Planprofi24 in Stuttgart

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Stuttgart — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Stuttgart liegt in einem engen Talkessel zwischen bewaldeten Hängen, der kaum Raum für große neue Baugebiete lässt – entsprechend dominiert die Nachverdichtung durch Dachausbauten, Anbauten und die Umnutzung bestehender Gebäude das Baugeschehen in der sechstgrößten deutschen Stadt. Hinzu kommen ein dichter, oft historischer Gebäudebestand etwa im Gründerzeitviertel Stuttgart-West sowie ein spürbar angespannter Wohnungsmarkt, der Bauanträge, Wohnflächenberechnungen und Nutzungsänderungen zu einem ständigen Thema für Eigentümerinnen und Eigentümer macht.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Stuttgart

Zuständig für Baugenehmigungen in Stuttgart ist das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart als untere Baurechtsbehörde. Da Stuttgart eine kreisfreie Stadt ist, entscheidet die Stadt direkt über Bauanträge, ohne dass – wie in vielen kleineren Kommunen – ein Landratsamt eingeschaltet wird. Erste Anlaufstelle für Fragen rund ums Bauen ist der Bürgerservice Bauen des Baurechtsamts.

Auch die 23 Stuttgarter Stadtbezirke ändern daran nichts: Ihre gewählten Bezirksbeiräte befassen sich mit lokalpolitischen Fragen ihres Bezirks, über Bauanträge entscheidet aber ausschließlich das zentrale Baurechtsamt.

Bauordnung und Besonderheiten in Stuttgart

Unter Stuttgart liegt eines der bedeutendsten Mineral- und Heilwasservorkommen Europas – nach Budapest das zweitgrößte seiner Art –, das in den Mineralbädern Berg, Leuze und Bad Cannstatt genutzt wird. Zu seinem Schutz hat das Regierungspräsidium Stuttgart 2002 das rund 30.000 Hektar große Heilquellenschutzgebiet Stuttgart per Verordnung ausgewiesen, unterteilt in eine äußere Zone, eine innere Zone und eine besonders streng geschützte Kernzone. In der Kernzone sind flächenhafte Eingriffe unterhalb der quartären Bodenschichten im Nesenbach- und Neckartal sowie Grundwasserentnahmen grundsätzlich untersagt.

Für Bauvorhaben mit Kellergeschossen, Tiefgaragen oder Pfahlgründungen bedeutet das: Je nach Lage des Grundstücks innerhalb des Heilquellenschutzgebiets können zusätzlich zur Baugenehmigung wasserrechtliche Anforderungen greifen, die vorab mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen sind. Wie aufwendig das werden kann, zeigt das Bauprojekt Stuttgart 21, für das ein umfangreiches Grundwasser-Messsystem errichtet wurde, um die Mineralquellen während der jahrelangen Bauzeit nicht zu gefährden.

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