Grundrisse in Erlangen — vom barocken Bürgerhaus bis zum Siemens-Campus-Neubau bemaßt erfasst

Erlangens Wohnungsbestand ist ungewöhnlich zweigeteilt: Auf der einen Seite die 1686 gegründete barocke Hugenotten-Neustadt mit ihrem strengen, schachbrettartigen Straßenraster und niedrigen, meist zwei- bis dreigeschossigen Häusern in geraden Zeilen – auf der anderen Seite große, junge Stadtquartiere wie der seit 2017 entstehende Siemens Campus und der auf einem ehemaligen US-Kasernengelände errichtete Röthelheimpark. Dazwischen liegt die organisch gewachsene mittelalterliche Altstadt. Weil Erlangen 1945 kampflos übergeben wurde und dadurch kaum zerstört wurde, ist die Ausgangslage für einen Grundriss hier eine andere als in den meisten deutschen Großstädten: Bauakten sind seltener kriegsbedingt lückenhaft, dafür haben viele Barockhäuser über Jahrhunderte hinweg mehrfach den Eigentümer und die Nutzung gewechselt, ohne dass jede Änderung im amtlichen Plan nachgezogen wurde.

Wann Sie in Erlangen einen neuen Grundriss brauchen

Ein Grundriss ist in Erlangen keine genehmigungspflichtige Leistung, aber in mehreren wiederkehrenden Situationen unverzichtbar:

  • Verkauf und Finanzierung: Bank und Notar verlangen einen aktuellen, bemaßten Plan – eine alte Bauakten-Kopie reicht selten, wenn seither umgebaut wurde.
  • Fehlende oder unvollständige Bauakte: Gerade bei mehrfach umgebauten Barockhäusern in der Neustadt sind Bauakten trotz insgesamt guter Erhaltungslage nicht immer lückenlos aktuell.
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Wer eine Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum aufteilen will, braucht einen maßstäblichen Aufteilungsplan als Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Nachträglicher Dachgeschossausbau: Ist der Ausbau ohne zugehörige Fortschreibung der Bauakte erfolgt, existiert dafür oft kein aktueller Plan.
  • Anmeldung nach der Zweckentfremdungssatzung: Wer Wohnraum teilweise gewerblich oder als Ferienwohnung nutzen will, muss der Stadt eine Grundrissskizze mit Raumnutzung und Flächenangabe vorlegen.
Der Grundriss als Nachweis nach der Zweckentfremdungssatzung

Nach der seit dem 7. Februar 2020 geltenden Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Erlangen liegt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum zu mehr als der Hälfte seiner Fläche gewerblich oder beruflich genutzt oder länger als acht Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet wird. Diese Flächengrenze lässt sich in der Praxis nur anhand eines Grundrisses mit Raumnutzung und Flächenangabe belegen. Wer die Quote unterschreiten und ohne gesonderte Genehmigung auskommen möchte, braucht deshalb einen belastbaren, nachvollziehbaren Grundriss – nicht nur eine grobe Skizze.

Woher Ihr Erlanger Grundriss stammt

Je nach Datenlage und Gebäudetyp kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der Bauakte des Stadtarchivs

Existiert eine verwertbare, mit dem heutigen Bestand übereinstimmende Bauakte, lässt sich der Grundriss daraus ableiten und bei Bedarf neu bemaßen. Für die Einsicht ist ein Termin mit Nachweis der Berechtigung erforderlich.

Per Aufmaß vor Ort

Fehlt eine verwertbare Bauakte oder weicht sie vom tatsächlichen Zustand ab, wird das Gebäude vor Ort vermessen. Gerade bei mehrfach umgebauten Neustadt-Häusern ist das häufig der zuverlässigere Weg.

Aus vorhandenen digitalen Plänen

Bei jüngeren Neubauten, etwa am Siemens Campus oder im Röthelheimpark, liegen die Bauunterlagen meist von Beginn an digital vor und lassen sich direkt weiterverwenden.

Welche Unterlagen für Ihren Erlanger Grundriss hilfreich sind

Je nachdem, welcher Weg zum Ziel führt, sind unterschiedliche Unterlagen relevant:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis

    Für die Akteneinsicht beim Stadtarchiv Erlangen werden Personalausweis und ein Nachweis der Berechtigung – Eigentum oder Vollmacht – verlangt; die Einsicht erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Vorhandene alte Pläne oder Skizzen

    Selbst unvollständige oder veraltete Pläne sind hilfreich, um die grundsätzliche Raumaufteilung nachzuvollziehen, bevor vor Ort nachgemessen wird.

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan

    Bei Eigentumswohnungen zeigt der bestehende Aufteilungsplan, welche Räume zum Sondereigentum gehören.

  • Angaben zur aktuellen Nutzung

    Bei gemischt genutzten Gebäuden oder für eine Meldung nach der Zweckentfremdungssatzung wird zusätzlich erfasst, welche Räume wie genutzt werden.

Grundrisse in Erlangen – Beispiele aus der Praxis

Barockes Bürgerhaus in der Hugenotten-Neustadt

Trotz des regelmäßigen Straßenrasters weicht der heutige Innenausbau nach Jahrzehnten wechselnder Nutzung oft vom historischen Grundriss ab – ein Aufmaß vor Ort erfasst den tatsächlichen Zuschnitt.

Neubauwohnung am Siemens Campus

Für Wohnungen in neu errichteten Gebäuden liegen die Pläne meist bereits digital vor und lassen sich unmittelbar für die Grundrisserstellung weiterverwenden.

Nachträglicher Dachgeschossausbau in der Altstadt

Wurde ein Dachgeschoss ausgebaut, ohne dass die Bauakte entsprechend fortgeschrieben wurde, existiert dafür oft kein aktueller Plan – der Grundriss wird anhand des heutigen Bestands neu erstellt.

Teilvermietung einer Wohnung als Gästezimmer

Wer weniger als die Hälfte der eigenen Wohnung gewerblich nutzen oder kurzzeitig vermieten möchte, braucht für den Nachweis gegenüber der Stadt einen Grundriss mit Raumnutzung und Flächenangabe.

So läuft Ihr Grundriss in Erlangen ab

Fachlich ist der Ablauf bundesweit derselbe. In Erlangen liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob eine vorhandene Bauakte beim Stadtarchiv überhaupt zum heutigen Bestand passt:

  1. Zweck und Anlass klären

    Ob der Grundriss für Verkauf, Finanzierung, eine Teilungserklärung oder eine Zweckentfremdungsmeldung gebraucht wird, bestimmt Maßstab und Detailtiefe.

  2. Vorhandene Unterlagen prüfen

    Bauakte oder alte Pläne werden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem heutigen Bestand geprüft.

  3. Fehlende Grundlagen beschaffen oder aufmessen

    Reichen die vorhandenen Unterlagen nicht aus, wird die Bauakte beim Stadtarchiv angefragt oder direkt vor Ort aufgemessen.

  4. Grundriss zeichnen und bemaßen

    Aus den erfassten Maßen entsteht der bemaßte Grundriss – auf Wunsch inklusive Möblierung für die Vermarktung.

  5. Ergebnis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Grundriss als Plandatei, auf Wunsch mit Architektenstempel – bereit für Bank, Notar, Bauaufsichtsamt oder Exposé.

Was den Aufwand eines Grundrisses in Erlangen beeinflusst

Der Erfassungsaufwand unterscheidet sich zwischen den Erlanger Gebäudetypen deutlich:

  • Zustand der vorhandenen Unterlagen

    Eine aktuelle, verwertbare Bauakte ist der günstigste Fall. Fehlt sie oder weicht sie vom Bestand ab, kommen Aktenrecherche beim Stadtarchiv oder ein Vor-Ort-Termin hinzu.

  • Gebäudetyp: Barockhaus, Altstadtbau oder Neubau

    Das regelmäßige Neustadt-Raster ist meist unkomplizierter zu erfassen als eine verwinkelte Altstadtparzelle; ein Siemens-Campus-Neubau liegt oft bereits digital vor.

  • Zahl der Ebenen und Räume

    Eine einzelne Etagenwohnung ist rasch erfasst. Ein Haus mit mehreren Geschossen und Nebengebäuden verlangt für jede Einheit einen eigenen Erfassungsdurchgang.

  • Anlass und Detailtiefe

    Ein reiner Nachweis für die Bauakte unterscheidet sich im Aufwand von einem vermarktungsfertigen, möblierten Grundriss für ein Exposé.

Alle Leistungen in Erlangen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Erlangen ansehen →

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie uns anfangen!

Starte die Erstellung Ihres Grundrisses ganz einfach hier.