Bauzeichnung in Freiburg im Breisgau — ein Plansatz zwischen Gesamtanlagenschutz und Effizienzhaus-Nachweis
Welche Maße und Angaben eine Bauzeichnung für Freiburg enthalten muss, regelt landesweit einheitlich die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO), zum 28. Juni 2025 zusammen mit der übrigen Landesbauordnung reformiert. Ein einzelnes Blatt genügt dabei so gut wie nie – verlangt wird ein vollständiger, aufeinander abgestimmter Plansatz aus Grundriss, Schnitt, Ansicht und Lageplan, den das Baurechtsamt als Ganzes prüft. Was diesen Plansatz in Freiburg zusätzlich zum landesweiten Mindeststandard trägt, hängt stark von der Lage ab: In der Gesamtanlage Altstadt braucht es zeichnerische Angaben zu Fassade und Dachform für die Denkmalschutzprüfung, in Vauban, Rieselfeld und Dietenbach dagegen den Nachweis, dass der vertraglich vereinbarte Energiestandard eingehalten wird.
Was die LBOVVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
Drei Anforderungen entscheiden landesweit darüber, ob eine Bauzeichnung als vollständige Bauvorlage durchgeht:
- Der Maßstab: für Grundrisse, Schnitte und Ansichten üblicherweise 1:100, für den zeichnerischen Teil des Lageplans nach § 4 LBOVVO 1:500.
- Angaben auf dem Blatt selbst: Maßstab als Zahl und als Leiste, alle Maße sowie die eingesetzten Bauprodukte und Bauarten müssen sich direkt aus der Zeichnung ablesen lassen.
- Erkennbare Verantwortung: Der Plansatz muss ausweisen, welche bauvorlageberechtigte Person ihn als Entwurfsverfasser vertritt.
Die LBOVVO selbst verlangt landesweit nur ein Mindestmaß an Angaben. In Freiburg kommen darüber hinaus zwei sehr unterschiedliche, lagebedingte Zusatzinhalte in Betracht. Innerhalb der seit 1987 bestehenden Gesamtanlage Altstadt prüft das Baurechtsamt als Denkmalschutzbehörde anhand der Ansichten, ob Fassadengliederung, Fenstergrößen und Dachform dem geschützten Erscheinungsbild entsprechen – eine reine Maßangabe reicht hier nicht, gefragt ist eine erkennbare Materialität. In Vauban, Rieselfeld und Dietenbach dagegen verpflichten städtebauliche Verträge zu einem Energiestandard oberhalb des Gebäudeenergiegesetzes; damit das Baurechtsamt diesen Standard prüfen kann, müssen Schnitte und Grundrisse zusätzliche Angaben zu Wandaufbau und Dämmung enthalten, die eine gewöhnliche Bauzeichnung außerhalb dieser Gebiete nicht braucht. Beide Zusatzinhalte betreffen denselben Plansatz und dieselbe Behörde, aber niemals dasselbe Gebäude gleichzeitig – Altstadt und Ökosiedlungen liegen an entgegengesetzten Enden der Stadt. Wer nicht weiß, in welche der beiden Kategorien ein Vorhaben fällt, klärt das am besten vorab beim BeratungsZentrum Bauen, statt den Plansatz zweimal überarbeiten zu müssen.
Wie der Plansatz entsteht: Neubau oder Bestand
Ob neu gebaut oder umgebaut wird, entscheidet über den Ausgangspunkt:
Neubau in einer Ökosiedlung
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen bei einem Neubau in Vauban, Rieselfeld oder Dietenbach gemeinsam aus einer digitalen Planung – die für den Energiestandard-Nachweis nötigen Angaben zu Dämmung und Bauteilaufbau lassen sich von Anfang an mit einarbeiten.
Bestand und Umbau, insbesondere in der Altstadt
Bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden. Weil die Bauakte vieler Altstadtgebäude erst mit dem Wiederaufbau nach 1945 beginnt, braucht es dafür häufig ein aktuelles Aufmaß als verlässliche Bestandsgrundlage.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Freiburg gehört
Das Baurechtsamt akzeptiert keine isolierte Einzelzeichnung – erwartet wird der vollständige, koordinierte Satz:
- Bemaßte Grundrisse sämtlicher Geschosse
Üblicherweise im Maßstab 1:100 gezeichnet und mit den nach der LBOVVO vorgeschriebenen Pflichtangaben versehen.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt und im selben Maßstab; in der Gesamtanlage Altstadt zusätzlich mit erkennbarer Fassadenmaterialität, in den Ökosiedlungen mit Angaben zum Wandaufbau für den Energiestandard-Nachweis.
- Lageplan im Maßstab 1:500
Zeichnerischer Teil nach § 4 LBOVVO, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.
Bauzeichnungen in Freiburg – Beispiele aus der Praxis
Fassadensanierung in der Gesamtanlage Altstadt
Für den Austausch der Fenster eines Altstadthauses zeigt die Ansicht zusätzlich zu Maßen und Öffnungsgrößen das vorgesehene Material und die Sprossenteilung – erst damit kann das Baurechtsamt als Denkmalschutzbehörde die Verträglichkeit mit dem historischen Straßenbild beurteilen.
Neubau eines Reihenhauses in Dietenbach
Grundriss und Schnitt entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der digitalen Planung, ergänzt um die Angaben zu Wandaufbau und Dämmstärke, mit denen sich der vertraglich vereinbarte Freiburger Effizienzhaus-Standard nachweisen lässt.
Dachgeschossausbau in der Wiehre
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; da die Wiehre von der Zerstörung 1944 weniger betroffen war, lässt sich der Bestand hier häufiger direkt aus der Bauakte des Baurechtsamts ableiten, ohne vollständiges Aufmaß. Weder Denkmalschutz-Fassadendetails noch ein Energiestandard-Nachweis sind hier gefordert – der Plansatz bleibt auf dem reinen LBOVVO-Mindeststandard.
So entsteht Ihr Plansatz für Freiburg
Bis Ihr Plansatz einreichfertig beim Baurechtsamt liegt, greifen mehrere Arbeitsschritte ineinander:
- Bestand und Lage klären
Bauakte des Baurechtsamts oder digitale Neubauplanung als Grundlage; zugleich wird geprüft, ob die Gesamtanlage Altstadt oder ein Energiestandard-Baugebiet betroffen ist.
- Grundrisse zeichnen
Bemaßt im Maßstab üblicherweise 1:100, mit allen Pflichtangaben der LBOVVO.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen; je nach Lage ergänzt um Fassadendetails für den Denkmalschutz oder um Bauteilangaben für den Energiestandard-Nachweis.
- Lageplan im Maßstab 1:500 erstellen
Zeichnerischer Teil nach § 4 LBOVVO, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.
- Plansatz für das Baurechtsamt zusammenstellen
Digital über ViBa-BW aufbereitet, zusammen mit Baubeschreibung und den je nach Lage zusätzlich nötigen Nachweisen.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Freiburg beeinflusst
Wie aufwendig Ihr Plansatz wird, hängt stärker von der Lage in der Stadt ab als von einer festen Preisformel:
- Digitale Neubauplanung oder Altstadtbestand
Ein Plansatz, der direkt aus einer digitalen Neubauplanung hervorgeht, entsteht spürbar schneller als einer, der sich an einen lückenhaft dokumentierten Altstadtbestand anpassen muss.
- Denkmalschutz- oder Energiestandard-Zusatzinhalte
Fassadendetails für die Gesamtanlage Altstadt oder Bauteilangaben für den Energiestandard-Nachweis verlangen mehr Zeichenaufwand als ein Plansatz ohne diese Auflagen.
- Verfügbarkeit brauchbarer Vorunterlagen
Ohne verwertbare Bauakte wird zunächst ein Aufmaß-Termin fällig, bevor überhaupt gezeichnet werden kann.
- Größe und Bauteilvielfalt des Vorhabens
Je mehr Geschosse und je unterschiedlicher die Bauteile, desto umfangreicher fällt der fertige Plansatz aus.
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