Bauzeichnung in Bremen — nach der Bremischen Bauvorlagenverordnung erstellt und maßstabsgerecht

Für Bremen bestimmt die Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV), was eine Bauzeichnung enthalten muss – seit dem 1. Januar 2023 in der Fassung vom 1. September 2022, die frühere Fassungen aus den Jahren 2019 und 2010 abgelöst hat. In der Praxis reicht bei der zuständigen Bremer Bauaufsicht aber selten eine einzelne Zeichnung: Verlangt wird ein zusammenhängender Satz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, dessen Maße und Bauteile sich gegenseitig bestätigen müssen – anders als etwa ein einzelner Grundriss für Exposé oder Wohnflächenberechnung.

Was die Bremische Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die BremBauVorlV regelt für Bremen, welche Angaben eine Zeichnung tragen muss, damit die zuständige Bauaufsicht sie als vollständige Bauvorlage akzeptiert:

  • Bei Bauzeichnungen darf der Maßstab 1:100 nicht unterschreiten; feiner aufgelöst wird nur, wo sich die geforderten Eintragungen sonst nicht darstellen lassen, gröber nur, wo das für die Aussage der Zeichnung ausreicht.
  • Sowohl der Lageplan als auch jede einzelne Bauzeichnung benötigen neben der Zahlenangabe des Maßstabs zusätzlich eine grafische Maßstabsleiste – es sei denn, vorhandene Maßketten erlauben die Kalibrierung ohnehin.
  • Bauprodukte, Bauarten sowie sämtliche Rohbaumaße der Fensteröffnungen in Aufenthaltsräumen gehören zwingend in jede Zeichnung; bei einem Umbau kommen die Kennzeichnungen für abzureißende und neu geplante Bauteile aus Anlage 1 der Verordnung hinzu.
Der Lageplan: in der Regel 1:500, nicht 1:1000

§ 6 BremBauVorlV setzt für den Bremer Lageplan im Regelfall einen Maßstab von 1:500 an. Kleiner darf er nur ausfallen, wenn er sich mit dem Maßstab der amtlichen Liegenschaftskarte deckt, größer, wenn sich das Vorhaben sonst nicht sachgerecht beurteilen lässt. Wer Unterlagen aus einem anderen Bundesland mitbringt, in dem für den Lageplan ein kleinerer Maßstab wie 1:1000 üblich ist, sollte diesen Unterschied nicht übersehen – ein zu klein skalierter Bremer Lageplan wird sonst als unvollständige Bauvorlage zurückgewiesen.

Ein zusammenhängender Plansatz statt einzelner Blätter

Wie der Satz an Zeichnungen für Bremen zustande kommt, hängt vor allem davon ab, ob neu gebaut oder umgebaut wird:

Neubau: alle Zeichnungen aus einem Guss

Bei einem Neubau, etwa in einem der jüngeren Wohnquartiere der Überseestadt, entstehen Grundriss, Schnitt und Ansicht parallel aus derselben Planung. Maße und Bauteilbezeichnungen lassen sich dadurch von vornherein zwischen den Blättern angleichen, statt sie nachträglich abstimmen zu müssen.

Bestand und Umbau: neue Zeichnung trifft auf vorhandenes Gebäude

Wird ein bestehendes Gebäude verändert, verlangt § 8 BremBauVorlV, dass abzureißende und neu geplante Bauteile klar auseinandergehalten werden. Das gelingt nur, wenn vorher eine verlässliche Bestandsaufnahme steht – aus der Bauakte der zuständigen Bremer Bauaufsicht oder aus einem aktuellen Aufmaß.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Bremen gehört

Bei der zuständigen Stelle eingereicht wird nicht ein Blatt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Bündel:

  • Grundrisse sämtlicher Geschosse

    In mindestens 1:100 bemaßt, mit den nach § 8 BremBauVorlV vorgeschriebenen Rohbaumaßen jeder Fensteröffnung in einem Aufenthaltsraum.

  • Schnitte und Ansichten

    Im gleichen Maßstab wie die Grundrisse gezeichnet, mit denselben Bauteilbezeichnungen – Widersprüche zwischen den Blättern führen bei der Prüfung fast immer zu Rückfragen.

  • Lageplan nach § 6 BremBauVorlV

    In der Regel im Maßstab 1:500, kleiner nur bei Übereinstimmung mit der amtlichen Liegenschaftskarte, größer, wenn das Vorhaben sonst nicht ausreichend erkennbar wäre.

Bauzeichnungen in Bremen – Beispiele aus der Praxis

Neubau in einem jungen Wohnquartier der Überseestadt

Der komplette Plansatz entsteht direkt aus der Neubauplanung – Grundriss, Schnitt, Ansicht und der Lageplan im Maßstab 1:500 laufen von Anfang an aufeinander abgestimmt mit.

Dachgeschossausbau in einem Bremer Haus im Viertel

Weil ein bestehendes Gebäude verändert wird, müssen abzureißende und geplante Bauteile in den neuen Zeichnungen deutlich auseinandergehalten werden – Grundlage dafür ist die vorhandene Bauakte der zuständigen Bremer Bauaufsicht oder ein frisches Aufmaß des betroffenen Geschosses.

Umbau in einem Zeilenbau der Neuen Vahr

Selbst wenn nur ein einzelner Aufgang betroffen ist, verlangt die Einreichung den kompletten Satz an Zeichnungen, abgeglichen mit dem ursprünglichen Grundtyp des Gebäudes.

So entsteht Ihr Plansatz für Bremen

Bis die Zeichnungen einreichfertig sind, durchlaufen sie mehrere Abstimmungsschritte:

  1. Bestandssituation klären

    Bei Umbauten wird zunächst geprüft, ob eine brauchbare Bauakte bei der zuständigen Bremer Bauaufsicht vorliegt oder ob ein Aufmaß nötig wird.

  2. Grundrisse zeichnen

    Im Mindestmaßstab 1:100, mit sämtlichen nach § 8 BremBauVorlV vorgeschriebenen Angaben.

  3. Schnitte und Ansichten anpassen

    Die übrigen Blätter werden auf die Grundrisse abgestimmt, sodass Maße und Bauteile in allen Zeichnungen übereinstimmen.

  4. Abzureißende und geplante Bauteile kennzeichnen

    Bei Bestandsänderungen mit den Farben und Zeichen aus Anlage 1 der BremBauVorlV – bei einem Neubau entfällt dieser Arbeitsschritt.

  5. Plansatz für die zuständige Stelle bündeln

    Zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung digital aufbereitet, je nach Lage für die Senatorin für Bau oder das Bauamt Bremen-Nord.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Bremen beeinflusst

Wie aufwendig der Plansatz wird, hängt von mehreren, voneinander unabhängigen Größen ab:

  • Neubau oder Bestandsänderung

    Bei einem Neubau entstehen alle Blätter parallel aus derselben Planung; bei einer Bestandsänderung kommt vorher die Klärung hinzu, was am Gebäude überhaupt vorhanden ist.

  • Verfügbarkeit brauchbarer Bestandsunterlagen

    Liegt keine passende Bauakte vor oder ist sie beim laufenden Digitalisierungsprojekt der Stadt noch nicht erfasst, wird vorab ein Aufmaß-Termin nötig.

  • Zahl der Geschosse und Bauteile

    Je mehr Geschosse und je komplexer die einzelnen Bauteile, desto mehr Blätter umfasst der fertige Plansatz.

  • Vorlaufzeit bis zur Einreichung

    Ein knapper Zeitrahmen auf unserer Seite lässt sich beschleunigen, ändert aber nichts an den Prüffristen der zuständigen Bremer Bauaufsicht.

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