Planprofi24 in Bremen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Bremen — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Bremens Stadtbild wird bis heute stark vom „Bremer Haus“ geprägt – dem für die Hansestadt typischen schmalen, tiefen Reihenhaus, das zwischen Mitte des 19. Jahrhunderts und den 1930er-Jahren entstand und die großen Mietskasernen, wie sie in Hamburg oder Berlin üblich waren, in Bremen weitgehend verhinderte. Viele dieser Häuser sind längst in mehrere Wohnungen aufgeteilt, während gleichzeitig große ehemalige Hafenflächen wie die Überseestadt zu neuen Wohn- und Gewerbequartieren umgebaut werden. Beides sorgt in Bremen für überdurchschnittlichen Bedarf an Wohnflächenberechnung, Aufmaß und Nutzungsänderung.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bremen

Bremen ist als Stadtstaat eine Besonderheit: Das Bundesland besteht aus den zwei eigenständigen Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, die jeweils eigene Bauaufsichtsbehörden haben. Für das Bremer Stadtgebiet (Mitte, Ost, Süd, West) ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig, dort die Abteilung Stadtplanung/Bauordnung mit Sitz an der Contrescarpe.

Eine Ausnahme bildet Bremen-Nord: Die erst 1939 eingemeindeten Stadtteile rund um Vegesack und Blumenthal werden bauaufsichtlich nicht von der Innenstadt aus, sondern vom eigenen Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack betreut – ein Verwaltungsrelikt der einstigen Eigenständigkeit dieser Stadtteile, das bis heute fortbesteht.

Bauordnung und Besonderheiten in Bremen

Kaum ein Projekt zeigt den baulichen Wandel Bremens so deutlich wie die Überseestadt: Auf rund 288 Hektar ehemaliger Hafenflächen entsteht seit einer Entwicklungskonzeption des Bremer Senats aus dem Jahr 2000 eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Europas – frühere Lagerhäuser, Speicher und Kaianlagen weichen einer Mischung aus Wohnen, Büros, Hafenwirtschaft und Freizeitnutzung. Für Eigentümer und Investoren in diesem Bereich bedeutet das häufig Nutzungsänderungsverfahren und neue Bebauungspläne, oft verbunden mit einem Aufmaß der historischen Bestandsgebäude.

Rechtliche Grundlage für Bauvorhaben in ganz Bremen ist die Bremische Landesbauordnung (BremLBO), die zuletzt in einer grundlegenden Neufassung zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Sie setzt unter anderem die Vereinbarungen zur bundesweiten Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („Bauturbo“) um und soll Verfahren wie Bauanträge und Nutzungsänderungen spürbar verkürzen.

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