Bemaßte Ansichten in Bremen — Fassaden vom Bremer Haus bis zum Denkmalensemble Schnoor

Ein vollständiger Plansatz für die Bremer Bauaufsicht besteht aus Grundriss, Schnitt und Ansicht gemeinsam – doch während der Grundriss die Raumaufteilung zeigt, ist die Ansicht das Blatt, auf dem es um das äußere Erscheinungsbild geht: Fassadenmaterial, Fensterproportionen, Traufhöhen. Für die endlosen Häuserzeilen des Bremer Hauses im Viertel bedeutet das häufig, dass sich Nachbargebäude auf den ersten Blick ähneln und die Ansicht gerade deshalb sauber zwischen dem einen Haus und seinem Nachbarn unterscheiden muss. In zwei Bremer Ensembles kommt eine zusätzliche Prüfebene hinzu: Sowohl der Schnoor als auch die Böttcherstraße stehen unter Denkmalschutz, sodass eine Fassadenzeichnung dort nicht nur die Bauaufsicht, sondern auch das Landesamt für Denkmalpflege überzeugen muss.

Was eine Ansicht für Bremen zeigen muss

Die BremBauVorlV unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Zeichnungsarten eines Plansatzes – für die Ansicht gelten dieselben Grundanforderungen wie für Grundriss und Schnitt, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Der Maßstab darf 1:100 nicht unterschreiten und braucht neben der Zahlenangabe eine grafische Maßstabsleiste, damit sich Höhen, Traufkanten und Öffnungen jeder dargestellten Fassadenseite zuverlässig ablesen lassen.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen aus der Zeichnung hervorgehen – bei einer Ansicht insbesondere das Fassadenmaterial, ein eventueller Anstrich oder Verputz sowie die Aufteilung und Rohbaumaße der Fensteröffnungen.
  • Wird eine bestehende Fassade verändert, müssen abzureißende und neu geplante Bauteile mit den Farben und Zeichen aus Anlage 1 der BremBauVorlV eindeutig auseinandergehalten werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Schnoor und Böttcherstraße: wenn die Ansicht zur Prüfsache für die Denkmalpflege wird

Für den engen Gassenzug des Schnoor gilt bereits seit Februar 1959 ein städtisches Ortsgesetz zum Schutz des wertvollen Baubestands: Neu zu errichtende, zu ändernde oder zu erweiternde Bauteile müssen sich nach Maßstab und Baumaterial so in die Umgebung einfügen, dass das historische Straßenbild nicht beeinträchtigt wird – Ensemble und zahlreiche Einzelgebäude stehen zugleich unter Denkmalschutz, und die Fläche liegt in der UNESCO-Pufferzone rund um Marktplatz und Altstadt, in der das Landesamt für Denkmalpflege besonders genau prüft. Die Böttcherstraße wiederum, zwischen 1922 und 1931 im Auftrag des Bremer Kaufmanns Ludwig Roselius nach Entwürfen unter anderem von Eduard Scotland, Alfred Runge und dem Bildhauer Bernhard Hoetger entstanden, ist seit 1973 als Gesamtanlage denkmalgeschützt; schon seit 1936 galt sie als geschützte Anlage. Große Teile der Straße wurden 1944 zerstört und bis 1954 fassadengetreu wiederhergestellt – ihr heutiges Erscheinungsbild ist selbst das Ergebnis einer präzisen, an Ansichten orientierten Rekonstruktion. Für beide Lagen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, bevor die Ansicht in die endgültige Fassung geht.

Neubau, Bremer-Haus-Bestand oder Denkmalensemble – drei Ausgangslagen

Wie eine Ansicht in Bremen entsteht, hängt stark davon ab, auf welche der drei typischen Bremer Situationen sie trifft:

Neubau in der Überseestadt

Auf den früheren Hafenflächen entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten unmittelbar aus der aktuellen Planung – Material, Farbgebung und Fensterteilung sind von Anfang an mit Grundriss und Schnitt abgestimmt, eine Bestandsaufnahme entfällt.

Bestandsfassade im Bremer Haus oder Zeilenbau

Bei einem Fenstertausch, einer Gaube oder einem Anbau an einem bestehenden Gebäude braucht es zunächst ein Aufmaß der betroffenen Fassade, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen – bei den standardisierten Zeilenbauten der Neuen Vahr lässt sich dafür häufig auf den ursprünglichen Grundtyp des Aufgangs zurückgreifen.

Denkmalgeschützte Fassade in Schnoor oder Böttcherstraße

Hier reicht die reine Bauvorlage nicht: Zusätzlich zur Bauaufsicht braucht die Ansicht eine belastbare Grundlage für die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, mit entsprechend höheren Anforderungen an Material- und Farbangaben.

Was zu einer vollständigen Bremer Ansicht gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und den nach § 8 BremBauVorlV verlangten Angaben zu Material und Bauart.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen im gesamten Plansatz widerspruchsfrei bleiben – Rückfragen der Bauaufsicht entstehen meist genau an dieser Stelle.

  • Hinweis auf Denkmalschutz oder Ensembleschutz

    Liegt das Gebäude im Schnoor, an der Böttcherstraße oder in einem anderen geschützten Bereich, wird das bei der Detailtiefe der Material- und Farbangaben von Anfang an mitgedacht.

Bemaßte Ansichten in Bremen – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Bremer Haus im Viertel

Auch wenn sich die äußeren Maße nicht ändern, müssen die neuen Fensteröffnungen mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden – vorgeschrieben durch § 8 BremBauVorlV.

Fassadensanierung eines Einzelgebäudes im Schnoor

Weil das Gebäude im Geltungsbereich des Ortsgesetzes von 1959 liegt, dokumentiert die Ansicht nicht nur Maße, sondern auch, wie sich Material und Farbe des neuen Anstrichs an den historischen Bestand der Gasse anpassen.

Neue Fassadenreihe auf einem Überseestadt-Grundstück

Für ein Wohn- und Gewerbeprojekt auf ehemaligem Hafengelände entstehen die Ansichten aller Straßen- und Hofseiten direkt aus der Neubauplanung, mit klarer Materialangabe für Klinker-, Putz- und Glasflächen.

Dachgaube an einem Zeilenbau der Neuen Vahr

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene, auf den zugehörigen Schnitt abgestimmte Ansicht – innerhalb eines Aufgangs mit sonst einheitlicher Fassade fällt jede Abweichung besonders auf.

So entsteht Ihre Ansicht für Bremen

Von der Bestandsklärung bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft eine Bremer Ansicht mehrere Abstimmungsschritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Denkmalstatus klären

    Zunächst wird geprüft, welche Seiten das Vorhaben überhaupt sichtbar verändert und ob das Gebäude im Schnoor, an der Böttcherstraße oder in einem anderen geschützten Bereich liegt.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bei Bestandsgebäuden wird die vorhandene Bauakte der zuständigen Stelle geprüft oder, falls sie nicht ausreicht, die betroffene Fassade vor Ort aufgemessen.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit sämtlichen nach § 8 BremBauVorlV vorgeschriebenen Angaben zu Maßen, Material und Bauart.

  4. Bei Bedarf mit der Denkmalpflege abstimmen

    Für Schnoor und Böttcherstraße wird die Ansicht so aufbereitet, dass sie auch der Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege standhält.

  5. Für die zuständige Bauaufsicht bündeln

    Zusammen mit Grundriss und Schnitt digital aufbereitet, je nach Lage für die Senatorin für Bau oder das Bauamt Bremen-Nord.

Was den Preis für eine Ansicht in Bremen beeinflusst

Wie aufwendig eine bemaßte Ansicht wird, hängt von mehreren, voneinander unabhängigen Faktoren ab:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Neubau in der Überseestadt.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht zügiger als die Dokumentation einer Bestandsfassade, für die zunächst ein Aufmaß nötig wird.

  • Lage im Schnoor oder an der Böttcherstraße

    Denkmalgeschützte Ensembles verlangen zusätzliche Sorgfalt bei Material- und Farbangaben und mitunter eine vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht überhaupt entstehen kann.

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