Bauantrag in Lübeck — im UNESCO-Welterbe der Altstadt genehmigungsfähig geplant
Bauen in Lübeck heißt, es mit einer Verwaltung zu tun zu haben, die über ihr Weltkulturerbe selbst entscheidet. Das am 30. Januar 2015 in Kraft getretene Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein räumt der Hansestadt für ihr Gebiet zusätzlich den Rang einer oberen Denkmalschutzbehörde ein; dazu kommt eine eigene Welterbebeauftragte. Eingriffe in geschützte Bausubstanz und in den archäologischen Untergrund werden deshalb im Rathaus abschließend beurteilt, ohne dass eine Landesbehörde zwischengeschaltet wäre. Bauordnungsrechtlich prüft die Bauaufsicht am Mühlendamm als untere Bauaufsichtsbehörde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), die seit dem 5. Juli 2024 in neuer Fassung gilt. Als kreisfreie Stadt bündelt Lübeck diese Zuständigkeit für zehn Stadtteile und 35 Stadtbezirke an einer einzigen Stelle.
Welches Verfahren greift bei Ihrem Bauantrag in Lübeck?
Der Ausgangspunkt steht in § 59 LBO: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer Anlage bedürfen der Baugenehmigung, soweit die §§ 60 bis 62, 76 und 77 LBO nichts anderes bestimmen. Von dort führen vier Wege weiter — und in Lübeck bestimmt zusätzlich die Lage des Grundstücks, wie viele Fachstellen am Ende mitreden:
- § 61 LBO nimmt kleinere Vorhaben vollständig aus dem Verfahren, darunter Gartenlauben ohne Aufenthaltsraum und Garagen bis zu drei Metern mittlerer Wandhöhe. Materielles Baurecht bleibt bindend, und auf der Altstadtinsel greifen Denkmal- und Satzungsrecht unabhängig davon.
- Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO steht Vorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 offen, sofern kein Sonderbau vorliegt. Seit der Novelle 2024 zählen auch Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich dazu.
- Regelfall bleibt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO: Liegen die Bauvorlagen vollständig vor, ist binnen drei Monaten zu entscheiden, aus wichtigem Grund verlängerbar um bis zu zwei Monate.
- Sonderbauten nach § 51 LBO — Hochhäuser über 22 Meter Höhe, große Versammlungs- und Verkaufsstätten — gehen den vollen Prüfweg des § 64 LBO. Dasselbe gilt bei fehlender Bauvorlageberechtigung.
Unter den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins nimmt Lübeck eine Sonderstellung ein, die unmittelbar aus dem Landesdenkmalrecht folgt: Die Hansestadt ist für ihr Gebiet nicht nur untere, sondern zugleich obere Denkmalschutzbehörde. Zusammen mit der Welterbebeauftragten und einer eigens für diesen Zweck eingerichteten Abteilung Altstadt, Welterbe und Bereichsplanung bleibt die Beurteilung eines Vorhabens im Welterbegebiet damit vollständig in städtischer Hand. Die zweite Ebene liegt unter dem Pflaster: Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege betreut die beiden Grabungsschutzgebiete der Stadt — das eine deckt die gesamte Altstadtinsel ab, das andere Teerhofinsel und Alt Lübeck — sowie rund 300 geschützte Bodendenkmale und etwa 2.000 erfasste Fundstellen. Weil der feuchte Untergrund der Altstadtinsel Holz, Leder und Textil außergewöhnlich gut konserviert, gilt Lübeck als archäologisch am besten erforschte Stadt Nordeuropas; Hunderte bauvorbereitende und baubegleitende Grabungen haben das Bild der mittelalterlichen Stadt überhaupt erst entstehen lassen. Praktisch heißt das: Wer Fundamente setzt, eine Kellersohle absenkt oder eine Leitungstrasse zieht, plant die archäologische Untersuchung als eigenen Vorgang mit eigener Zeitschiene ein — sie läuft ebenso neben der bauordnungsrechtlichen Prüfung her wie die Genehmigung nach § 12 DSchG SH.
Die vier Verfahrenswege der LBO Schleswig-Holstein
Die Verfahrensarten selbst sind Landesrecht und gelten überall gleich. Was sie in Lübeck unterscheidet, ist die Zahl der Fachstellen, die parallel dazu beteiligt werden:
Verfahrensfreie Vorhaben (§ 61 LBO)
Der Katalog reicht von Gartenlauben ohne Aufenthaltsraum bis zu Garagen mit höchstens drei Metern mittlerer Wandhöhe. Ohne Antrag heißt jedoch nicht ohne Regeln: Abstandsflächen, Bebauungsplan sowie Denkmal-, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungsrecht gelten weiter.
Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBO)
Für Gebäudeklassen 1 bis 3 ohne Sonderbaueigenschaft genügt die vollständige Vorlage bei der Bauaufsicht; seit der Neufassung von 2024 auch für Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich. In Erhaltungs- und Sanierungsgebieten bleibt die städtebaurechtliche Genehmigung daneben erforderlich.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 LBO)
Der Weg, den die meisten Lübecker Wohn- und Gewerbevorhaben nehmen. Geprüft werden vor allem das Planungsrecht und ein enger Kreis bauordnungsrechtlicher Anforderungen; entschieden wird binnen drei Monaten ab vollständigen Bauvorlagen.
Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 LBO)
Greift bei allen Sonderbauten des § 51 LBO — von Versammlungsstätten über große Verkaufsstätten bis zum Museumsumbau — und ebenso ohne bauvorlageberechtigte Planverfasserin. Abgearbeitet wird das volle Prüfprogramm.
Welche Bauvorlagen die Lübecker Bauaufsicht erwartet
Zum bundesweit üblichen Kern treten je nach Lage Nachweise hinzu, die andernorts selten verlangt werden:
- Lageplan auf Katastergrundlage
Flurstück, Grenzen und geplante Anlage im aktuellen Auszug — im Gründungsviertel zusätzlich mit Bezug auf den historischen Parzellenzuschnitt, den der dortige Bebauungsplan festschreibt.
- Bauzeichnungen und Baubeschreibung
Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie die textliche Darstellung von Nutzung und Konstruktion. Maßstab und Tiefe richten sich nach dem gewählten Verfahren.
- Denkmalrechtliche Genehmigung nach § 12 DSchG SH
Nötig, sobald ein Kulturdenkmal instand gesetzt, verändert oder beseitigt werden soll. In Lübeck entscheidet darüber die städtische Denkmalschutzbehörde selbst.
- Nachweis zu Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung
Die Gestaltungssatzung nach § 92 LBO macht der Innenstadt unter anderem Vorgaben zur Deckung sichtbarer Dachflächen in ziegelroten bis rotbraunen Tönen; Schilder und Ausleger regelt die Werbeanlagensatzung für die Altstadtbereiche von Lübeck und Travemünde.
- Archäologische Abstimmung im Grabungsschutzgebiet
Bei Erdeingriffen auf der Altstadtinsel oder im zweiten Schutzgebiet ist der Bereich Archäologie und Denkmalpflege einzubinden; je nach Befundlage folgt eine bauvorbereitende oder baubegleitende Grabung.
- Standsicherheits- und Brandschutznachweis
Bei Sonderbauten mit eigenem Konzept, in niedrigeren Gebäudeklassen oft reduziert; in historischer Substanz meist ergänzt um eine Aufnahme der tragenden Konstruktion.
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung oder Sanierungsrecht
In den Satzungsgebieten sind Rückbau und Änderung baulicher Anlagen nach § 172 BauGB gesondert genehmigungspflichtig; im Sanierungsgebiet Altstadt tritt § 144 BauGB hinzu.
Bauanträge in Lübeck – Beispiele aus der Praxis
Giebelhaus im Gründungsviertel zwischen Marienkirche und Trave
Das älteste Kaufmannsquartier der Stadt wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und danach mit Schulbauten und einem Parkplatz überbaut. Der Bebauungsplan 01.19.00, im September 2015 von der Bürgerschaft beschlossen, stellt darauf 39 unterschiedlich große Parzellen nach historischem Zuschnitt wieder her; ein Fassadenwettbewerb zog Anfang 2015 über 130 Architekturbüros an. Jeder Bauantrag muss sich dort an Parzellenbreite, Giebelstellung und Gestaltungsvorgaben messen lassen.
Umbau eines Ganghauses in der Altstadt
Rund 90 Gänge, Torwege und Höfe sind erhalten; die ersten Gangbuden entstanden Anfang des 14. Jahrhunderts aus Platzmangel hinter den Straßenhäusern, ihre Durchgänge nur so breit, wie es der Transport eines Sarges verlangte. Solche Vorhaben bleiben meist in den Gebäudeklassen 1 bis 3, treffen aber auf beengte Zufahrten und auf die denkmalrechtliche Genehmigung.
Erweiterung des Buddenbrookhauses an der Mengstraße
Für das Museum wurde das benachbarte Grundstück Mengstraße 6 hinzuerworben; beide historischen Häuser werden zu einem Ensemble mit Forschungsbibliothek, Archiv und Veranstaltungssaal verbunden, geschützte Bauteile bleiben erhalten und gehen in den Neubau ein. Der Entwurf stammt aus einem europaweit offenen Wettbewerb. Ein solches Vorhaben durchläuft Sonderbauverfahren und Denkmalprüfung zugleich.
Wohnhausneubau in Travemünde oder Kücknitz
Außerhalb der Altstadtinsel entfällt die Denkmalfrage meist, dafür rücken Bebauungsplan und Erhaltungssatzung nach vorn. In Travemünde steuern zudem vier einfache Bebauungspläne, wo Ferien- und Zweitwohnungen überhaupt noch zulässig sind. Vorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 laufen hier häufig über die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO.
So läuft Ihr Bauantrag in Lübeck ab
Den Verfahrensrahmen setzt das Landesrecht, die Reihenfolge der Beteiligten die Lübecker Zuständigkeitsordnung. Wer früh weiß, welche Fachstelle mitentscheidet, verliert später keine Wochen.
- Gebäudeklasse bestimmen und Sonderbaueigenschaft prüfen
Zuerst wird das Vorhaben einer Gebäudeklasse zugeordnet und an § 51 LBO gemessen. Fällt es unter die Sonderbauten, steht das Verfahren nach § 64 LBO von vornherein fest.
- Lage zur Kernzone, zur Pufferzone oder außerhalb klären
Kernzone, Pufferzone und übriges Stadtgebiet führen zu deutlich unterschiedlichen Beteiligungen. Der Blick in Denkmalliste und Satzungsgebiete gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
- Archäologische Belange vor der Ausführungsplanung abstimmen
Bei Erdarbeiten im Grabungsschutzgebiet wird die Abstimmung mit dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege sinnvollerweise früh geführt, weil eine Grabung den Terminplan spürbar verändert.
- Bauvorlagen bei der Bauaufsicht am Mühlendamm einreichen
Lageplan, Zeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Lage ausgelösten Zusatznachweise gehen gebündelt an die untere Bauaufsichtsbehörde.
- Vollständigkeitsprüfung, Fachbeteiligung, Bescheid
Kontrolliert wird zunächst die Vollständigkeit, danach holt die Behörde die Stellungnahmen aus Denkmalpflege, Archäologie und Stadtplanung ein und entscheidet.
Was den Aufwand für einen Bauantrag in Lübeck bestimmt
Eine belastbare Einschätzung entsteht erst, wenn Grundstück und Vorhaben feststehen. Diese Größen bestimmen, wie umfangreich die Vorbereitung ausfällt:
- Verfahrensart und Gebäudeklasse
Zwischen einer Freistellung nach § 62 LBO und dem vollen Sonderbauverfahren nach § 64 LBO liegen mehrere Prüfebenen und entsprechend viel Unterlagenarbeit.
- Lage zur Welterbe-Kernzone
Auf der Altstadtinsel treten denkmalrechtliche Genehmigung, Gestaltungssatzung und meist die Erhaltungssatzung hinzu; in der Pufferzone bleiben Sichtbeziehungen ein Thema, außerhalb entfällt beides häufig.
- Tiefe der Erdarbeiten im Grabungsschutzgebiet
Ein Neubau mit Tiefgründung löst eine ganz andere archäologische Begleitung aus als ein Dachgeschossausbau, der den Boden gar nicht berührt.
- Dokumentationsstand des Bestands
Fehlen Bestandspläne für ein historisches Kaufmannshaus, muss die tragende Struktur erst aufgenommen werden, bevor Zeichnungen entstehen können.
- Zeitliche Priorität
Eine straff organisierte Vorbereitung verkürzt die Strecke bis zur Einreichung — auf die gesetzlichen Entscheidungsfristen der Bauaufsicht wirkt sie nicht.
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