Planprofi24 in Lübeck
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Lübeck — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Lübeck ist seit 1987 UNESCO-Weltkulturerbe und war damit die erste komplette Altstadt Nordeuropas mit diesem Status – über 1.000 Gebäude allein im historischen Kern stehen einzeln unter Denkmalschutz. Gleichzeitig zieht die Hansestadt zwischen Ostsee und Hamburg spürbar an: Bestandsmieten kletterten von 8,36 Euro pro Quadratmeter Anfang 2018 auf inzwischen rund 11,71 Euro, Eigentumswohnungen kosten im Schnitt knapp 4.400 Euro pro Quadratmeter. Wer in der denkmalgeschützten Altstadt saniert, umbaut oder eine Wohnung neu vermisst, bewegt sich in einem besonders eng regulierten Umfeld – mit entsprechend hohem Bedarf an präzisen, abstimmungsfähigen Unterlagen.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Lübeck
Zuständig ist der Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck mit rund 100 Mitarbeitenden. Er gliedert sich in mehrere Abteilungen – darunter Verwaltung und Verfahren, Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprojekte und Bebauungsplanung sowie die Bauaufsicht als untere Bauaufsichtsbehörde, die am Mühlendamm ihren Sitz hat. Bemerkenswert ist die eigene Abteilung Altstadt, Welterbe und Bereichsplanung, die es in dieser Form nur wegen des UNESCO-Status gibt.
Als kreisfreie Hansestadt ist Lübeck durchgehend zentral zuständig; eine Aufteilung der Bauaufsicht auf die zehn Stadtteile oder die 35 Stadtbezirke findet nicht statt.
Bauordnung und Besonderheiten in Lübeck
Grundlage ist die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) in ihrer seit 5. Juli 2024 geltenden Neufassung, ergänzt um das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, das seit dem 30. Januar 2015 in Kraft ist.
Die eigentliche Lübecker Besonderheit betrifft den Umgang mit dem UNESCO-Welterbe: Die drei Welterbe-Teilbereiche der Altstadt umfassen rund 81 Hektar, umgeben von einer Pufferzone von etwa 694 Hektar. Weil Lübeck gesetzlich als obere Denkmalschutzbehörde für sein Welterbegebiet eingestuft ist und zusätzlich einen eigenen Welterbebeauftragten hat, kann die Stadt ober- wie unterirdischen Denkmalschutz eigenständig und abschließend bearbeiten – ohne den sonst üblichen Umweg über eine übergeordnete Landesbehörde. Für Bauvorhaben in der Altstadt bedeutet das kurze Wege, aber auch eine besonders genaue Prüfung von Fassaden, Dachlandschaft und Bausubstanz.
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