Planprofi24 in Freiburg im Breisgau

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Freiburg im Breisgau — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Freiburg im Breisgau gehört seit Jahrzehnten zu den ökologischen Vorzeigestädten Deutschlands – mit dem Modellstadtteil Vauban als international bekanntestem Beispiel: Passivhausbauweise, Solaranlagen und weitgehend autofreies Wohnen prägen dort seit den 1990er-Jahren die Bebauung. Diese Tradition des ökologischen und stellplatzreduzierten Bauens wirkt bis heute in der Freiburger Bauordnungspraxis nach und macht Bauanträge, Grundrisse und Wohnflächenberechnungen hier oft anspruchsvoller als anderswo, wo solche Sonderregelungen keine Rolle spielen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Freiburg im Breisgau

Zuständig für Baugenehmigungen in Freiburg im Breisgau ist das Baurechtsamt der Stadt als untere Baurechtsbehörde, ansässig im Rathaus im Stühlinger an der Fehrenbachallee. Als Stadtkreis entscheidet Freiburg direkt über sämtliche Bauanträge im Stadtgebiet, ohne dass ein Landratsamt eingeschaltet wird – unabhängig davon, in welchem der 28 Freiburger Stadtteile das Grundstück liegt.

Erste Anlaufstelle für Bauinteressierte ist das BeratungsZentrum Bauen (BZB), das im selben Gebäude wie das Baurechtsamt sitzt und neben der eigentlichen Bauberatung erste Auskünfte zu Bebauungsplänen, Baulasten und Denkmalschutz gibt, bevor der Antrag beim Baurechtsamt eingereicht wird.

Bauordnung und Besonderheiten in Freiburg im Breisgau

Grundlage ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Eine Besonderheit, die es in dieser Form in kaum einer anderen deutschen Stadt gibt, liegt im nur rund 41 Hektar kleinen Stadtteil Vauban: Dort ermöglicht die Freiburger Stellplatzsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 3 und Abs. 6 LBO, dass die sonst verpflichtende Herstellung eines Stellplatzes je Wohnung gestundet oder die Nachweisquote reduziert wird. Wer nachweislich dauerhaft auf ein eigenes Auto verzichtet, kann den erforderlichen Stellplatz stattdessen über einen Vertrag mit dem Verein für autofreies Wohnen nachweisen – die Stellplätze der rund 5.500 Bewohnerinnen und Bewohner bündeln sich stattdessen in zwei Quartiersgaragen mit zusammen bis zu 470 Plätzen.

Für Bauanträge, Nutzungsänderungen und Modernisierungen im und um den Vauban bedeutet das: Die reguläre Stellplatzpflicht der LBO gilt dort nur eingeschränkt, was bei der Grundriss- und Wohnflächenplanung berücksichtigt werden sollte, etwa wenn ein Keller- oder Garagengeschoss zu Wohnraum umgenutzt werden soll.

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