Bemaßte Ansichten in Erlangen — Fassaden im strengen Barockraster der Hugenotten-Neustadt
Eine bemaßte Ansicht reduziert ein Gebäude auf das, was von der Straße aus sichtbar ist: Fassadenfläche, Fensteröffnungen, Trauf- und Firstlinie, jeweils mit eigenem Maß versehen. In Erlangen trifft diese Aufgabe auf zwei sehr unterschiedliche historische Stadtstrukturen: die 1686 von Markgraf Christian Ernst für rund 1.500 geflüchtete Hugenotten gegründete Neustadt mit ihrem streng rechtwinkligen, schachbrettartigen Straßenraster und niedrigen, einheitlich gestalteten Fassaden in geraden Zeilen – und die organisch gewachsene, mittelalterliche Altstadt mit unregelmäßigeren Baufluchten. Beide bilden gemeinsam das geschützte Ensemble Altstadt/Neustadt Erlangen, weil die Stadt 1945 kampflos übergeben wurde und dadurch nahezu unzerstört blieb. Gerade die strenge Regelmäßigkeit der Neustadt bedeutet für eine Ansicht: Schon kleine Abweichungen von der einheitlichen Fassadenlinie fallen gegen das gleichförmige Straßenbild deutlich stärker auf als in einer unregelmäßig gewachsenen Altstadt. Wer hier plant, sollte deshalb von Beginn an wissen, ob und in welcher Form die Untere Denkmalschutzbehörde in die Prüfung einbezogen werden muss.
- Was eine Ansicht für Erlangen zeigen muss
- Neustadt-Raster oder gewachsene Altstadt – zwei Ausgangslagen
- Was zu einer vollständigen Ansicht in Erlangen gehört
- Bemaßte Ansichten in Erlangen – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihre Ansicht für Erlangen
- Was den Preis für eine Ansicht in Erlangen beeinflusst
Was eine Ansicht für Erlangen zeigen muss
Die Bayerische Bauvorlagenverordnung stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Anders als bei einer organisch gewachsenen Altstadt mit ohnehin uneinheitlichen Fassaden ist die Hugenotten-Neustadt als planmäßige Barockstadt mit bewusst einheitlicher, niedriger Bebauung in geraden Straßenzeilen angelegt. Diese Regelmäßigkeit ist gerade deshalb von besonderer Bedeutung, weil vergleichbar angelegte Barockstädte wie Potsdam, Karlsruhe, Mannheim oder die Dresdner Neustadt im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden – Erlangens Neustadt zählt zu den wenigen noch vollständig erhaltenen Beispielen dieser Stadtplanung. Für eine Ansicht bedeutet das: Jede Veränderung an Höhe, Fassadenmaterial oder Fensterteilung muss gegen das einheitliche Straßenbild geprüft werden, und die Untere Denkmalschutzbehörde in der Gebbertstraße 1 erteilt die dafür nötige Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG zusätzlich zur baurechtlichen Prüfung.
Neustadt-Raster oder gewachsene Altstadt – zwei Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, hängt auch davon ab, in welchem Teil des Ensembles das Gebäude liegt:
Fassade im regelmäßigen Neustadt-Raster
Höhe, Traufkante und Fensterteilung orientieren sich an der einheitlichen Zeilenbebauung der Nachbargebäude – die Ansicht muss diese Einordnung nachvollziehbar zeigen.
Fassade in der gewachsenen Altstadt
Unregelmäßigere Baufluchten und individuellere Fassadengestaltung verlangen eine sorgfältige Einzelaufnahme, meist per Aufmaß vor Ort.
Fassade außerhalb des Ensembles
Ohne Bindung an den Ensembleschutz genügt die bemaßte Darstellung nach den formalen Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Erlangen gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Nachweis der Lage im Ensemble oder Sanierungsgebiet
Sofern das Gebäude im Ensemble Altstadt/Neustadt oder in einem der beiden Sanierungsgebiete liegt, wird dies bei der Darstellung der Fassade mitberücksichtigt.
Bemaßte Ansichten in Erlangen – Beispiele aus der Praxis
Fenstertausch an einem Bürgerhaus in der Neustadt
Neue Fensteröffnungen müssen in der Ansicht mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden, damit die Untere Denkmalschutzbehörde die Vereinbarkeit mit der einheitlichen Straßenzeile prüfen kann.
Dachgaube an einem Altstadthaus
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
Fassadensanierung im Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt
Neben der Ansicht selbst ist hier zusätzlich zu prüfen, ob der geplante Rechtsvorgang der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB bedarf.
Balkonanbau an einem Gebäude außerhalb des Ensembles
Ohne Ensemblebindung genügt die bemaßte Darstellung nach den formalen Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung.
Neue Bürofassade am Siemens Campus
Die Ansicht entsteht direkt aus der Neubauplanung, ohne Rücksicht auf historische Fassadenvorgaben, wie sie im Ensemble Altstadt/Neustadt gelten.
So entsteht Ihre Ansicht für Erlangen
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Lage zu Ensemble und Sanierungsgebiet klären
Welche Fassadenseiten betroffen sind und ob das Gebäude im geschützten Ensemble oder einem Sanierungsgebiet liegt.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Bauakte des Stadtarchivs oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bayerischen Bauvorlagenverordnung.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.
- Bei Bedarf mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen
Im Ensemble oder an einem Einzeldenkmal erfolgt die Abstimmung über die Gebbertstraße 1, bevor der Plansatz eingereicht wird.
Was den Preis für eine Ansicht in Erlangen beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.
- Lage im Ensemble Altstadt/Neustadt
Fassaden im geschützten Ensemble verlangen zusätzliche Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
- Neustadt-Raster oder gewachsene Altstadt
Die regelmäßige Neustadt-Zeilenbebauung ist oft unkomplizierter zu erfassen als eine unregelmäßige Altstadtfassade.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
- Abstimmungsbedarf mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
Bei Einzeldenkmälern oder besonders sensiblen Fassaden im Ensemble kann eine zusätzliche Rückkopplung mit der Behörde nötig werden, bevor der Plansatz final steht.
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