Bauantrag in Freiburg im Breisgau — zwischen Green-City-Quartieren und denkmalgeschützter Altstadt genehmigungsfähig geplant

Freiburg im Breisgau gilt seit den 1990er-Jahren als ökologische Vorzeigestadt – eine Tradition, die weit über den bekannten Modellstadtteil Vauban hinausreicht: Schon 1991 beschloss der Gemeinderat, die stillgelegten städtischen Rieselfelder in ein Wohnquartier für rund 11.000 Menschen umzuwandeln, und seit dem Spatenstich im März 2024 wächst mit Dietenbach bereits der nächste, noch größere Stadtteil heran. Mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE beherbergt die Stadt zudem Europas größtes Solarforschungsinstitut. Für einen Bauantrag heißt das: In den jüngeren Baugebieten binden städtebauliche Verträge Bauherren an einen eigenen Energiestandard oberhalb des Gebäudeenergiegesetzes, während in der Altstadt seit 1987 eine eigene Gesamtanlagensatzung greift. Zuständig für beides ist dieselbe Behörde: das Baurechtsamt, das als untere Baurechtsbehörde und zugleich als untere Denkmalschutzbehörde über alle 28 Stadtteile entscheidet.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Freiburg?

Auch in Freiburg markiert § 49 LBO den Ausgangspunkt: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie ihre Beseitigung bedürfen grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit die §§ 50 und 51 LBO keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren greift, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab – in der Altstadt zusätzlich davon, ob das Vorhaben die denkmalgeschützte Gesamtanlage berührt:

  • Nach § 50 LBO verfahrensfrei bleiben kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Einfriedungen – ohne Anzeige und ohne Genehmigung, aber in der Gesamtanlage der Altstadt nicht ohne die separate denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
  • Für Wohngebäude ohne Abweichungsbedarf kann das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO an die Stelle des förmlichen Bescheids treten: Widerspricht das Baurechtsamt nicht innerhalb der gesetzlichen Wartefrist, darf ohne Bescheid gebaut werden.
  • Der überwiegende Teil der Freiburger Bauanträge durchläuft als Regelweg das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO – über vollständige Unterlagen muss das Baurechtsamt binnen drei Monaten entscheiden, sonst greift die Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO.
  • Sonderbauten – etwa das rund 34.700 Zuschauer fassende Europa-Park Stadion oder größere Forschungsbauten auf dem Fraunhofer-ISE-Campus – benötigen das klassische Baugenehmigungsverfahren mit Prüfung über alle Fachbereiche hinweg.
Gesamtanlagenschutz für Altstadt und Innenstadt seit 1987

Freiburgs Altstadt und der angrenzende Innenstadtbereich stehen seit dem 1. Dezember 1987 als Gesamtanlage unter Schutz – zuletzt 2003 und 2009 fortgeschrieben. Rechtsgrundlage ist § 19 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg, der Kommunen erlaubt, historische Ensembles im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde per Satzung zu sichern. Für einen Bauantrag bedeutet das: Fassaden, Dachformen und die äußere Gestalt der Gebäude im Satzungsgebiet müssen dem historischen Erscheinungsbild entsprechen, und selbst Vorhaben, die anderswo nach § 50 LBO verfahrensfrei wären, brauchen hier vorab die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde. Weil diese als untere Denkmalschutzbehörde direkt im Baurechtsamt sitzt, läuft die Abstimmung beider Prüfungen über dieselbe Dienststelle.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Rechtlich gilt die LBO landesweit einheitlich – in Freiburg entscheidet neben der Verfahrensart häufig zusätzlich die Lage über den tatsächlichen Prüfaufwand, sei es in der denkmalgeschützten Altstadt oder in einem der neueren Baugebiete mit eigenem Energiestandard:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 50 LBO)

Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder Einfriedungen dürfen ohne Anzeige oder Genehmigung entstehen. Ein geltender Bebauungsplan und das materielle Baurecht gelten trotzdem, und innerhalb der Gesamtanlage Altstadt prüft das Baurechtsamt auch verfahrensfreie Vorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem geschützten Erscheinungsbild.

Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO)

Für Wohngebäude ohne Abweichungsbedarf genügt im Bebauungsplangebiet die vollständige Bauvorlage beim Baurechtsamt. Widerspricht die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Wartefrist, darf ohne Bescheid begonnen werden – für Abweichungen, etwa von den Stellplatzregelungen im Vauban, ist dieses Verfahren nicht der richtige Weg.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 52 LBO)

Seit der LBO-Reform 2025 der Regelweg für praktisch alle Nicht-Sonderbauten, vom Dachgeschossausbau in der Wiehre bis zum Wohnungsbau in Dietenbach. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit und – in den Neubaugebieten – der vertraglich vereinbarte Energiestandard; entscheidet das Baurechtsamt nicht binnen drei Monaten, gilt die Genehmigung nach § 58 Abs. 1a LBO als erteilt.

Klassisches Baugenehmigungsverfahren

Für Sonderbauten – etwa Versammlungsstätten wie das Europa-Park Stadion oder große Institutsneubauten auf dem Fraunhofer-ISE-Campus – bleibt es beim vollständigen Verfahren mit Prüfung von Planungsrecht, Brandschutz, Standsicherheit und, bei Abweichungen, Nachbarbeteiligung.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Freiburg braucht

Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die Bauvorlagen vollständig und – seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend – digital über ViBa-BW beim Baurechtsamt eingereicht werden. Zum Kern eines Bauantrags in Freiburg gehören:

  • Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks, der baulichen Anlage und ihres Abstands zu den Nachbargrenzen.

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Beschreibung von Nutzung und Bauweise; Detailtiefe und Maßstab richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Nachweis zum Freiburger Energiestandard

    In städtischen Neubaugebieten – von Vauban und Rieselfeld mit dem historischen Niedrigenergiehaus-Standard bis zu Dietenbach mit dem aktuellen Freiburger Effizienzhaus-Standard 55/70 – verpflichten städtebauliche Verträge zu einem Energiestandard oberhalb der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.

  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

    Betrifft das Vorhaben ein Einzeldenkmal oder liegt es innerhalb der seit 1987 geschützten Gesamtanlage Altstadt, prüft das Baurechtsamt die Erlaubnis nach § 8 Denkmalschutzgesetz im selben Haus wie die Bauaufsicht.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder größeren Institutsgebäuden immer mit eigenem Konzept gefordert, bei kleineren Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren häufig reduziert.

Bauanträge in Freiburg – Beispiele aus der Praxis

Neubau des Europa-Park Stadions am Wolfswinkel

Nach Erteilung der Baugenehmigung im November 2018 entstand im Stadtteil Brühl bis 2021 die neue, rund 34.700 Zuschauer fassende Heimspielstätte des SC Freiburg nach Plänen von HPP Architekten – als publikumsintensive Versammlungsstätte ein klassischer Sonderbau mit vollständigem Verfahren.

Solarsiedlung und Sonnenschiff am Schlierberg

Am Rand des Vauban entstand zur EXPO 2000 nach Plänen des Freiburger Architekten Rolf Disch die Solarsiedlung mit 59 Wohneinheiten im Plusenergiehaus-Standard, ergänzt um das rund 125 Meter lange Sonnenschiff als Lärmschutzriegel mit Gewerbe-, Büro- und Gastronomieflächen – eines der bekanntesten Beispiele für Freiburgs Solararchitektur.

Erweiterungsbauten auf dem Fraunhofer-ISE-Campus

Für das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, mit rund 1.200 Beschäftigten Europas größtem Solarforschungsinstitut, entstehen an der Heidenhofstraße und an weiteren Freiburger Standorten neue Forschungsgebäude etwa für Photovoltaik- und Wasserstofftechnologien – Institutsneubauten dieser Größenordnung durchlaufen als Sonderbau das klassische Verfahren.

Erster Bauabschnitt des neuen Stadtteils Dietenbach

Mit dem Spatenstich im März 2024 begann der Bau des ersten Abschnitts von Dietenbach: Der Bebauungsplan „Am Frohnholz“ schafft Baurecht für rund 1.600 der insgesamt geplanten 6.900 Wohnungen – die bislang umfangreichste Welle paralleler Bauanträge in der jüngeren Freiburger Stadtgeschichte.

So läuft Ihr Bauantrag in Freiburg ab

Den rechtlichen Rahmen gibt die LBO landesweit einheitlich vor. In Freiburg kommt hinzu, dass eine einzige Behörde sowohl die bauordnungsrechtliche als auch die denkmalschutzrechtliche Prüfung übernimmt und in den Neubaugebieten zusätzlich die vertraglich vereinbarten Energiestandards zu beachten sind.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Das Vorhaben wird zunächst einer Gebäudeklasse zugeordnet, danach folgt die Wahl zwischen Kenntnisgabeverfahren, vereinfachtem und klassischem Verfahren – ein Dachgeschossausbau nimmt einen anderen Weg als ein Sonderbau wie ein Stadion oder ein Forschungsgebäude.

  2. Lage prüfen: Gesamtanlage, Einzeldenkmal oder Neubaugebiet

    Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück innerhalb der Gesamtanlage Altstadt liegt oder in einem der Baugebiete mit eigenem Energiestandard wie Vauban, Rieselfeld oder Dietenbach – davon hängt ab, welche Zusatznachweise nötig werden.

  3. Bauvorlagen über ViBa-BW einreichen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Lage zusätzlich nötigen Nachweise gehen digital über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg an das Baurechtsamt im Rathaus im Stühlinger.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Zunächst prüft die Behörde formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen; bei Denkmalbezug ist die Prüfung nach dem Denkmalschutzgesetz von Anfang an in dieselbe Bearbeitung integriert.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Im vereinfachten Verfahren greift nach Ablauf der Dreimonatsfrist die Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO, im Kenntnisgabeverfahren darf nach der Wartefrist ohne Bescheid begonnen werden, Sonderbauten erhalten einen förmlichen Bescheid.

Was den Preis für einen Bauantrag in Freiburg beeinflusst

Wie aufwendig ein Bauantrag in Freiburg wird, lässt sich ohne Blick auf das konkrete Grundstück nicht seriös beziffern. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein Kenntnisgabeverfahren bedeutet spürbar weniger Aufwand als das klassische Verfahren für einen Sonderbau wie ein Stadion oder ein Forschungsgebäude.

  • Lage in der Gesamtanlage oder an einem Einzeldenkmal

    Liegt das Grundstück innerhalb der seit 1987 geschützten Altstadt oder betrifft es ein Einzeldenkmal, kommt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.

  • Energiestandard im Neubaugebiet

    In Vauban, Rieselfeld oder Dietenbach verlangen städtebauliche Verträge einen Energienachweis oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen – dessen Erstellung erhöht den Planungsaufwand zusätzlich zu den Kernunterlagen.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Baurechtsamts.

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