Bemaßte Ansichten in Lübeck — Backsteingotik-Giebel zwischen Denkmalschutz und Gestaltungssatzung
Der vollständige Plansatz für Lübeck – Grundriss, Schnitt und Ansicht gemeinsam – ist an anderer Stelle beschrieben. Die Ansicht allein rückt einen engeren Ausschnitt in den Blick: wie die Fassade tatsächlich aussieht. In der Welterbe-Altstadt entscheidet das über zwei getrennte Prüfungen zugleich. Bei einem der über eintausend einzeln geschützten Kulturdenkmale verlangt § 12 DSchG SH eine denkmalrechtliche Genehmigung, für die Fenstersprossenteilung, Ziegelverband und Giebelform der Backsteingotik im Detail nachvollziehbar sein müssen – Merkmale, die ein Grundriss naturgemäß nicht zeigt. Unabhängig vom Denkmalstatus greift in der Innenstadt zusätzlich die Gestaltungssatzung nach § 92 LBO, die unter anderem die Deckung sichtbarer Dachflächen in ziegelroten bis rotbraunen Tönen vorschreibt – eine Vorgabe, die auch ein gewöhnliches, nicht gelistetes Gebäude in der Innenstadt betrifft. Außerhalb dieser beiden Zonen, etwa in St. Lorenz oder Travemünde, bleibt die Fassadengestaltung dagegen weitgehend frei.
Was eine Ansicht für Lübeck zeigen muss
Die BauVorlVO stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab mindestens 1:100, bei Kulturdenkmalen mindestens 1:50, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste an fester Stelle nahe dem Schriftfeld und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
- Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Backsteinfassaden zählen dazu insbesondere Ziegelfarbe, Verbandsart und Fugenbild, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein erneuerter Giebelabschluss gegenüber dem historischen Mauerwerk.
In Lübeck greifen für dieselbe Ansicht mitunter zwei unabhängige Prüfungen. Handelt es sich um eines der über eintausend Gebäude der Denkmalliste, entscheidet die Hansestadt als eigene obere Denkmalschutzbehörde nach § 12 DSchG SH über Instandsetzung, Veränderung oder Beseitigung – dafür muss die Ansicht individuelle Merkmale wie Fenstersprossenteilung, Simse oder die charakteristische Staffelung der Giebelgeschosse im engeren Maßstab 1:50 nachvollziehbar zeigen. Unabhängig davon gilt für die gesamte Innenstadt die Gestaltungssatzung nach § 92 LBO, die unter anderem eine Dachdeckung in ziegelroten bis rotbraunen Tönen vorschreibt – diese Vorgabe betrifft auch ein Gebäude ohne jeden Denkmalbezug, sobald es innerhalb des Satzungsgebiets liegt. Bei architektonisch bedeutsamen Vorhaben tritt eine dritte, eigenständige Ebene hinzu: die Begutachtung durch den Welterbe- und Gestaltungsbeirat, der seit 2007 auch die Wirkung auf Sichtbeziehungen von der Stadtmauer aus einbezieht. Für die Ansicht bedeutet das in der Praxis, dass sich Denkmalprüfung, Gestaltungssatzung und Beiratsbegutachtung inhaltlich überschneiden können, aber unterschiedliche Nachweise verlangen.
Neubau, Kulturdenkmal oder Innenstadtlage ohne Denkmalbezug
Welcher Weg zur Ansicht führt, hängt vom Gebäudestatus und seiner Lage ab:
Neubau außerhalb von Altstadt und Innenstadt
In St. Lorenz, Travemünde oder Kücknitz entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten meist gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – ohne gestalterische Sondervorgaben genügt der bauordnungsrechtliche Regelmaßstab von 1:100.
Kulturdenkmal in der Welterbe-Altstadt
Für ein geschütztes Giebelhaus verlangt die BauVorlVO den engeren Maßstab 1:50 und eine eindeutige Trennung von Bestand und geplanter Veränderung – zusätzlich muss die Ansicht so viele Einzelheiten der Backsteinfassade zeigen, dass die Denkmalschutzbehörde nach § 12 DSchG SH über den Antrag entscheiden kann.
Gebäude in der Innenstadt ohne Kulturdenkmal-Status
Der Regelmaßstab 1:100 genügt, die Ansicht muss aber die Dachdeckung so darstellen, dass sich die Einhaltung der Gestaltungssatzung nach § 92 LBO – insbesondere die vorgeschriebene Farbgebung – nachvollziehen lässt.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Lübeck gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht für die Einreichung selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, bei Kulturdenkmalen mindestens 1:50, mit Höhen, Öffnungen und den für die jeweilige Prüfung relevanten Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, den die Bauaufsicht am Mühlendamm als Ganzes prüft.
- Nachweis zur Gestaltungssatzung bei Innenstadtlage
Darstellung der Dachfarbe, sofern das Gebäude im Satzungsgebiet liegt – unabhängig davon, ob zusätzlich Denkmalschutz greift.
- Zusatzdarstellungen für den Welterbe- und Gestaltungsbeirat
Bei architektonisch bedeutsamen Vorhaben in der Altstadt oft ergänzt um Ansichten, die die Wirkung auf Sichtbeziehungen von der Stadtmauer aus nachvollziehbar machen.
Bemaßte Ansichten in Lübeck – Beispiele aus der Praxis
Sanierung eines Giebelhauses in der Altstadt
Die Ansicht entsteht im Maßstab 1:50 und zeigt Fenstersprossen, Ziegelverband und Staffelgiebel im Detail – Grundlage für die Genehmigung nach § 12 DSchG SH durch die städtische Denkmalschutzbehörde.
Neubau eines Wohnhauses im Gründungsviertel
Der Bebauungsplan 01.19.00 schreibt für dieses Quartier zwischen Marienkirche und Trave Parzellenbreite und Giebelstellung vor; die Ansicht weist nach, wie sich die neue Fassade in diesen historischen Zuschnitt einfügt, ganz ohne Bezug zu einem konkreten Kulturdenkmal.
Dachsanierung eines Innenstadtgebäudes ohne Denkmalbezug
Obwohl kein Kulturdenkmal betroffen ist, muss die Ansicht die vorgesehene Dachfarbe zeigen, um die Vorgabe der Gestaltungssatzung zu ziegelroten bis rotbraunen Tönen nachzuweisen.
Anbau in Travemünde ohne gestalterische Sondervorgaben
Außerhalb von Altstadt und Innenstadt genügt der Regelmaßstab 1:100 – weder Denkmalschutz noch Gestaltungssatzung greifen hier, die Ansicht folgt der laufenden Neubauplanung.
So entsteht Ihre Ansicht für Lübeck
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft eine Lübecker Ansicht mehrere Schritte:
- Lage und Denkmalstatus klären
Erst wenn feststeht, ob ein Kulturdenkmal, eine Innenstadtlage ohne Denkmalbezug oder ein Standort außerhalb der Satzungsgebiete vorliegt, lässt sich der anzuwendende Maßstab bestimmen.
- Betroffene Fassadenseiten festlegen
Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen und damit darstellungspflichtig.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Unterlagen oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, insbesondere wenn die Bauakte – wie bei vielen Altstadtgebäuden – nicht bis vor 1945 zurückreicht.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab mindestens 1:100, bei Kulturdenkmalen mindestens 1:50, mit allen Pflichtangaben der BauVorlVO.
- Für Bauaufsicht, Denkmalpflege und gegebenenfalls den Beirat zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung am Mühlendamm, ergänzt um Zusatzdarstellungen, sobald der Welterbe- und Gestaltungsbeirat einzubeziehen ist.
Was den Preis für eine Ansicht in Lübeck beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Kulturdenkmal oder gewöhnliches Gebäude
Der engere Maßstab 1:50 und die Detailtiefe für die Denkmalprüfung bedeuten mehr Aufwand als eine Ansicht im Regelmaßstab 1:100.
- Lage zu Innenstadt und Gestaltungssatzung
Innerhalb des Satzungsgebiets kommt der Nachweis der vorgeschriebenen Dachfarbe hinzu, auch ohne Denkmalbezug.
- Beteiligung des Welterbe- und Gestaltungsbeirats
Bei architektonisch bedeutsamen Altstadtvorhaben werden zusätzliche Ansichten für die Begutachtung durch den Beirat nötig.
- Zustand vorhandener Bauakten
Reicht die Akte nicht bis vor 1945 zurück oder fehlt sie ganz, kommt vor der Zeichnung ein Aufmaß-Termin hinzu.
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