Energieausweis in Erlangen — vom unsanierten Barockbau bis zum Fernwärme-Neubau korrekt eingestuft

Erlangens Gebäudebestand reicht vom unsanierten barocken Bürgerhaus in der 1686 gegründeten Hugenotten-Neustadt bis zum modernen, oft an das städtische Fernwärmenetz angeschlossenen Neubau am Siemens Campus oder im Röthelheimpark. Welcher Energieausweis zulässig ist und wie das Ergebnis ausfällt, hängt stark davon ab, in welche dieser Kategorien Ihr Gebäude fällt – und ob es innerhalb des geschützten Ensembles Altstadt/Neustadt liegt, wo energetische Nachrüstungen an die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde gebunden sind.

Wann Sie in Erlangen einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht selbst ist bundeseinheitlich im Gebäudeenergiegesetz geregelt; welcher Ausweistyp infrage kommt, hängt vom Erlanger Baubestand ab:

  • Verkauf, Vermietung und Verpachtung: Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen, bei Abschluss auszuhändigen (§ 80 GEG). Für Immobilienanzeigen schreibt § 87 GEG bestimmte Pflichtangaben vor.
  • Bedarfsausweis-Pflicht ohne Wahlmöglichkeit: Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, das nie auf Wärmeschutzverordnung-1977-Niveau modernisiert wurde, braucht zwingend einen Bedarfsausweis – im Barock- und Altstadtbestand keine Seltenheit.
  • Wahlfreiheit in allen übrigen Fällen: Bei mindestens 5 Wohneinheiten oder einem Bauantrag ab dem 1. November 1977 kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
  • Neubau: Für neu errichtete Gebäude, etwa am Siemens Campus oder im Röthelheimpark, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen, unabhängig von der Einheitenzahl.
  • Gültigkeit: Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung.
Denkmalschutz im Ensemble Altstadt/Neustadt

§ 105 GEG erlaubt Abweichungen von einzelnen energetischen Anforderungen für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wenn deren Substanz oder äußeres Erscheinungsbild beeinträchtigt würde – die Ausnahme gilt kraft Gesetzes, ein gesondertes Antragsverfahren ist dafür nicht vorgesehen. Das befreit aber nicht pauschal von der Energieausweispflicht selbst. Im geschützten Ensemble Altstadt/Neustadt Erlangen, dessen streng rechtwinkliges Neustadt-Raster und mittelalterliche Altstadt beide den Zweiten Weltkrieg nahezu unbeschadet überstanden, trifft das häufig auf Fassaden, bei denen eine nachträgliche Außendämmung kaum genehmigungsfähig ist; jede Veränderung braucht zudem die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Gebbertstraße 1. In der Praxis wird deshalb häufig auf Innendämmung oder eine optimierte Anlagentechnik ausgewichen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Erlanger Gebäude

Beide Ausweistypen führen zu einer Effizienzklasse, unterscheiden sich aber grundlegend in der Berechnungsgrundlage:

Bedarfsausweis (§ 81 GEG)

Rechnet den theoretischen Energiebedarf aus Bauzustand, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik. Für unsanierte Barock- und Altstadthäuser mit massivem Mauerwerk und älterer Heiztechnik ist er ohnehin Pflicht und zeigt zugleich, welche Modernisierungsmaßnahme welchen Effekt hätte.

Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)

Wertet die witterungsbereinigten Heizenergieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate aus. Er ist meist günstiger, setzt aber lückenlose Abrechnungsdaten voraus – ein typischer Fall bei sanierten Mietwohnungen mit durchgehender Mietgeschichte und Fernwärmeabrechnung.

Besonderheit Fernwärme der Erlanger Stadtwerke

Die ESTW betreiben ein Fernwärmenetz von über 100 Kilometern Länge mit mehr als 1.660 angeschlossenen Wohneinheiten, Institutionen und Unternehmen; rund 87 Prozent der Wärme werden am eigenen Kraftwerk an der Äußere-Brucker-Straße erzeugt. Der Primärenergiefaktor der Fernwärme geht in die Berechnung ein und kann die ausgewiesene Effizienzklasse gegenüber einer Wohnung mit eigener Gasheizung spürbar anheben. Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz die Stadt zu einer kommunalen Wärmeplanung, die für Erlangen inzwischen beschlossen ist und den weiteren Ausbau der Fernwärme steuert.

Welche Unterlagen Ihr Erlanger Energieausweis braucht

Je nach Ausweistyp werden unterschiedliche Angaben benötigt:

  • Gebäudedaten für den Bedarfsausweis

    Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur vorhandenen Heiz- und Warmwassertechnik. Liegen keine belastbaren Bestandsunterlagen vor, wird die Gebäudehülle vor Ort erfasst.

  • Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis

    Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte der letzten drei vollen Abrechnungsjahre, möglichst ohne größere Leerstandszeiten.

  • Bauakte des Stadtarchivs

    Fehlen Baujahr oder Bauteilangaben, verwaltet das Stadtarchiv Erlangen die städtischen Bauakten. Einsicht erhalten nur Eigentümer oder Bevollmächtigte nach Terminvereinbarung.

  • Nachweis bei Baudenkmälern

    Bei denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäuden ist zusätzlich zu klären, welche Abweichungen von energetischen Anforderungen im konkreten Fall greifen – abgestimmt mit den vorhandenen Denkmalschutzauflagen.

Energieausweise in Erlangen – Beispiele aus der Praxis

Unsaniertes Barockhaus in der Hugenotten-Neustadt

Weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag weit vor 1977, nie grundlegend modernisiert – der Bedarfsausweis ist hier zwingend vorgeschrieben. Eine nachträgliche Außendämmung scheidet wegen der geschützten Fassade praktisch aus.

Sanierte Mietwohnung mit Fernwärmeanschluss

Durchgehende Verbrauchsdaten liegen vor, das Gebäude ist an das ESTW-Netz angeschlossen. Ein Verbrauchsausweis lässt sich hier meist ohne Vor-Ort-Termin erstellen; der Fernwärmeanschluss wirkt sich günstig auf die Effizienzklasse aus.

Neubau am Siemens Campus

Für einen Neubau ist unabhängig von der Zahl der Einheiten ein Bedarfsausweis auszustellen. Wegen der Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien fällt die Effizienzklasse hier deutlich besser aus als im Altbestand.

Wohn- und Geschäftshaus in der Altstadt

Bei gemischter Nutzung – Laden im Erdgeschoss, Wohnungen darüber – sind die Nutzungseinheiten für den Energieausweis getrennt zu betrachten.

So läuft Ihr Energieausweis in Erlangen ab

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Erlangen liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob Denkmalschutz eine Rolle spielt und ob ein Fernwärmeanschluss besteht:

  1. Gebäudedaten aufnehmen

    Baujahr, Wohneinheiten, Gebäudetyp und – sofern relevant – Denkmalschutzstatus werden erfasst.

  2. Ausweistyp festlegen

    Bei Wahlfreiheit entscheidet vor allem die Verfügbarkeit belastbarer Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.

  3. Datengrundlage beschaffen

    Für den Bedarfsausweis werden vorhandene Baupläne ausgewertet oder vor Ort erfasst; für den Verbrauchsausweis werden die Abrechnungsdaten zusammengestellt, gegebenenfalls einschließlich der ESTW-Fernwärmeabrechnung.

  4. Berechnung und Modernisierungsempfehlungen

    Aus den Daten wird die Effizienzklasse ermittelt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden nur Maßnahmen benannt, die mit den Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde vereinbar sind.

  5. Ausweis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 87 GEG.

Was den Aufwand eines Energieausweises in Erlangen beeinflusst

Wie viel Aufwand ein Energieausweis macht, hängt stärker vom Gebäude als von einer pauschalen Regel ab:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

    Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Erfassung der Gebäudehülle und ist damit aufwendiger als der Verbrauchsausweis.

  • Verfügbarkeit der Datengrundlage

    Liegen Baupläne oder lückenlose Verbrauchsdaten vor, verkürzt das den Aufwand. Fehlen sie, kommen Aktenanfrage beim Stadtarchiv oder ein Vor-Ort-Termin hinzu.

  • Denkmalschutz im Ensemble

    Bei geschützten Gebäuden müssen mögliche Abweichungen von Anforderungen mit den vorhandenen Auflagen abgeglichen werden.

  • Umfang der Modernisierungsempfehlungen

    Ob eine knappe Standardempfehlung genügt oder eine detaillierte Maßnahmenliste gewünscht ist, wirkt sich auf den Bearbeitungsaufwand aus.

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