Abgeschlossenheitsbescheinigung in Lübeck — vom Fachbereich Planen und Bauen am Mühlendamm erteilt

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Lübeck eine einzige Anlaufstelle: der Fachbereich Planen und Bauen am Mühlendamm 22, derselbe Bereich, der auch Bauanträge und Bauvoranfragen für das gesamte, kreisfreie Stadtgebiet bearbeitet. Eine unabhängig nachweisbare Rechtsgrundlage dafür, dass in Schleswig-Holstein alternativ ein öffentlich bestellter Sachverständiger die Bescheinigung ausstellen dürfte, lässt sich nicht finden – maßgeblich bleibt die behördliche Prüfung. Die eigentliche Lübecker Besonderheit liegt woanders: Soll in einem der über eintausend Altstadt-Kulturdenkmale eine Einheit erst durch einen baulichen Eingriff – etwa eine zusätzliche Tür oder Trennwand – abgeschlossen werden, braucht dieser Eingriff selbst vorab eine denkmalrechtliche Genehmigung. Weil Lübeck für sein Gebiet zugleich obere Denkmalschutzbehörde ist, bleibt auch diese Abstimmung vollständig in der eigenen Verwaltung.

Was der Fachbereich Planen und Bauen prüft – und was nicht

Die inhaltliche Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – in Lübeck kommt bei Kulturdenkmalen eine vorgelagerte Frage hinzu:

  • Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche oder denkmalrechtliche Zulässigkeit der zugrunde liegenden Maßnahme.
  • Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, eine eigene Vor-Ort-Begehung ist nicht die Regel.
  • Erfordert die Herstellung der Abgeschlossenheit selbst einen baulichen Eingriff in ein Kulturdenkmal, muss dessen denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen, bevor der Aufteilungsplan den tatsächlich realisierbaren Zustand zeigt.
Sachverständigen-Alternative: für Lübeck nicht belegbar

Manche Bundesländer räumen öffentlich bestellten Sachverständigen ausdrücklich das Recht ein, die Abgeschlossenheitsbescheinigung anstelle der Bauaufsichtsbehörde auszustellen. Wer für Schleswig-Holstein nach einer vergleichbaren Regelung sucht, wird nicht fündig: Weder die bundeseinheitliche AVA noch die einschlägigen WEG-Paragrafen sehen einen solchen Weg für Lübeck vor, beide stellen ausschließlich auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde ab. Praktisch heißt das: Planen Sie mit dem Fachbereich Planen und Bauen als einzigem Ansprechpartner, und lassen Sie einen gegenteiligen Hinweis aus anderer Quelle im Zweifel vor Ort verifizieren, statt sich blind darauf zu stützen.

Die zwei Ausgangslagen im Detail

Ob das Gebäude als Kulturdenkmal gilt, entscheidet über den Weg zur Bescheinigung:

Gebäude ohne Denkmalbezug

Liegt ein aktueller, bemaßter Aufteilungsplan vor, prüft der Fachbereich Planen und Bauen ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – ohne weitere Fachbeteiligung.

Kulturdenkmal in der Altstadt

Erfordert die Abgeschlossenheit einen baulichen Eingriff in geschützte Bausubstanz, klärt die städtische Denkmalschutzbehörde die Genehmigung nach § 12 DSchG SH, bevor der Aufteilungsplan zur Bescheinigung eingereicht wird.

Welche Unterlagen für Ihre Lübecker Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags ist unabhängig vom Gebäudetyp derselbe, bei einem Kulturdenkmal kommt ein weiterer Nachweis hinzu:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Zeigt jede Einheit durchgehend nummeriert und trennt Sonder- von Gemeinschaftseigentum eindeutig ab – einzige Prüfgrundlage für die Bescheinigung.

  • Eigentumsnachweis

    Belegt aktuell, wem Grundstück und Gebäude gehören, ergänzt um einen frischen Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte.

  • Denkmalrechtliche Genehmigung bei baulichen Eingriffen

    Wird die Abgeschlossenheit erst durch einen Eingriff in geschützte Bausubstanz hergestellt, muss die Genehmigung nach § 12 DSchG SH beigefügt werden, bevor der Fachbereich Planen und Bauen den Aufteilungsplan abschließend prüft.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Lübeck – Beispiele aus der Praxis

Kulturdenkmal mit zusätzlicher Wohnungstür

Damit zwei Einheiten in einem Altstadt-Kaufmannshaus als abgeschlossen gelten, braucht es eine zusätzliche Tür in einer geschützten Wand. Erst nach der denkmalrechtlichen Genehmigung dieses Eingriffs reicht der Fachbereich Planen und Bauen die Bescheinigung nach.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung und ohne Denkmalprüfung beantragen.

Kleineres Wohnhaus außerhalb der Altstadt

Ohne Denkmalbezug genügt der bemaßte Aufteilungsplan mit Eigentumsnachweis. Die Bescheinigung wird allein anhand der Zeichnung geprüft, eine Fachbeteiligung entfällt.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Lübeck ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Lübeck kommt es vor allem darauf an, bei einem Kulturdenkmal die denkmalrechtliche Seite frühzeitig mitzudenken:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Ob aus Genehmigungsplanung, alter Bauakte oder frischer Vor-Ort-Vermessung – am Ende steht ein bemaßtes, durchnummeriertes Dokument.

  2. Denkmalstatus klären

    Steht das Gebäude als Kulturdenkmal unter Schutz, wird geprüft, ob die Abgeschlossenheit überhaupt einen baulichen Eingriff in geschützte Substanz erfordert.

  3. Denkmalrechtliche Genehmigung einholen, falls nötig

    Vor Antragstellung beim Fachbereich Planen und Bauen muss ein etwaiger Eingriff denkmalrechtlich genehmigt sein.

  4. Antrag beim Fachbereich Planen und Bauen stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan, Eigentumsnachweis und – wo nötig – der denkmalrechtlichen Genehmigung.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Sobald sie vorliegt, steht der notariellen Beurkundung der Teilungserklärung nichts mehr im Weg.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Lübeck beeinflusst

Weil nur eine zentrale Stelle zuständig ist, entscheidet in Lübeck vor allem der Denkmalstatus über den Aufwand:

  • Denkmalstatus des Gebäudes

    Bei einem Kulturdenkmal kommt die vorgelagerte denkmalrechtliche Genehmigung eines baulichen Eingriffs hinzu – bei einem nicht gelisteten Gebäude entfällt dieser Schritt vollständig.

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Wo Maße fehlen oder die Nummerierung unklar bleibt, entstehen Rückfragen, die den gesamten Vorgang verzögern.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Stammt der Aufteilungsplan bereits aus einer aktuellen Neubauplanung, entfällt der Aufwand einer kompletten Neuerstellung fast vollständig.

  • Zahl der aufzuteilenden Einheiten

    Je mehr Einheiten ein Gebäude umfasst, desto aufwendiger wird die durchgehende Nummerierung und die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

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