Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen — von der zuständigen Bauaufsicht, ohne erkennbare Sachverständigen-Alternative
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Bremen keine eigene, dritte Stelle neben den beiden ohnehin für Bauaufsicht zuständigen Behörden: Je nach Lage des Grundstücks entscheidet entweder die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder – für Vegesack, Blumenthal und Burglesum – das eigenständige Bauamt Bremen-Nord. Eine Alternative über einen Sachverständigen, wie sie einzelne andere Bundesländer kennen, ließ sich für Bremen nach eingehender Recherche nicht feststellen: Der Weg führt hier ausschließlich über die zuständige Behörde und deren Online-Service.
- Was die Bremer Bauaufsicht bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
- Die zwei Ausgangslagen im Detail
- Welche Unterlagen für Ihre Bremer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Bremen – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen beeinflusst
Was die Bremer Bauaufsicht bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle und der Weg zum Antrag unterscheiden sich zwischen den Bundesländern:
- Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
- Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, keine eigene Vor-Ort-Begehung ist der Regelfall.
- Für Neubauten, etwa in der Überseestadt, ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
Anders als in Städten mit einer einzigen Bauaufsichtsbehörde entscheidet in Bremen je nach Stadtteil eine von zwei Stellen. Ob daneben – wie in einzelnen anderen Bundesländern über eine eigene Sachverständigenverordnung geregelt – auch ein Sachverständiger die Bescheinigung ausstellen könnte, ließ sich für Bremen trotz gezielter Recherche nicht mit einer konkreten Rechtsgrundlage belegen; die offiziellen Antragswege beschreiben ausschließlich den Weg über die zuständige Bauaufsicht. Wer sich auf eine Sachverständigen-Alternative verlassen möchte, sollte das vor Beginn ausdrücklich bei der zuständigen Stelle erfragen, statt sich auf ungeprüfte Angaben Dritter zu verlassen.
Die zwei Ausgangslagen im Detail
Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:
Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung
Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, etwa für ein neues Wohnquartier in der Überseestadt, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – die zuständige Bauaufsicht prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen.
Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan
Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus der Bauakte der zuständigen Stelle, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo die Akte nicht ausreicht oder das Gebäude selbst neueren Datums ist.
Welche Unterlagen für Ihre Bremer Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Kern des Antrags ist immer derselbe, unabhängig davon, welche der beiden Bremer Stellen zuständig ist:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Behörde prüft ausschließlich anhand dieser Zeichnung.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude, je nach Lage beim Amtsgericht Bremen oder beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal geführt.
- Antrag über den Online-Service der zuständigen Stelle
Zu richten an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung oder an das Bauamt Bremen-Nord, abhängig von der Lage des Grundstücks – Kommunikation und Bescheid laufen digital über diesen Service.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Bremen – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Mehrfamilienhauses im Bremer Stadtgebiet
Für ein Gebäude in Mitte, Ost, Süd oder West ist die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Weil Bremen nach heutigem Stand keine eigene Umwandlungsverordnung kennt, bleibt die Abgeschlossenheitsbescheinigung unabhängig von der Wohnungsanzahl der einzige zusätzliche behördliche Schritt.
Aufteilung eines Gebäudes in Vegesack
Liegt das Grundstück im Zuständigkeitsbereich Bremen-Nord, stellt stattdessen das Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack die Bescheinigung aus – ein eigener Antragsweg, den viele Eigentümer aus dem übrigen Stadtgebiet zunächst nicht auf dem Schirm haben.
Neubauprojekt in der Überseestadt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Bremen kommt es vor allem darauf an, die für den Standort richtige der beiden Stellen anzusteuern:
- Zuständige Stelle ermitteln
Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks: Senatorin für Bau für das übrige Stadtgebiet, Bauamt Bremen-Nord für Vegesack, Blumenthal und Burglesum.
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Antrag über den Online-Service stellen
Mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, elektronisch bei der zuständigen Stelle eingereicht.
- Bearbeitung durch die zuständige Bauaufsicht
Die Behörde prüft anhand des eingereichten Plans, ohne dass dafür in der Regel eine Vor-Ort-Begehung nötig ist.
- Elektronischen Bescheid erhalten und an Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen beeinflusst
Anders als in Städten mit vielen einzelnen Bezirksämtern hält sich der Einfluss der Zuständigkeit in Bremen in Grenzen – die übrigen Faktoren bleiben aber vergleichbar:
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig von der zuständigen Stelle verlängern.
- Zustand vorhandener Unterlagen
Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.
- Digitalisierungsstand der zugrundeliegenden Bauakte
Ist die Bauakte des Bestandsgebäudes im laufenden Digitalisierungsprojekt der Stadt noch nicht erfasst, kommt die Digitalisierung auf Anfrage mit eigenem zeitlichem Vorlauf hinzu.
- Zuständige Stelle und deren aktuelle Auslastung
Ob Senatorin für Bau oder Bauamt Bremen-Nord zuständig ist, wirkt sich vor allem auf den Antragsweg aus, kann aber je nach aktueller Auslastung auch die Bearbeitungsdauer beeinflussen.
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