Bauzeichnung in Stuttgart — nach der LBOVVO erstellt, im Lageplan-Maßstab 1:500
Welche Maße und Angaben eine Bauzeichnung für Stuttgart enthalten muss, regelt in Baden-Württemberg nicht eine eigene Bauvorlagenverordnung, sondern die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) – zusammen mit dem übrigen Bauordnungsrecht zum 28. Juni 2025 novelliert. Wer für Stuttgart eine Bauzeichnung braucht, benötigt aber ohnehin selten ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Baurechtsamt als Ganzes gegeneinander prüft. Anders als bei einem Grundriss fürs Exposé oder für eine Wohnflächenberechnung kommt es bei der Bauzeichnung für das Baurechtsamt zusätzlich darauf an, wer den Plansatz verantwortet – nur wer nach der LBO bauvorlageberechtigt ist, darf ihn rechtsgültig einreichen.
- Was die LBOVVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Stuttgart gehört
- Bauzeichnungen in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Stuttgart
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Stuttgart beeinflusst
Was die LBOVVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung legt für Baden-Württemberg fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: Bauzeichnungen in der Regel 1:100, der Lageplan nach § 4 LBOVVO im Maßstab 1:500 für seinen zeichnerischen Teil.
- Der Lageplan gliedert sich in einen zeichnerischen und einen schriftlichen Teil; für Letzteren ist das Formular nach Anlage 5 der Verwaltungsvorschrift zu den LBO-Vordrucken zu verwenden.
- Das Baurechtsamt kann einen größeren oder kleineren Maßstab verlangen oder zulassen, wenn das zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig oder für die Beurteilung ausreichend ist.
- Der Plansatz muss erkennen lassen, wer ihn als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser verantwortet – bei einfacheren Wohngebäuden reicht dafür unter Umständen bereits eine eingetragene Bauvorlageberechtigung ohne Architekten- oder Ingenieurtitel.
Zusammen mit der Landesbauordnung selbst wurde auch die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) im Rahmen des Gesetzes für das schnellere Bauen zum 28. Juni 2025 überarbeitet. Sie ist das baden-württembergische Gegenstück zu dem, was in anderen Ländern als eigene Bauvorlagenverordnung firmiert, und regelt neben den Bauzeichnungen auch den Lageplan, das baurechtliche Verfahren und die bautechnischen Nachweise in einem gemeinsamen Regelwerk. Für die Bauzeichnung selbst bleibt der Maßstab 1:100 der Regelfall; beim Lageplan mit seinem Maßstab 1:500 unterscheidet sich Baden-Württemberg von Ländern, die dafür einen kleineren Maßstab wie 1:1000 vorsehen.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein.
Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden muss die neue Zeichnung mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen – gerade bei Gebäuden mit bewegter Wiederaufbaugeschichte reicht die alte Bauakte dafür oft nicht aus, sodass ein aktuelles Aufmaß die verlässlichere Grundlage liefert.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Stuttgart gehört
Für die digitale Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab in der Regel 1:100, mit allen nach der LBOVVO erforderlichen Angaben.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.
- Lageplan im Maßstab 1:500
Zeichnerischer und schriftlicher Teil nach § 4 LBOVVO, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück und den Festsetzungen des Bebauungsplans, soweit einschlägig.
Bauzeichnungen in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
Neubau im Entwicklungsgebiet Rosenstein/Neckarpark
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab und abgestimmt auf die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans – der Lageplan im Maßstab 1:500 zeigt zusätzlich die Erschließung des neu entstehenden Quartiers.
Dachgeschossausbau im Gründerzeitbestand
Die neuen Zeichnungen müssen mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses, da die historische Bauakte nach Kriegs- und Wiederaufbauzeit nicht immer verlässlich ist. Zu beseitigende und neu geplante Bauteile werden dabei zeichnerisch eindeutig unterschieden.
Anbau an ein Hanghaus in Halbhöhenlage
Auch ein kleines Vorhaben braucht einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz, der die versetzten Ebenen eines Splitlevel-Gebäudes korrekt und einheitlich darstellt – jede Halbebene erhält im Schnitt ihre eigene, nachvollziehbare Höhenangabe.
So entsteht Ihr Plansatz für Stuttgart
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Bestand klären
Vorhandene Bauakte des Stadtarchivs oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte – gerade bei Gebäuden mit Kriegs- oder Wiederaufbaubezug wird hier geprüft, ob die Akte überhaupt zum heutigen Zustand passt.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab in der Regel 1:100, mit allen Pflichtangaben der LBOVVO.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Lageplan im Maßstab 1:500 erstellen
Zeichnerischer und schriftlicher Teil nach § 4 LBOVVO, abgestimmt auf die Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Bauvorlageberechtigung prüfen
Wir stellen sicher, dass der Plansatz erkennbar von einer bauvorlageberechtigten Person verantwortet wird, bevor er beim Baurechtsamt eingereicht wird.
- Plansatz für das Baurechtsamt zusammenstellen
Digital über das Virtuelle Bauamt aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Baubeschreibung und weiteren Nachweisen.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Stuttgart beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand mit bewegter Baugeschichte.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare, mit dem heutigen Zustand übereinstimmende Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst und wie aufwendig die Abstimmung zwischen den Zeichnungen ausfällt.
- Notwendige Zusatznachweise im Plansatz
Liegt das Vorhaben im Heilquellenschutzgebiet oder einem der vier Milieuschutzgebiete, verlangt das Baurechtsamt zusätzliche Angaben im oder zum Plansatz, die über den reinen Zeichnungsumfang hinausgehen.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die Prüffristen des Baurechtsamts.
Alle Leistungen in Stuttgart
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Stuttgart ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Stellen Sie Ihren Plansatz hier zusammen – Grundrisse, Ansichten und Schnitte.
