehmigung und Vorbescheid auf vier Jahre. Neu ist außerdem eine Anzeigepflicht für verfahrensfreie Vorhaben: Wer seit dem 1. Januar 2025 ohne förmliches Genehmigungsverfahren baut, muss dies dem Bauaufsichtsamt spätestens 14 Tage vor Baubeginn oder Nutzungsaufnahme in Textform anzeigen.
Erlangens bauliche Eigenheit liegt im geschützten Ensemble Altstadt/Neustadt: Weil sowohl der mittelalterliche Kern als auch die 1686 gegründete barocke Hugenotten-Neustadt den Zweiten Weltkrieg nahezu unbeschadet überstanden, bildet die Innenstadt bis heute einen zusammenhängenden, historisch geschlossenen Grundriss – Veränderungen an Gebäuden innerhalb des Ensembles oder an einem Einzeldenkmal benötigen zusätzlich zur Baugenehmigung die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Für Teile der Innenstadt kommt eine weitere Regelungsebene hinzu: Die Stadt hat die Bereiche Nördliche Altstadt sowie Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz förmlich als Sanierungsgebiete festgelegt und fördert sie seit dem Programmjahr 2020 über das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt. Innerhalb dieser Gebiete sind nach § 144 Baugesetzbuch bestimmte Rechtsvorgänge – etwa Grundstücksverkäufe oder langfristige Mietverträge – zusätzlich zur Baugenehmigung sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig.
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